Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – bietet viele Vorteile, etwa in Bezug auf Steuerersparnisse und eine frühzeitige Regelung des Nachlasses. Doch wer diese Möglichkeit nutzt, muss sich auch mit den Auswirkungen auf den Pflichtteil der Erben auseinandersetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Nachlass schützen und Konflikte bei der Pflichtteilsberechnung vermeiden können.
- Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteil
Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen vor dem Tod des Erblassers übertragen, häufig durch Schenkungen oder Testamente. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Anspruch von nahen Verwandten auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass Schenkungen zu Lebzeiten in den Pflichtteil einfließen können. Laut § 2325 BGB werden Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.
- Wie schützt man den Nachlass?
Um den Nachlass bei der vorweggenommenen Erbfolge zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Pflichtteilsverzicht: Erben können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, was ihnen jedoch bewusst und notariell beurkundet zugesichert werden muss.
- Schenkungen strategisch planen: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen nicht in die Pflichtteilberechnung ein.
- Vorausvermächtnis: Dies kann helfen, bestimmte Erben zu bevorzugen, ohne den Pflichtteil der anderen Erben zu gefährden.
- Nießbrauch und Wohnrecht: Diese Rechte können es dem Erblasser ermöglichen, das Vermögen weiterhin zu nutzen, während es bereits übertragen ist. Dadurch bleibt der Erblasser „wirtschaftlicher Eigentümer“, ohne den Pflichtteil der Erben zu erhöhen.
- Fazit
Die vorweggenommene Erbfolge ist ein wertvolles Instrument zur Nachlassregelung, sollte aber immer unter Berücksichtigung des Pflichtteils durchgeführt werden. Eine vorausschauende Planung, gegebenenfalls der Verzicht auf den Pflichtteil oder die Nutzung von Nießbrauchrechten, hilft dabei, den Nachlass zu schützen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unerwünschte Überraschungen zu verhindern.
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Weitere Infos zum Erbrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/erbrecht/
Weitere Blogbeiträge zum Erbrecht:
Vorweggenommene Erbfolge: Vorteile, Risiken und rechtliche Grundlagen (Stand April 2025)
Auslandsvermögen: Tipps für Erblasser und Erben (Stand März 2025)