Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – bietet viele Vorteile, etwa in Bezug auf Steuerersparnisse und eine frühzeitige Regelung des Nachlasses. Doch wer diese Möglichkeit nutzt, muss sich auch mit den Auswirkungen auf den Pflichtteil der Erben auseinandersetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Nachlass schützen und Konflikte bei der Pflichtteilsberechnung vermeiden können.

  1. Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteil

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen vor dem Tod des Erblassers übertragen, häufig durch Schenkungen oder Testamente. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Anspruch von nahen Verwandten auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass Schenkungen zu Lebzeiten in den Pflichtteil einfließen können. Laut § 2325 BGB werden Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.

  1. Wie schützt man den Nachlass?

Um den Nachlass bei der vorweggenommenen Erbfolge zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Pflichtteilsverzicht: Erben können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, was ihnen jedoch bewusst und notariell beurkundet zugesichert werden muss.
  • Schenkungen strategisch planen: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen nicht in die Pflichtteilberechnung ein.
  • Vorausvermächtnis: Dies kann helfen, bestimmte Erben zu bevorzugen, ohne den Pflichtteil der anderen Erben zu gefährden.
  • Nießbrauch und Wohnrecht: Diese Rechte können es dem Erblasser ermöglichen, das Vermögen weiterhin zu nutzen, während es bereits übertragen ist. Dadurch bleibt der Erblasser „wirtschaftlicher Eigentümer“, ohne den Pflichtteil der Erben zu erhöhen.
  1. Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein wertvolles Instrument zur Nachlassregelung, sollte aber immer unter Berücksichtigung des Pflichtteils durchgeführt werden. Eine vorausschauende Planung, gegebenenfalls der Verzicht auf den Pflichtteil oder die Nutzung von Nießbrauchrechten, hilft dabei, den Nachlass zu schützen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unerwünschte Überraschungen zu verhindern.

 

Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung und Vertragsgestaltung (Schenkung, Übertragung, Testament, Erbvertrag, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht) gerne an unser Team.

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Vorweggenommene Erbfolge: Vorteile, Risiken und rechtliche Grundlagen (Stand April 2025)

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Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann eine effektive Strategie zur Vermögensübertragung und zur Steuerersparnis darstellen. Doch dieser Schritt sollte gut durchdacht sein, da er mit verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Fragen verbunden ist. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Aspekte der Immobilienübertragung zu Lebzeiten und erläutern, was dabei steuerlich und rechtlich zu beachten ist.

  1. Wie erfolgt die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten?

In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen. Die häufigsten Varianten sind:

  • Schenkung: Hierbei wird eine Immobilie ohne Gegenleistung an eine andere Person übergeben. Eine Schenkung erfordert eine notarielle Beurkundung.
  • Vertragliche Vereinbarungen: Oftmals erfolgt die Übertragung über einen Schenkungsvertrag, der neben der Übergabe der Immobilie auch die künftigen Nutzungsrechte und Pflichten regelt. In manchen Fällen kann der Schenker sich ein Rückforderungsrecht vorbehalten, falls bestimmte Bedingungen eintreten.

Eine wesentliche Frage bei der Schenkung zu Lebzeiten ist, wie die Nutzung der Immobilie geregelt wird. Häufig bleibt der Schenker zunächst weiterhin als Nutzer in der Immobilie (Wohnrecht, Nießbrauch), während der Beschenkte die Immobilie tatsächlich nicht nutzt.

  1. Steuerliche Aspekte bei der Übertragung von Immobilien

Die steuerlichen Folgen einer Immobilienübertragung zu Lebzeiten sind ein entscheidender Punkt. In Deutschland fällt im Falle einer Schenkung grundsätzlich Schenkungsteuer an. Es gibt jedoch verschiedene Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch sind:

  • Freibeträge: Ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kann bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, und für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro. Diese Freibeträge gelten für Schenkungen innerhalb von 10 Jahren.
  • Schenkungsteuer: Wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag überschreitet, wird Schenkungsteuer fällig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Ehegatten und Kinder profitieren von niedrigeren Steuersätzen, während entfernte Verwandte oder Freunde höhere Steuersätze zahlen müssen.
  • Steuersätze: Die Schenkungsteuer kann je nach Höhe des geschenkten Betrags zwischen 7 und 50 Prozent liegen. Es ist daher besonders wichtig, den Marktwert der Immobilie korrekt zu ermitteln, da dieser Wert die Grundlage für die Berechnung der Steuer bildet.
  1. Vorteile und Nachteile einer Schenkung zu Lebzeiten

Vorteile:

  • Steueroptimierung: Eine Schenkung zu Lebzeiten kann helfen, Erbschaftssteuern zu vermeiden oder zu verringern, da Schenkungen steuerlich günstiger behandelt werden können als Erbschaften.
  • Gestaffelte Vermögensübertragung: Durch schrittweise Schenkungen über mehrere Jahre hinweg kann der Freibetrag immer wieder genutzt werden, was zu einer signifikanten Steuerersparnis führt.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Eine klare Regelung zur Übertragung von Immobilien kann potenzielle Konflikte unter den Erben minimieren und für Klarheit sorgen.

