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Immobilien vererben oder verschenken: Das müssen Sie rechtlich beachten (Stand Juli 2025)

Das Vererben oder Verschenken einer Immobilie kann für beide Seiten weitreichende Konsequenzen haben. Es ist ratsam, sich vorab über die rechtlichen Aspekte beraten zu lassen und zu informieren, um Streitigkeiten oder unerwartete Steuerlasten vorzubeugen. Im folgenden Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Vererben oder Verschenken von Immobilien.

Immobilie vererben: rechtliche Grundlagen

Das Eigentum einer Immobilie, welche vererbt wird, geht nach dem Tod des Erblassers auf die Erben über. Die gesetzlichen Vorgaben für die Immobilienvererbung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in den Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzen festgelegt.

Erbschaftssteuer

Möglicherweise fällt für die Immobilienvererbung eine Erbschaftssteuer an. Hierbei kommt es vor allem auf den Wert der Immobilie und den Verwandtschaftsgrad an. Nahe Verwandte wie Kinder oder Ehepartner profitieren von hohen Freibeträgen, welche ebenso je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfallen. Sobald der Wert der Immobilie den jeweiligen Freibetrag übersteigt, muss für den übrigen Betrag besteuert werden.

Pflichtteil und Testamentsgestaltung

Um Streitigkeiten zu vermeiden sollte eine sorgfältige Testamentsgestaltung erfolgen. Insbesondere bezüglich des Pflichtteilsanspruches kommt es häufig zu Streitigkeiten. Der Pflichtteil stellt den Anteil am Erbe dar, der nahen Verwandten, welche nicht im Testament erwähnt wurden, zusteht. Hierbei kann vor allem die rechtliche Beratung durch einen Anwalt helfen, um die Wünsche des Erblassers zu berücksichtigen und durchsetzen.

Eintragung ins Grundbuch

Von besonderer Bedeutung ist die Eintragung ins Grundbuch nach dem Erbfall. Hierbei wird dann der Erbe als neuer Eigentümer eingetragen. In der Regel erfolgt dies nach Vorlage des sogenannten Erbscheins.

Immobilie verschenken: rechtliche Grundlagen

Vor allem das Verschenken einer Immobilie zu Lebzeiten stellt eine attraktive Möglichkeit dar, um die Steuerlast zu minimieren oder gar ganz zu vermeiden. Hierbei gibt es jedoch viele rechtliche Aspekte, welche unbedingt beachtet werden müssen.

Schenkungssteuer

Für die Schenkung einer Immobilie fällt im Grundsatz eine Schenkungssteuer an. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, die bestimmten Freibeträge zu beachten. Diese sind abhängig vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Kinder können aktuell 400.000€ steuerfrei erhalten. Ehepartner bis zu 500.000€. Ist der Wert der Immobilie höher und wird der Freibetrag somit überschritten, muss für den überschüssigen Betrag die Schenkungssteuer gezahlt werden. Eine Schenkung einer Immobilie ist somit aber steuerlich günstiger, wenn sie frühzeitig erfolgt. Die Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden, sodass auch eine Immobilie komplett schenkungssteuerfrei übertragen werden kann, wenn die Schenkung frühzeitig erfolgt.

Nießbrauch und Wohnrecht

Nach einer Schenkung möchte der Schenker oft sicherstellen, dass er während seines Lebens weiterhin in der jeweiligen Immobilie wohnen kann. Hierfür kann die Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder eines Wohnrechts hilfreich sein. Hierbei behält der Schenker das Nutzungsrecht an der Immobilie. Diese Rechte müssen im Grundbuch eingetragen werden.

Schenkungsvertrag und notarielle Beurkundung

Um einen Schenkungsvertrag rechtlich wirksam zu vereinbaren, ist eine notarielle Beurkundung von großer Bedeutung. Der Notar sorgt hierbei nicht nur für die rechtliche Richtigkeit des Vertrags, sondern auch die Eintragung im Grundbuch erfolgt auf Veranlassung des Notars.

Vorsicht vor Schenkung von überschuldeten Immobilien

Sobald eine Immobilie überschuldet ist, also mehr Schulden darauf lasten als der Wert der Immobilie, können bei der Schenkung Probleme vorkommen. Im ungünstigsten Fall können Gläubiger des Schenkers das Verschenkte in Anspruch nehmen. Es ist besonders wichtig, sich in einem solchen Fall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Tipps und Tricks:

Für die Immobilienübertragung gibt es einige Tipps und Tricks um die steuerliche Belastung so gering wie möglich zu halten:

  • Frühzeitige Schenkungen: Es ist wichtig Schenkungen frühzeitig vorzunehmen und die Freibeträge alle zehn Jahre neu auszuschöpfen.
  • Schenkung an mehrere Erben: Die Schenkung einer Immobilie kann auch auf mehrere Erben verteilt werden
  • Verkauf statt Schenkung: Teilweise kann es sogar sinnvoller sein, eine Immobilie zu verkaufen und daraufhin den Erlös zu vererben oder zu verschenken, weil der Verkauf keine Schenkungssteuer auslöst.

Fazit

Es ist wichtig für die Vererbung oder Verschenkung einer Immobilie sich rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere für die Erbschafts- sowie Schenkungssteuer, die Nießbrauchrechte und die Gestaltung von Schenkungsverträgen sind viele Feinheiten zu beachten. Um hierbei spätere Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Melden Sie sich noch heute bei uns für eine rechtliche Beratung und zusammen gestalten wir eine optimale Immobilienübertragung, welche auf Sie abgestimmt ist.

Weitere Infos zum Erbrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/erbrecht/

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