Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei Hufnagel

Neben den vielen Fachgebieten, auf die sich die Kanzlei Hufnagel spezialisiert hat, vertreten wir Sie zudem in foglenden Rechtsgebieten:

Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Bedeutung des Bank- und Kapitalmarktrechts hat in den vergangenen Jahren insbesondere für Privatpersonen zugenommen. So sind aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase vor allem gut verzinste Sparverträge von den Banken gekündigt worden, die eigentlich als Altersvorsorge gedacht waren. Dies bringt für die Betroffenen erhebliche Probleme im Bereich der privaten Altersvorsorge mit sich.

Sollten Sie von der Kündigung eines Sparvertrags betroffen sein, beraten und unterstützen wir Sie gerne. Daneben beraten wir Sie natürlich auch in allen anderen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

So fallen in den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts auch die Fragen der Möglichkeit des Widerrufs von Immobilien- oder Verbraucherdarlehen, zum Beispiel aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.

Neben dem Widerruf von Darlehen sind auch die Zahlungen von Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen klassische Probleme des Bank-und Kapitalmarktrechts, bei denen wir Sie gerne beraten.

Privatvorsorge für vorweggenommene Erbfolge, Patientenverfügung

Die private Vorsorge für den Fall des eigenen Todes oder einer möglichen schweren Erkrankung, die einen daran hindert, seine Geschäfte selbst zu besorgen, ist ein zentraler Punkt der persönlichen Lebensplanung.

Mit qualifizierter Beratung und detaillierter aber verständlicher Erklärung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, stehen wir Ihnen in der Kanzlei Hufnagel gerne bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Privatvorsorge zur Verfügung. Zum Beispiel bei:

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man Regelungen, in denen bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens anderen, in der Regel dem Ehegatten und den Kindern, zugewendet werden. Dies kann sinnvoll sein, um den Freibetrag in der Erbschaftssteuer bereits jetzt und dann noch einmal später (in der Regel 10 Jahre) auszunutzen.

Die Vorsorgevollmacht hat den Zweck, dass der Vollmachtgeber, welcher seine Geschäfte nicht mehr selbst wahrnehmen kann, von dem Bevollmächtigten umfassend vertreten werden kann. Andernfalls droht eine Betreuung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Die Patientenverfügung erlaubt es für den Fall einer schweren Erkrankung bereits im Vorfeld bestimmte medizinische Maßnahmen auszuschließen oder zuzulassen. Der häufigste Anwendungsfall bezieht sich auf die Frage, ob lebenserhaltende Maßnahmen durch intensivmedizinische Betreuung (Gerätemedizin) zugelassen werden sollen.

Im Rahmen der Privatvorsorge nimmt die Gestaltung der betreffenden Verträge eine entscheidende Rolle ein. Dies betrifft etwa Erbverträge, in denen der Erbfall zwischen den Beteiligten vertraglich geregelt wird, Übergabeverträge, in denen eine Immobilie auf Angehörige oder Dritte übertragen werden soll oder auch Ehe- und Erbverträge, in denen die Verteilung des Vermögens der Eheleute auf die Angehörigen bereits im Voraus und bindend geregelt werden kann.

Medizinrecht

Haben Sie medizinrechtlichten Beratungsbedarf oder müssen Sie Ihre Ansprüche -notfalls gerichtlich- durchsetzen? Hier kommt Ihnen unsere jahrelange Erfahrung in diesem Fachbereich zugute. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Geburtsschaden
  • Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Leistungsverweigerung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Erstattungsfragen gegen Krankenkassen (Kuren, Heilmittel, Spezialbehandlungen usw.)
  • Honorarauseinandersetzungen bei Privat- oder Selbstzahlerleistungen
  • Patientenverfügung

Als Mediziner steht das Wohl Ihrer Patienten für Sie an erster Stelle. Dennoch nehmen die rechtlichen Verfahren gegen Ärzte und Zahnärzte seit einigen Jahren gerade auch mit Rückendeckung der Rechtsschutzversicherungen immer mehr zu. Wir helfen Ihnen, mit unserem langjährigen medizinrechtlichen Fachwissen die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass Sie Ihre volle Energie auf die Heilbehandlung Ihrer Patienten fokussieren können. Gerne beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

 

  • Zulassungsrecht
  • Gestaltung von Praxisverträgen
  • Juristische Fragen der Praxisnachfolge
  • Vergütungsrecht
  • Strafverteidigung
  • Ärztliches Haftungsrecht
  • Werberecht
  • Berufsrecht
  • Arbeitsverträge
  • Wirtschaftlichkeitsgebot – Regress
  • Rechte und Pflichten als Teilnehmer in einem medizinischen Versorgungszentrum
  • Honorarforderung bei Privat- und Selbstzahlerleistungen

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