Nachteile:

  • Steuerliche Belastung: Schenkungen, die den Freibetrag übersteigen, können hohe Steuersummen nach sich ziehen. Diese sollten vorab genau kalkuliert werden.
  • Eingeschränkte Verfügungsfreiheit: Einmal übertragene Immobilien können nur schwer wieder zurückgeholt werden, es sei denn, es wurden entsprechende vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart.
  • Unumkehrbarkeit: Eine Schenkung ist in der Regel schwer rückgängig zu machen, was die Flexibilität des Schenkers einschränken kann, falls er seine Entscheidung später ändern möchte.
  1. Weitere steuerliche Aspekte: Immobilienbewertung und Grunderwerbsteuer

Neben der Schenkungsteuer gibt es noch weitere steuerliche Faktoren, die bei einer Immobilienübertragung beachtet werden sollten:

  • Bewertung der Immobilie: Der Wert der Immobilie, der für die Schenkungsteuer zugrunde gelegt wird, muss genau ermittelt werden. Dies kann durch einen Gutachter oder eine marktgerechte Bewertung erfolgen. Eine falsche Bewertung kann zu einer höheren Steuerbelastung führen.
  • Grunderwerbsteuer: Bei Schenkungen an nahe Verwandte (z. B. an Kinder oder Ehepartner) fällt in vielen Fällen keine Grunderwerbsteuer an. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen.
  1. Fazit

Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann viele Vorteile bieten, vor allem im Hinblick auf die Steuerersparnis und die Möglichkeit, Vermögen frühzeitig und strukturiert zu übertragen. Allerdings ist eine sorgfältige Planung notwendig, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Es ist ratsam, sich entsprechend beraten zu lassen, um die Schenkung korrekt und steueroptimiert zu gestalten.

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte sich der langfristigen Konsequenzen bewusst sein und diese gründlich abwägen. Nur so lässt sich eine optimale Lösung finden, die den Wünschen des Schenkers und des Beschenkten gerecht wird und steuerlich sowie rechtlich abgesichert ist.

 

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Vorweggenommene Erbfolge: Vorteile, Risiken und rechtliche Grundlagen (Stand April 2025)

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Die vorweggenommene Erbfolge gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Nachlassplanung von Familien und Einzelpersonen. Dabei handelt es sich um die Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers, bevor dieser verstirbt. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, die Vorzüge sowie die potenziellen Risiken dieser Vorgehensweise erläutert und aufgezeigt, weshalb es vorteilhaft sein kann, frühzeitig eine Regelung zu treffen.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge bezieht sich auf die Übertragung von Vermögen an die Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers, bevor dieser verstirbt. Dies kann durch Schenkungen, Vermögensübertragungen oder im Rahmen eines Erbvertrags geschehen. Das Hauptziel dieser Vorgehensweise ist es, den Nachlass frühzeitig zu regeln und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

  1. Steuerliche Vorteile
    Ein wesentlicher Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge ist die Möglichkeit, die Freibeträge für Schenkungssteuer mehrfach zu nutzen. In Deutschland können Kinder alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern erhalten. Dadurch lässt sich das Erbe über einen längeren Zeitraum hinweg steuerlich vorteilhaft übertragen, ohne dass hohe Erbschaftssteuern fällig werden.
  2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
    Durch die vorweggenommene Erbfolge wird für die Erben bereits zu Lebzeiten Klarheit geschaffen, was sie später erhalten werden. Dies reduziert Unklarheiten und mögliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall. Besonders in Familien mit mehreren Erben kann dies helfen, eine fairere und weniger emotional belastete Nachlassaufteilung zu gewährleisten.
  3. Unterstützung der Erben zu Lebzeiten
    Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Erben – insbesondere Kindern oder anderen bedürftigen Angehörigen – bereits zu Lebzeiten finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Dadurch können die Erben direkt von dem Vermögen profitieren, ohne auf den Erbfall warten zu müssen.

Risiken der vorweggenommenen Erbfolge

  1. Schenkungssteuer und steuerliche Auswirkungen
    Schenkungen sind nicht immer steuerfrei. Auch wenn es Freibeträge gibt, können hohe Schenkungssteuern anfallen, wenn diese überschritten werden. Darüber hinaus kann eine Schenkung in der Erbschaftssteuererklärung berücksichtigt werden, was zu steuerlichen Nachteilen für die Erben führen kann.
  2. Verlust der Kontrolle über das Vermögen
    Durch die vorweggenommene Erbfolge gibt der Erblasser einen Teil seines Vermögens ab. Sollte es zu finanziellen Problemen oder einem Vermögensrückgang kommen, hat der Erblasser möglicherweise keine Kontrolle mehr über das bereits verschenkte Vermögen.
  3. Rückforderung der Schenkung
    In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei einer Insolvenz oder Pflegebedürftigkeit des Beschenkten, könnte die Schenkung rückgängig gemacht oder zurückgefordert werden.
  4. Eingeschränkte Möglichkeit zur Anpassung
    Wurde Vermögen vorweggenommen, ist es oft schwierig, spätere Änderungen vorzunehmen, falls sich die Lebensumstände oder Wünsche der Erben ändern. Eine Schenkung ist in der Regel endgültig, sodass der Erblasser diese nicht mehr ändern kann.

