
Rechtsanwalt
Im Zentrum des Datenschutzrechts steht das vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil definierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach hat jeder einzelne grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Personenbezogene Daten sind dabei nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, die einer bestimmten Person zugeordnet sind oder ihr zugeordnet werden können.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes bewegt sich schwerpunktmäßig auf der Beratung von Unternehmen und Arbeitgebern im Bereich des Datenschutzes, insbesondere: