Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, Vermögen noch zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben zu übertragen. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, um beispielsweise Streitigkeiten um das Erbe zu vermeiden, die Kinder finanziell zu unterstützen oder um Erbschaftssteuern zu sparen. Bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge sind einige Punkte besonders zu beachten:
1. Frühzeitige Klärung der Nachlassregelung
Der Erblasser bzw. Schenker sollte sich frühzeitig mit seinen Wünschen und Vorstellungen und denen der zukünftigen Erben auseinandersetzen und mit diesen auch das Gespräch suchen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ferner sollte die Art der Vermögensübertragung geregelt werden. Dabei ist zwischen Schenkungen, Verträge auf den Todesfall, vorweggenommene Erbfolge durch Übertragung mit Auflagen und Vermögensübertragung in Form von Unternehmensanteilen zu unterscheiden.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Zuwendung die gesetzliche Erbfolge nicht verändert. Möchte der Erblasser nicht, dass der Beschenkte nach dem Tod des Erblassers weitere Ansprüche auf den Nachlass hat, muss er dies durch einen Erbverzicht explizit regeln. Dafür bedarf es eines notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrages.
2.Verhinderung des Vermögensverlusts
Oftmals übertragen Erblasser ihr Vermögen schon zu Lebzeiten auf ihre Kinder, um diese finanziell zu unterstützen oder ihnen gar aus einer wirtschaftlichen Notlage zu helfen. Jedoch trägt eine unüberlegte Übertragung auch Risiken: der Empfänger könnte mit dem neu erlangten Vermögen überfordert sein und es aufgrund fehlgeleiteter Investitionen und Ausgaben wieder verlieren.
Aufgrund dessen sollte die Höhe des übertragenen Vermögens gut überlegt sein und möglicherweise auch auf die Erfahrung von Steuerberatern oder Anwälten zurückgegriffen werden.
3. Absicherung im Alters-/ Pflegefall
Dem Schenkenden ist anzuraten, sein Vermögen zu Lebzeiten nicht gänzlich zu überschreiben. Ansonsten droht die Gefahr, sich im Alter nicht mehr eigenständig um die Versorgung oder die eigene Pflege kümmern zu können. Es sollte daher ein finanzieller „Puffer“ einbehalten werden, um die letzten Lebensjahre selbstbestimmt gestalten zu können.
4. Verträge über die vorweggenommene Erbfolge
Zu guter Letzt ist eine genaue und lückenlose Dokumentation aller Vereinbarungen zwischen dem Schenker (zukünftigem Erblasser) und den Beschenkten (zukünftigen Erben) unerlässlich, um im Zweifelsfall einen Beweis für die getroffenen Vereinbarungen vorweisen zu können. Hierfür empfiehlt es sich, einen Notar aufzusuchen.
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