 

Rechtliche Grundlagen der vorweggenommenen Erbfolge

Die rechtlichen Grundlagen der vorweggenommenen Erbfolge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Übertragungsarten, die verschiedene Auswirkungen auf das Erbe haben können:

  1. Schenkung
    Schenkungen stellen die gängigste Methode der vorweggenommenen Erbfolge dar. Sie sind im BGB geregelt, insbesondere in den §§ 516 bis 534 BGB. Bei Schenkungen zu Lebzeiten kann es dazu kommen, dass diese auf den späteren Pflichtteil angerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wird.
  2. Erbvertrag
    Ein Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Dieser Vertrag kann auch vorweggenommene Schenkungen beinhalten, die dann bindend festgelegt sind.
  3. Pflichtteilsansprüche
    Der Pflichtteil stellt den gesetzlich garantierten Erbanteil für nahe Angehörige dar, die durch Testament oder Schenkungen benachteiligt werden könnten. Vorweggenommene Erbfolgen können jedoch Auswirkungen auf diesen Pflichtteil haben, insbesondere wenn Schenkungen den Pflichtteilsanspruch der Erben verringern.
  4. Widerruf von Schenkungen
    Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel bei grobem Undank des Beschenkten oder der finanziellen Notlage des Schenkers, kann eine Schenkung nach deutschem Recht widerrufen werden (§ 530 BGB).

 

Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine nützliche Methode sein, um Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Allerdings sind auch Risiken damit verbunden, wie mögliche Streitigkeiten unter den Erben oder steuerliche Nachteile. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung für oder gegen diese Vorgehensweise gut durchdacht und idealerweise mit einem Fachmann wie einem Notar oder Anwalt besprochen werden. Es ist ratsam, alle rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und eine faire, transparente Lösung zu finden, die den Wünschen des Erblassers gerecht wird.

 

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Auslandsvermögen: Tipps für Erblasser und Erben (Stand März 2025)

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Das Vererben von Auslandsvermögen ist ein komplexes Thema, da es oft mit unterschiedlichen Rechtssystemen und steuerlichen Regelungen in mehreren Ländern verbunden ist. Für Erblasser und Erben gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um eine reibungslose Übertragung des Vermögens zu gewährleisten.

Beachtung des internationalen Erbrechts

Für EU-Bürger und grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU, ist die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO) von Bedeutung. Diese schreibt vor, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in welchen der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Dieser Grundsatz des letzten Wohnortes findet auch in vielen Nicht-EU-Staaten Anwendung. Allerdings kann es im Einzelfall Abweichungen geben, weshalb es anzuraten ist, sich vorab über das jeweilige Land im Einzelnen zu informieren.

Vermögensaufstellung erstellen

Es ist wichtig, dass der Erblasser eine genaue Auflistung seines Auslandsvermögens erstellt, um einen genauen Überblick zu behalten. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte im Ausland.

Testament und Erbvertrag international gestalten

In der Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) sollte explizit auf das Auslandsvermögen eingegangen werden und ausdrücklich schriftlich festgehalten werden, sofern der Erblasser unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzt, welches nationale Erbrecht angewandt werden soll. Wählbar ist allerdings nur das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt.

Steuerliche Aspekte

Eine einheitliche Erbschaftssteuer besteht nicht. Diese kann von Land zu Land variieren. In einigen Ländern gibt es Freibeträge oder Steuererleichterungen für Erben. Daher sollte vor Eintritt des Erbfalls überprüft werden, wie hoch die Steuerlast in den jeweiligen Ländern ist.

Die Bundesrepublik Deutschland hat allerdings mit vielen Staaten ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, welches verhindert, dass Erben sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern zahlen müssen, also so gesagt doppelt Steuern zahlen müssen. Jedoch sollten auch hier vorher Informationen eingeholt werden, ob Deutschland mit dem fraglichen Land ein DBA getroffen hat.

Nachlassabwicklung im Ausland

Als Erbe kann es sein, dass man eventuell gegenüber einer Behörde oder einer Bank in einem anderen EU-Land nachweisen muss, dass man als Erbe berechtigt ist, Verfügungen über die dortigen Vermögensgüter des Erblassers zu treffen. Die Behörde des EU-Landes, welches den Nachlass regelt, kann dem Erben ein Dokument zur Bescheinigung des Status als Erben ausstellen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. Dieses gilt innerhalb der ganzen EU, unabhängig von welchem Land es ausgestellt wurde. Bei einem nationalen Dokument hingegen kann es teilweise Schwierigkeiten bei dessen Wirkungsweise in anderen Ländern gegeben. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Anerkennung der Rechte als Erbe kommen.

Beratung durch Experten

Da sich das Vererben von Auslandsvermögen aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Regelungen der einzelnen Länder äußert komplex gestaltet, ist es ratsam, sich bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von einem Rechtsanwalt für internationales Erbrecht über das einschlägige Erbrecht des jeweiligen Landes beraten zu lassen.

