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Erbschaftssteuer 2025: Was Sie jetzt wissen müssen, um hohe Steuerlast zu vermeiden

Auch 2025 bleibt die Erbschaftssteuer ein zentrales Thema für alle, die Vermögen vererben oder erben möchten. Besonders bei Immobilien und Betriebsvermögen führen steigende Werte immer häufiger zu einer erheblichen Steuerlast. Große Belastungen lassen sich jedoch mit kluger Planung vermeiden. Welche Regeln aktuell gelten und wie Sie Ihre Nachfolge steueroptimiert gestalten zeigt Ihnen dieser Beitrag.

1. Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Wenn Vermögen durch Tod des Erblassers auf den Erben übergeht, fällt die Erbschaftssteuer an. Nicht der gesamte Nachlass wird besteuert, sondern der Erwerb jedes einzelnen Erbens. Die Höhe der Erbschaftssteuer bestimmt sich nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens. Die Steuer ist dann zu zahlen, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird.

  1. Freibeträge 2025 – was bleibt steuerfrei?

Die persönlichen Freibeträge wurden trotz gestiegener Immobilien- und Vermögenswerte nicht erhöht. Die wichtigsten Freibeträge:

Beziehung zum ErblasserFreibetrag
Ehepartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Nichtverwandte20.000 €

3. Erbschaftssteuer bei Immobilien

Da die Verkehrswerte von Immobilien in vielen Regionen deutlich über den Freibeträgen liegen, fällt ein erheblicher Teil der Erbschaftssteuer auf Immobilien. Auch hier gibt es eine Steuerbefreiung, wenn die Immobilie selbstgenutzt wird; doch dazu müssen enge Voraussetzungen erfüllt werden: Der Ehepartner oder das Kind muss die Immobilie unmittelbar selbst beziehen und mindestens zehn Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt zudem das die Wohnfläche 200 m² nicht überschreiten darf. Wird die Immobilie später verkauft oder anderweitig genutzt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.

4. Wie verringere ich die Steuerlast?

Die effektivste Möglichkeit, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren, ist die frühzeitige Schenkung. Hier können dieselben Freibeträge im Abstand von zehn Jahren erneut genutzt werden. So können selbst größere Vermögen steuerfrei übertragen werden.

Zudem lassen sich durch ein durchdachtes Testament die Freibeträge gezielt nutzen. Durch die Einbeziehung weiterer Familienmitglieder lassen sich Erbschaften oft so strukturieren, dass die Steuerlast auf mehrere Schultern verteilt wird.

5. Frühzeitig handeln – und professionell beraten lassen

Wer seine Nachfolge nicht regelt, verliert wertvolle Handlungsmöglichkeiten, um steuerliche Belastungen zu reduzieren. Je früher mit der Planung begonnen wird, desto besser lassen sich Freibeträge ausnutzen und Steuerlasten minimieren. Besonders bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Familienverhältnissen, bei denen es um große Vermögenswerte geht, ist viel Einsparpotenzial vorhanden. Hier ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt für Erbrecht und Steuerrecht sehr empfehlenswert.

Wenden Sie sich für eine individuelle Unterstützung gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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