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10 Punkte, die Sie bei der Errichtung Ihres Testaments beachten sollten

1. Die Form

Das Wichtigste vorweg: für die Errichtung eines Testaments bedarf es zur Wirksamkeit keines Notars. Man kann es auch selbst errichten. Dabei muss man aber unbedingt die entsprechenden Formvorschriften beachten, sonst kann das Testament unwirksam sein. So müssen Sie Ihr Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben. Die Unterschrift eines ausgedruckten Texts genügt nicht! Zudem sollte es das Datum enthalten. So kann festgestellt werden, was tatsächlich der (zeitlich) letzte Wille war.

2. Der Aufbewahrungsort

Testamente gehören für viele Menschen zu vertraulichen Dokumente, daher werden sie manchmal an geheimen Orten versteckt. Ein Testament, das im Fall des Todes nicht auffindbar ist, bringt jedoch niemandem etwas! Besonders sicher ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht.

3. Das gemeinschaftliche Testament

Verheiratete Personen können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Das bedeutet zunächst vereinfachte Formvorschriften: es reicht, wenn einer der Ehepartner das Testament eigenhändig errichtet und unterschreibt, beim Anderen reicht die bloße Unterschrift.
Zudem können beim gemeinschaftlichen Testament (wie beim Erbvertrag) verbindliche Regelungen getroffen werden. Das bedeutet, dass das Testament (bzw. einzelne Teile davon) dann nicht ohne Weiteres von einem Ehepartner einseitig widerrufen werden können. Dadurch erreicht man eine höhere Sicherheit.

Meist setzen sich beim gemeinschaftlichen Testament die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein, während die Kinder das Vermögen nach dem Letztversterbenden erhalten sollen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um dies zu erreichen.

4. Der Pflichtteil

Ehepartner, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, etc.) und Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt. Auch wenn Sie im Testament von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. enterbt sind, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil. Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur in sehr engen Grenzen möglich. Ein Streit alleine genügt dafür nicht.

5. Genau sein!

Nicht selten gibt es nach der Testamentseröffnung Streit, wie dieses auszulegen ist. Um das zu verhindern und genau das gewünschte und kein anderes Ergebnis herbeizuführen, sollte man beim Testament so genau wie möglich sein. Dabei kann es aber oft schwierig sein, jedes mögliche Problem zu erkennen und zu verhindern.

6. Die Änderung

Bis das Testament zum Einsatz kommt, dauert es im besten Fall noch lange Zeit. Bis dahin kann sich sowohl was die bedachten Personen als auch das Vermögen angeht, viel ändern. Dann entspricht das Testament aber nicht mehr den eigenen Wünschen.

Testamente lassen sich oftmals einfach durch Widerruf wieder ändern. Dazu kann man entweder das alte Testament zerstören oder ein neues Testament errichten. Gegebenenfalls sollte man aber im neuen Testament bestimmen, dass alte, vorherige Testamente unwirksam sind, wenn dies dem Wunsch des Erblassers entspricht bzw. sonst widersprüchliche Verfügungen vorliegen.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament (oder einem Erbvertrag) gelten jedoch regelmäßig Besonderheiten: die dort getroffenen Verfügungen können teilweise nicht ohne Weiteres widerrufen werden.

7. Die Steuer

Je nach Verwandtschaftsbeziehung und Wert des Vermögens (abzüglich Freibetrag) beträgt der Steuersatz der Erbschaftsteuer bis zu 50% ! Besonders bei größeren Vermögen sollten die steuerlichen Folgen bei der Errichtung des Testaments unbedingt genau betrachtet werden, um mögliche Alternativen zu finden.

8. Vorausschauend planen!

Es empfiehlt sich, bereits bei Errichtung des Testaments mögliche zukünftige Entwicklungen zu bedenken. Dann braucht man auch nicht bei jeder kleinen Änderung ein neues Testament zu errichten. Was soll z.B. passieren, wenn der vermachte Gegenstand zerstört oder verkauft wird? Soll der Bedachte dann einen Ersatz erhalten?

Auch kann man bedenken, was mit dem vererbten Vermögen nach Anfall der Erbschaft geschehen soll: Was soll z.B. mit der Erbschaft passieren, wenn der Erbe insolvent werden sollte? Wie verhindere ich, dass mir unliebsame Personen (z.B. Pflichtteilsberechtigte meiner Erben) an mein Vermögen kommen?

Zudem kann man durch Schenkungen zu Lebzeiten sowohl Steuern sparen als auch mögliche Pflichtteilsansprüche verringern.  Nachdem zwischen Schenkung und Erbfall dafür grundsätzlich möglichst 10 Jahre liegen sollten, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Thematik empfehlenswert.

Die genaue Gestaltung ist nicht immer einfach. Dennoch gibt es meist Wege, die zum gewünschten Erfolg führen.

9. Der Inhalt

Das Wesentliche beim Testament ist natürlich der Inhalt. Es gibt eine Vielzahl von Wegen, um über sein Vermögen zu verfügen, wie beispielsweise durch

– Erbeinsetzung

– Anordnung von Nach- oder Schlusserbschaft

– Teilungsanordnung

– Vermächtnis

– Vorausvermächtnis

– Auflagen

– Bedingungen

– Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

Durch Kombination dieser „Werkzeuge“ können Sie letztlich das Ergebnis erreichen, das Sie wünschen. Aber Vorsicht: nicht alles ist rechtlich wirksam oder sinnvoll!

10. Sicherheit

Nachdem man sein Vermögen meist mühevoll aufgebaut hat, will man auch sichergehen, dass es nach dem eigenen Tod auch nach den eigenen Wünschen aufgeteilt wird. Wie dem Vorstehenden zu entnehmen ist, ist dies jedoch oft kompliziert.

 

Bei einem wichtigen Thema wie dem Testament empfiehlt es sich daher, sich von Experten beraten zu lassen und so ein Testament zu haben, das rechtlich wirksam ist und den eigenen Wünschen auch wirklich entspricht. Gerne beraten wir Sie dazu!

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