Melden Sie sich hierzu gerne jederzeit in unserer Kanzlei, um Ihr Auslandsvermögen optimal und effektiv zu übertragen.

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Internationales Erbrecht: Was gilt bei grenzüberschreitenden Nachlässen? (Stand 2025)

Schulden im Nachlass: Was Erben beachten müssen (Stand März 2025)

Eine Erbschaft ist für viele erstmal ein Grund zur Freude. Doch neben den Vermögenswerten gehen auch die Schulden des Erblassers gem. § 1967 BGB auf die Erben über.

  1. Grundsätzlich: Haftung für Schulden

Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft oder nachdem die 6-wöchige Ausschlagungsfrist abgelaufen ist zunächst unbeschränkt, also auch mit seinem Eigenvermögen. Das gilt auch, wenn der Erbe erst später Kenntnis über die Schulden erlangt hat.

  1. Verwaltung des Nachlasses

Wer das Erbe annimmt, ist verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Das bedeutet, dass der Erbe alle bestehenden Schulden erkennen und gegebenenfalls mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen muss, um die Schulden zu tilgen.

  1. Dreimonatseinrede

Da der Erbe nach Eintritt des Erbfalls oftmals erst einen Überblick über die einzelnen Vermögenswerte erlangen muss, gibt es die sog. Dreimonatsreinrede (§ 2014 BGB). Dieses Rechtsinstitut regelt, dass der Erbe die Begleichung der Erbschaftsschulden innerhalb der ersten drei Monate nach Antritt der Erbschaft verweigern kann. Nach diesem Zeitraum sollte es dem Erben möglich sein, ein Entscheidung über sein weiteres Vorgehen fällen zu können.

  1. Ausschlagung des Erbes

Stellt der Erbe fest, dass der Nachlass überschuldet ist, hat er die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Dies muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und den damit verbundenen Schulden erfolgen. Die Ausschlagung verhindert, dass der Erbe für die Schulden haftet.

  1. Begrenzung der Haftung:

a) Nachlassinsolvenzverfahren

Ist der Nachlass überschuldet, der Erbe möchte den Nachlass aber nicht ausschlagen oder hat die Ausschlagungsfrist verpasst, kann er die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen (§ 1980 BGB). Der Erbe verliert die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über den Nachlass, welches nun von einem Insolvenzverwalter ausgeübt wird.

b) Nachlassverwaltung

Eine weitere Möglichkeit, bei der die Haftung auf den Nachlass beschränkt wird, ist die Anordnung einer Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB). Auch hier wird dem Erben die Verwaltung des Nachlasses und die Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände völlig entzogen und geht auf den Nachlassverwalter über (§ 1985). Die Nachlassgläubiger können dann nur aus dem Nachlass befriedigt werden. Der Adressat ihrer Forderung ist der Nachlassverwalter.

 

Für eine individuelle Beratung und Vertretung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel sehr gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, einfach einen Termin mit uns zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation zu vereinbaren.

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Erbplanung 2025 – Die besten Strategien zur Steuerersparnis in Regensburg

Erbschaftssteuer vermeiden: Die Vorteile einer frühzeitigen Erbplanung

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Einen essenziellen Bestandteil der Vermögensnachfolge stellt die Erbplanung dar. Hierbei müssen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachlasses berücksichtig werden, sondern insbesondere die steuerliche Optimierung spielt hier eine entscheidende Rolle. Für das Jahr 2025 treten möglicherweise wichtige Änderungen in Kraft, welche Erben aber auch Beschenkten steuerliche Vorteile verschaffen sollen.

Von den Änderungen sind wahrscheinlich vor allem die Freibeträge betroffen.

I. Erhöhung der Freibeträge:

Insbesondere die eventuelle Erhöhung der Freibeträge würde einen enormen Vorteil für Schenkungen und Erbschaften verbergen. Es würde die Möglichkeit entstehen, Vermögen in größerem Umfang steuerfrei zu übertragen. Die jeweilige Steuerlast würde somit durch gezielte Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge erheblich reduziert werden können.

II. Strategien zur Steuerersparnis:

Neben der eventuellen Erhöhung der Freibeträge bestehen aber auch noch andere Optionen, um Ihre Erbplanung so effizient wie möglich zu gestalten.

1. Frühzeitige Schenkungen nutzen:

Zum einen stellt eine der effektivsten Methoden, die Steuerlast zu reduzieren, die frühzeitige Schenkung von Vermögenswerten dar. Es ist möglich, alle zehn Jahre Schenkungen steuerfrei durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schenkung innerhalb der Freibeträge liegt. Die vorweggenommene Erbfolge stellt eine gute Option dar, um Steuern zu sparen, indem Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen.

