Hi, How Can We Help You?
Blog

Widerrufsrechte bei der vorweggenommenen Erbfolge: Ihre Möglichkeiten im Streitfall (Stand Mai 2025)

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Erblassers an die Erben zu übertragen. Häufig geschieht dies durch Schenkungen oder Erbverträge. Ziel ist es, die Erbschaftssteuer zu minimieren oder die Nachfolge frühzeitig zu regeln. Doch was passiert, wenn es zu Streitigkeiten kommt? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Erblasser oder ein Erbe eine Schenkung oder Vereinbarung widerrufen möchte? Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte von Widerrufsrechten bei der vorweggenommenen Erbfolge und welche Optionen in einem Streitfall zur Verfügung stehen.

Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge beschreibt die Übertragung von Vermögen oder Teilen des Nachlasses zu Lebzeiten des Erblassers. Dies erfolgt häufig durch Schenkungen oder durch den Abschluss von Verträgen wie Erbverträgen oder Schenkungsverträgen. Ziel ist es, die Vermögenswerte frühzeitig an die Erben zu übertragen und damit steuerliche Vorteile zu erzielen oder die Nachfolgeplanung zu sichern.

Widerrufsrechte bei der vorweggenommenen Erbfolge

Die Frage des Widerrufs bei der vorweggenommenen Erbfolge ist komplex und hängt von der Art der Vereinbarung ab. Grundsätzlich kann zwischen Schenkungen und Erbverträgen unterschieden werden.

a) Widerruf einer Schenkung

Ein Widerruf ist insbesondere dann möglich, wenn er im Schenkungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Der Widerruf kann zum Beispiel bei grober Undankbarkeit des Beschenkten erfolgen, was in § 530 BGB geregelt ist. Dies bedeutet, dass der Schenker die Schenkung rückgängig machen kann, wenn der Beschenkte ihm gegenüber ein schwerwiegendes Fehlverhalten zeigt, etwa durch Körperverletzung oder eine andere schwere Straftat. Ein Widerruf ist jedoch an enge Voraussetzungen gebunden und kann nicht jederzeit und ohne Grund erfolgen.

b) Widerruf im Erbvertrag

Erbverträge bieten weniger Flexibilität. Ein Widerruf eines Erbvertrags ist nur dann möglich, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist oder wenn es schwerwiegende Gründe für eine Aufhebung gibt. Erbverträge sind grundsätzlich bindend, und ein einseitiger Widerruf ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Handlungsmöglichkeiten im Streitfall

Wenn es zu Streitigkeiten über eine vorweggenommene Erbfolge kommt, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, wie die betroffenen Parteien vorgehen können:

a) Vermögensansprüche geltend machen

Betroffene Erben oder Beschenkte können ihre Vermögensansprüche vor Gericht durchsetzen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es Unklarheiten darüber gibt, ob eine Schenkung oder ein Erbvertrag wirksam ist oder ob der Widerruf rechtmäßig erfolgt ist.

b) Recht auf Ausgleichung

Erben, die zu Lebzeiten des Erblassers weniger begünstigt wurden, haben möglicherweise einen Anspruch auf Ausgleichung. Das bedeutet, dass der Wert von Schenkungen zu Lebzeiten im Erbfall berücksichtigt werden muss, um eine ungerechte Bevorzugung eines Erben zu vermeiden.

c) Widerrufserklärung

Wenn ein Widerrufsrecht besteht, kann der Erblasser oder die Erbin durch eine formelle Widerrufserklärung die Schenkung oder den Erbvertrag rückgängig machen. Dies setzt jedoch voraus, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Widerruf ordnungsgemäß erfolgt.

d) Mediation oder Schlichtung

In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung durch Mediation oder Schlichtungsverfahren eine gute Möglichkeit sein, Streitigkeiten ohne die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens zu lösen. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht eine schnellere Lösung des Konflikts.

Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine nützliche Strategie zur Vermögensübertragung sein, doch sie kann auch zu Konflikten führen, wenn es zu Unstimmigkeiten über Schenkungen oder Erbverträge kommt. In solchen Fällen gibt es rechtliche Möglichkeiten, wie die Durchsetzung von Ansprüchen, der Widerruf von Schenkungen oder Erbverträgen sowie die Möglichkeit der Mediation. Wer in einen solchen Streitfall verwickelt ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um die besten Optionen zu verstehen und eine Lösung zu finden.

 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

 

Weitere Infos zum Erbrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/erbrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Rückforderung bei Schenkungen: Wann ist sie möglich? (Stand Mai 2025)

Konflikte bei der Erbfolge vermeiden: Wie Schenkungen richtig geregelt werden (Stand Mai 2025)

Jetzt kontaktieren