In Deutschland ist die Erbschaftssteuer ein Thema, das viele Menschen erst dann ernsthaft beschäftigt, wenn ein Erbfall konkret bevorsteht. Dabei lohnt es sich, frühzeitig zu planen, denn mit der richtigen Strategie lässt sich viel Geld sparen. Besonders die gesetzlich festgelegten Freibeträge bieten großes Potenzial zur Optimierung. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie die Freibeträge effektiv nutzen und die Erbschaftssteuer reduzieren können.
- Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft anfällt. richtet sich nach dem Wert des Erbes sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Je näher die Beziehung, desto höher der Freibetrag – und desto niedriger der Steuersatz.
- Die wichtigsten Freibeträge im Überblick
Die Höhe der Freibeträge hängt maßgeblich von der Steuerklasse ab. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:
Steuerklasse I:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder / Adoptivkinder, bzw. Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 €
Steuerklasse II:
- Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Geschiedene Ehegatten: 20.000 €
Steuerklasse III:
- Alle übrigen Erben: 20.000 €
Diese Freibeträge gelten pro Person und alle zehn Jahre. Das bedeutet: Durch frühzeitige und gestaffelte Schenkungen lassen sich erhebliche Steuern sparen.
Wichtig zu beachten ist, dass nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, zu versteuern ist.
- Strategien zur optimalen Nutzung der Freibeträge
a) Frühzeitige Schenkungen planen
Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Freibeträge mehrfach zu nutzen. Wer sein Vermögen in Etappen überträgt – etwa alle zehn Jahre – kann den Freibetrag mehrfach ausschöpfen und die Steuerlast senken. Schenkungen innerhalb der zehn Jahre, auch wenn sie in kleineren Beträgen erfolgen, werden dennoch zu einer Gesamtsumme zusammengerechnet.
b) Vermögen auf mehrere Personen verteilen
Wenn das Erbe an mehrere Begünstigte verteilt wird (z. B. an Kinder und Enkel), können mehrere Freibeträge gleichzeitig genutzt werden. Das verringert die zu versteuernde Summe pro Person.
c) Immobilien clever übertragen
Bei selbstgenutzten Immobilien gelten besondere Steuervergünstigungen – etwa, wenn der Ehepartner oder die Kinder die Immobilie nach dem Erbfall weiterhin selbst nutzen. Wichtig: Diese Vorteile entfallen, wenn die Immobilie verkauft oder nicht selbst genutzt wird.
- Zusätzliche Freibeträge
Zusätzlich zu den genannten Freibeträgen ergeben sich weitere Möglichkeiten, die Höhe der Erbschaftssteuer zu verringern.
Eine Möglichkeit ist der Versorgungsfreibetrag und ist auf einen engen Personenkreis beschränkt. Darunter zählen der überlebende Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner mit einem Versorgungsfreibetrag von 256.000 € sowie Kinder und in machen Fällen auch Enkel mit einem gestaffelten Freibetrag je nach Alter bis hin zu 52.000 €.
Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit eines Pflegefreibetrags in Höhe von bis zu 20.000 €, falls jemand als Erbe die verstorbene Person vor ihrem Tod unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt durch Pflege- oder Unterhaltsleistungen versorgt hat.
- Häufige Fehler vermeiden
- Keine frühzeitige Planung: Wer erst im Todesfall über das Erbe nachdenkt, verschenkt unter Umständen steuerliche Vorteile.
- Unklare oder fehlende Testamente: Ohne klare Regelung kann es zu Streit unter Erben kommen – und zu unerwarteten Steuerfolgen.
- Fazit: Wer früh plant, spart Steuern
Die Erbschaftssteuer lässt sich durch eine geschickte Nutzung der Freibeträge erheblich reduzieren. Frühzeitige Schenkungen, eine clevere Verteilung des Vermögens und ein gut durchdachtes Testament schaffen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Klarheit und Frieden in der Familie.
Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
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