2. Immobilien geschickt übertragen:

Oftmals stellen Immobilien einen bedeutenden Bestandteil des Nachlasses dar und ziehen meist eine hohe Steuerlast mit sich. Hierbei ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Übertragung von Immobilien zu wählen um Steuern zu sparen. Möglicherweise werden Immobilien im Laufe der Zeit mehr wert, sodass es sinnvoll ist, die Immobilie zu einem günstigen Verkehrswert zu übertragen um somit die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Tipp:

Durch eine frühzeitige Immobilienschenkung können Sie von den bisherigen Bewertungsverfahren profitieren, die eventuell zu einer geringeren Steuerlast führen können.

3. Optimierung der Unternehmensnachfolge:

Ebenso sind die Möglichkeiten bezüglich einer Unternehmensnachfolge zwecks der Steuerersparnis zu prüfen. Wichtig ist es auch hier die Unternehmensnachfolge steuerlich zu optimieren.

III. FAQ:

Wie hoch sind die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften 2025?

Für das Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, dass die Freibeträge für Schenkungen steigen könnten. Wie hoch diese eventuelle Steigung ausfallen könnte, hängt von den Bundestagswahlen im Februar 2025 ab.

Wie kann ich Immobilien steueroptimiert übertragen?

Sollten sich die Bewertungsregelungen für Immobilien im Jahr 2025 ändern, kann es sinnvoll sein, Immobilien vor Inkrafttreten der neuen Bewertungsregelungen zu übertragen. Möglicherweise werden Immobilien durch die eventuell kommenden Bewertungsregelungen einen höheren Verkehrswert erlangen, sodass die Übertragung dann wieder steuerpflichtig werden kann.

IV. Checkliste für eine steueroptimierte Erbplanung 2025:

Um eine erfolgreiche Erbplanung zu vollziehen und dabei Steuern zu sparen, sollten Sie folgende Schritte beherzigen:

  • Frühzeitige Schenkungen durchführen
    Schöpfen Sie die Freibeträge alle zehn Jahre aus, um Steuern zu sparen.
  • Freibeträge regelmäßig ausschöpfen
    Sie sollten Ihre Schenkungen planen, um alle verfügbaren Freibeträge auch zu nutzen.
  • Immobilien zum richtigen Zeitpunkt übertragen
    Immobilien sollten Sie rechtzeitig übertragen, um sich die aktuellen Bewertungsverfahren zunutze zu machen..
  • Unternehmensnachfolge steuerlich optimieren
    Vergessen Sie nicht die steuerlichen Erleichterungen bei der Unternehmensübergabe.
  • Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen
    Ziehen Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu, um eine individuelle Beratung zu erhalten und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Optimieren Sie Ihre Erbplanung für 2025 um Steuern zu sparen! Kontaktieren Sie mich noch heute für eine persönliche Beratung zur Erbplanung in Regensburg und lassen Sie uns gemeinsam eine individuell auf Sie abgestimmte Nachlassregelung entwickeln, die Ihre Steuerlast reduziert und Ihr Vermögen effektiv sichert.

 

Durch die Erbschaftssteuer kann es zu einer hohen finanziellen Belastung bei den Erben kommen. Durch eine frühzeitige individuelle Erbplanung kann die Erbschaft nicht nur organisiert werden, sondern auch die Steuerlast kann reduziert werden.

In diesem Blogbeitrag möchte Ich Ihnen erläutern, weshalb eine frühzeitige Erbplanung von Nöten ist und inwiefern diese Ihnen steuerliche Vorteile bieten kann. Ebenso können mögliche Erbstreitigkeiten durch eine individuelle Erbfolge vorgebeugt werden und so den Übergang des Vermögens so angenehm und effizient wie möglich gestalten.

Die häufige Belastung durch Erbschaftssteuer

In Deutschland ist es üblich, dass Erben auf das erhaltene Vermögen Steuern zahlen müssen. Hierbei können diese auf bestimmte Freibeträge, welche sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad richten, zurückgreifen.

Mithilfe einer durchdachten und frühzeitigen Erbplanung kann die Steuerlast minimiert oder ganz vermieden werden. Dies kann durch Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten unter der Ausnutzung von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geschehen.

Warum frühzeitige Erbplanung wichtig ist:

Eine frühzeitige Erbplanung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Mit ihr können hohe Steuerlasten vermieden werden und das Erbe kann reibungslos und ohne Konflikte übertragen werden.

  1. Steuerliche Vorteile

Doch welche steuerlichen Vorteile bringt eine frühzeitige Erbplanung mit sich?

Vermeidung von Erbschaftssteuer durch Schenkungen

Alle 10 Jahre können für Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG voll ausgeschöpft werden. Eltern können demnach ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Ein solcher Schenkungsfreibetrag kommt auch Ehegatten, Enkelkindern sowie allen übrigen Beschenkten zugute. Der genaue Freibetrag richtet sich dann hierbei nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Somit kann durch Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer erheblich minimiert werden.

  1. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Ein weiterer Vorteil der Erbplanung ist die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Häufig kommt es nach dem Tod eines Angehörigen zu Konflikten. Insbesondere, wenn das Erbe nicht klar aufgeteilt ist. Mittels einer frühzeitigen und klaren Erbplanung können viele dieser Erbstreitigkeiten vermieden werden. Sobald das Vermögen genau verteilt wird, können Missverständnisse und Auseinandersetzung nicht mehr einfach entstehen.

Der Prozess der Erbplanung: Schritte zur steuerlichen Optimierung

Eine gut strukturiere Erbplanung ist daher nicht mehr wegzudenken und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung mit samt einer fundierten rechtlichen Beratung.

Hier finden Sie die wesentlichen Schritte, welche Sie bei Ihrer persönlichen Erbplanung beachten müssen:

  1. Vermögensübersicht erstellen

Als allererstes erscheint es wichtig, sich einen vollständigen Überblick über das eigene Vermöge zu verschaffen. Hierzu gehören auch Immobilien, Unternehmensanteile, Bankguthaben, Aktien, Kunstwerke und andere wertvolle Vermögenswerte.

  1. Wahl der richtigen Instrumente zur Vermögensübertragung

Für die Vermögensübertragung gibt es unterschiedliche rechtliche Instrumente.

  • Schenkungsverträge: Bei Schenkungsverträgen handelt es sich um eine vorzeitige Übertragung von Vermögen, wobei der Schenkende sein Vermögen noch zu Lebzeiten überträgt.
  • Testamente: Durch ein Testament wird die Vermögensübertragung im Falle des Todes geregelt. Dies kann genutzt werden, um den Übergang des Erbes zu regeln.
  • Unternehmensnachfolgevereinbarungen: Vor allem für Unternehmer ist es von Bedeutung, die Nachfolge des Unternehmens deutlich zu regeln, damit eine Weitergabe an die nächste Generation ohne Konflikte und steuerliche Belastungen erfolgen kann.
  1. Steuerliche Optimierung durch Freibeträge und Schenkungen

Es ist wichtig, die Schenkungsfreibeträge optimal auszuschöpfen. Dies fordert eine rechtzeitige Planung.

  1. Klare und eindeutige Formulierung

Um Missverständnisse vorzubeugen, sollte die Erbplanung klar und eindeutig formuliert sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wie kann ich die Steuerlast durch frühzeitige Erbplanung verringern?

Durch die Nutzung von den Freibeträgen für Schenkungen und frühzeitige Schenkungen kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Welche Schritte werden von einer Erbplanung umfasst?

Folgende Schritte umfasst eine umfassende Erbplanung:

  • Erstellung einer Vermögensübersicht
  • Wahl der richtigen rechtlichen Instrumente (z.B. Schenkungsvertrag, Testament, Unternehmensnachfolge)
  • Verfassung eines Testaments und ggf. notarielle Beurkundung
  • Ausschöpfen von den Freibeträgen für Schenkungen zu steuerlichen Optimierung
  • Rechtliche Beratung zu Schenkungen und steuerlichen Konsequenzen

Eine frühzeitige Erbplanung ist nicht nur eine steuerliche Maßnahme, sondern Sie hilft bei der Minimierung der Erbschaftssteuer. Ebenso kann der Übergang von Vermögen reibungslos und ohne Streitigkeiten gestaltet werden, sodass Konflikte unter den Erben vermieden werden können.

Nehmen Sie Ihre Erbplanung frühzeitig in Angriff, um von zahlreichen Vorteilen profitieren zu können und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen effizient übertragen wird.

Eine effektive Methode um Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben stellt die vorweggenommene Erbfolge dar. Hierbei wird das Vermögen nicht wie üblich nach dem Tod des Erblassers übertragen, sondern schon zu Lebzeiten.

Vorweggenommene Erbfolge und ihre steuerlichen Vorteile:

Die vorweggenommene Erbfolge stellt eine strategische Möglichkeit dar, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben zu übertragen, um die Steuerlast zu verringern. Die Nutzung der Freibeträge für Schenkungen und eine gezielte Planung bieten die Möglichkeit, großes Vermögen zu einer geringen Steuerlast oder gar steuerfrei zu übertragen.

  1. Vermeidung von Erbschaftssteuer

Durch die Erbplanung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann die Erbschaftssteuer in manchen Fällen ganz vermieden werden. Besondere Vorteile bringt dies mit sich, wenn große Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile weitergegeben werden sollen. Dies geschieht meist durch eine sog. strategische Schenkung.

  1. Freibeträge und strategische Schenkungen

Mithilfe der vorweggenommenen Erbfolge besteht die Möglichkeit, die Freibeträge gezielt auszunutzen. Diese Freibeträge, welche von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad abhängen, könne alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Taktik zur Steuervermeidung:

  • Jährliche Schenkungen: Es ist sinnvoll, die Freibeträge für Schenkungen voll auszuschöpfen und so große Vermögenswerte über einen längeren Zeitraum hinweg steuerfrei zu übertragen.

Vorweggenommene Erbfolge und Immobilienübertragung:

Es ist möglich, Immobilien bereits zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen, um die Steuerlast zu reduzieren. Mithilfe einer gezielten Schenkung von Immobilien können die Freibeträge optimal genutzt werden.

Steuerliche Optimierung durch vorweggenommene Erbfolge in der Unternehmensnachfolge:

Auch die Übertragung von Unternehmensanteilen kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen. Die Freibeträge für Schenkungen bieten hier eine ideale Grundlage für die Steueroptimierung. Durch eine frühzeitige Übertragung von Unternehmensanteilen an die nächste Generation fördert nicht nur eine optimale Steuerplanung, sondern sorgt auch für eine stabile Unternehmensnachfolge.

Steuerliche Veränderungen 2025: Was erwartet uns?

Möglicherweise ändern sich 2025 steuerliche Regelungen, wovon auch die Freibeträge für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge betroffen sein können. Diese Änderungen hängen jedoch von den kommenden Bundestagswahlen im Februar 2025 ab. Eine zusichernde Aussage kann daher zu eventuellen Änderungen nicht getroffen werden. Im Folgenden werden die möglichen Änderungen im Jahr 2025 erläutert.

Erhöhung der Freibeträge

In Betracht kommt eine Erhöhung der Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften. Eine solche mögliche Anpassung könnte für Familien sowie Unternehmer von großer Bedeutung sein.

Die Freibeträge für Schenkungen liegen momentan für Ehepartner bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €, für Enkelkinder bei 200.000 € und für alle übrigen Beschenkten bei 20.000 €. Inwiefern diese erhöht werden, hängt von den kommenden Bundestagswahlen im Februar 2025 ab. Sollten die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaft tatsächlich erhöht werden, könnte mehr Vermögen steuerfrei oder mit verringerten Steuerkosten übertragen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wann sollte die Schenkung erfolgen?

Es ist ratsam, Schenkungen spätestens 10 Jahre vor dem Tod des Schenkers zu vollziehen, um so von den Steuerfreibeträgen zu profitieren. Je früher die Schenkung vorgenommen wird, desto länger haben Sie Zeit, diese komplett unter die Freibeträge zu platzieren.

Wie kann ich Immobilien steueroptimiert übertragen?

Die Schenkungssteuern werden vermieden, indem Immobilien z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden und hierbei die Nutzung der Freibeträge für Schenkungen beachtet werden.

Durch die vorweggenommene Erbfolge werden Ihnen zahlreiche steuerliche Vorteile geboten. Diese sollten Sie stets in Ihre individuelle Erbplanung mit einbeziehen. Für eine steueroptimierte Erbfolge ist es auch in 2025 wichtig, eine vorausschauende Erbplanung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu vollziehen. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten, um ihre Erbplanung bestmöglich zu gestalten.

Die Erbschaftssteuer stellt in Deutschland für viele Erben eine unerwartet hohe finanzielle Belastung dar. Insbesondere bei größeren Vermögen kann die Steuerlast erheblich ausfallen. Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten ist die vorweggenommene Erbfolge eine effektive Methode. Hierbei werden die Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Erblassers an die Erben übertragen umso Steuern zu sparen. Durch eine durchachte vorweggenommene Erbfolge kann die Steuerbelastung erheblich reduziert werden.

Doch was genau ist die vorweggenommene Erbfolge und wie funktioniert diese? Wie profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen und Übertragen Ihr Vermögen möglichst reibungslos? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur vorweggenommenen Erbfolge wissen müssen.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge stellt einen steuerlichen Gestaltungsspielraum dar, bei welchem das Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen wird. Das Erbe wird also nicht erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, sondern die Übergabe erfolgt schon während der Lebzeiten des Vermögensinhabers. Unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen kann die Übergabe steuergünstiger gestalten werden.

Rechtlicher Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge findet sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Die Schenkungsfreibeträge regelt § 16 ErbStG, wobei § 13 ErbStG die steuerlichen Vorteile von Schenkungen und Erbschaften regelt.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge:

  • Schenkungsfreibeträge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können die Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahr voll ausgeschöpft und die somit Steuerlast reduziert werden.
  • Ehepartner 500.000€: Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000€.
  • Kinder 400.000€: Kinder steht ein Freibetrag von 400.000€ zu.
  • Enkel 200.000€: Für Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000€.
  • Alle übrigen Beschenkten 20.000€
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch eine klare Vermögensverteilung vor dem Tod des Erblassers können Streitigkeiten unter den Erben verhindert bzw. vorgebeugt werden.
  • Sicherung des Vermögens: Die Übergabe der Vermögenswerte zu Lebzeiten ermöglicht es dem Erblasser, die Kontrolle über sein Vermögen zu behalten und so die Übertragung sicher zu gestalten.
  • Übertragung von Immobilien und Finanzvermögen: Auch bei der Übertragung von Immobilien und Finanzvermögen können die Freibeträge für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt werden. Hierbei kann eine Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Steuerersparnisse begünstigen.
  • Übertragung von Unternehmensanteilen: Ebenso kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Übertragung von Unternehmensanteilen vollzogen werden, wobei die Schenkungsfreibeträge genutzt werden können, um die steuerliche Belastung zu verringern.

Unterschied zur klassischen Erbfolge

Der ausschlaggebende Unterschied zur klassischen Erbfolge liegt in der Übergabe des Vermögens. Bei der klassischen Erbfolge wird das Vermögen erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, wobei die vorweggenommene Erbfolge es ermöglicht, das Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen. Die Erbschaftssteuer wird innerhalb der klassischen Erbfolge auf den gesamten Wert des Erbes erhoben, wobei bei der vorweggenommenen Erbfolge die Freibeträge für Schenkungen genutzt werden können, um die Steuerlast zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

  • Wie hoch sind die Schenkungsfreibeträge? Die Freibeträge hängen von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner besteht ein Freibetrag von 500.000€, Kinder steht ein Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000€ zu, Enkel haben einen Freibetrag von 200.000€ und für alle übrigen Beschenkten besteht ein Freibetrag von 20.000€. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.
  • Gelten die Freibeträge auch für die Übergabe von Immobilien? Ja, auch Immobilien können mithilfe von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden.

Die vorweggenommene Erbfolge und die gleichzeitige Nutzung der Schenkungsfreibeträge stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen. Für eine individuelle und detaillierte Beratung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Zusammen erstellen wir eine auf Sie abgestimmte Erbplanung, um Ihr Vermögen effektiv zu übertragen.

 

 

Der Pflichtteilsanspruch gem. §§ 2303 ff. BGB ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf eine Beteiligung am Erbe, obwohl man nicht im letzten Willen des Erblassers bedacht wurde. Pflichtteilsberechtigte sind bestimmte Angehörige des Erblassers.

Möglichkeiten des Pflichtteilsanspruchs

1. Berechtigte Personen:

Nur bestimmten Personen im Umfeld des Verstorbenen steht ein Anspruch auf den Pflichtteil zu. Dazu gehören

• Kinder des Erblassers

• Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner

• Eltern des Erblassers (falls der Erblasser kinderlos ist)

2. Höhe des Pflichtteils

Gem. § 2302 Abs. 1 S.2 BGB besteht der Pflichtteil in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Als Beispiel: Würde ein Kind des Erblassers nach der gesetzlichen Erbfolge 1/4 des Vermögens erhalten, so steht ihm ein Pflichtteil in Höhe von 1/8 des Vermögens zu.

3. Wann kann ich den Pflichtteil geltend machen?

Der Pflichtteilsberechtigte hat ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme über den Tod des Erblassers drei Jahre Zeit, seinen Pflichtteil geltend zu machen

4. Pflichtteilsergänzungsanspruch

Ferner steht dem Pflichtteilsberechtigten auch ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu: hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren Schenkungen vorgenommen, hat der Pflichtteilsberechtigte ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch mit genau derselben Pflichtteilsquote am Nachlass des Verstorbenen. Mit dieser Regelung wirkt der Gesetzgeber dem Umstand entgegen, dass der Erblasser sein Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten soweit mindert, dass der Pflichtteilsberechtigte am Ende gewissermaßen leer ausgehen würde.

Grenzen des Pflichtteilsanspruchs

1. Verjährung

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt den Regeln der Verjährung gem. §§ 198, 199 BGB. Die Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall (= Tod des Erblassers) und seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat. Lässt der Berechtigte die Frist von drei Jahren jedoch verstreichen, ohne tätig zu werden, kann er seinen Pflichtteil nicht mehr einfordern.

2. Pflichtteilsentzug

Gem. § 2333 BGB kann der Erblasser einem Pflichtteilberechtigten den Pflichtteil entziehen. Dazu muss auf Seiten des Berechtigten ein schuldhaftes Vergehen gegenüber dem Erblasser vorliegen, was gem. § 2333 Abs. 1 BGB vorliegt, wenn der Berechtigte:

• den Erblasser, den Ehegatten des Erblassers oder einen anderen nahestehenden Verwandten oder Person des Erblassers töten möchte oder versucht hat zu töten

• sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder einer diesem nahestehenden Person strafbar macht

• die ihm ggü. den Erblasser bestehende Unterhaltspflicht böswillig verletzt

• rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr ohne Bewährung verurteilt wird

Der Pflichtteilsentzug muss gem. § 2236 Abs. 1 BGB in der letztwilligen Verfügung von Todes wegen festgehalten werden. Der Grund zur Entziehung muss nach § 2236 Abs.2 S.1 im Zeitpunkt der Errichtung des letzten Willens bestehen und in der Verfügung angegeben werden.

3. Erbschaftssteuerpflicht

Der Pflichtteilsanspruch gilt gem. § 3 Abs.1 Nr.1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen und ist somit steuerpflichtig. Die Steuer entsteht jedoch erst mit Geltendmachung des Pflichtteils, § 9 Abs.1 Nr.1b ErbStG, nicht mit Tod des Erblassers.

4. Erbe besteht nur aus Verbindlichkeiten

Besteht das Erbe nur aus Verbindlichkeiten, z.B. in Form von Schulden, kann der Anspruch auf die Auszahlung des Pflichtteils für den Berechtigten irrelevant werden, da nur ein sehr geringer Vermögenswert besteht. Der Pflichtteilsberechtigte kann zwar dennoch seinen Anspruch geltend machen, allerdings ist der tatsächliche Wert des Erbes möglicherweise so gering, dass der Anspruch nicht gänzlich erfüllt werden kann.

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