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Was tun bei Streit ums Urlaubsziel? Rechte und Pflichten getrennt lebender Eltern (Stand Juli 2025)

Urlaube mit Kind bei Eltern, die getrennt leben, bieten Konfliktpotenzial. Kommt es zum Streit über das Urlaubsziel oder die Reise, stellt sich die Frage, wer eigentlich entscheiden darf. In diesem Beitrag erfahren getrennt lebende Eltern, welche rechtlichen Grundlagen für Reisen mit Kind gelten und wie Konflikte bei der Urlaubsplanung vermieden oder gelöst werden können.

1. Grundsatz: Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, entscheidet mit

Das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1631 Abs. 1 BGB) regelt, wer darüber entscheiden darf, wo sich ein Kind aufhält, so auch im Rahmen einer Urlaubsreise. Bei gemeinsamem Sorgerecht für das Kind müssen also grundsätzlich beide Eltern zustimmen, wenn das Kind ins Ausland reisen soll.

2. Unterschied: Urlaubsalltag vs. Sonderfall

Nicht jeder Streit über ein Urlaubsziel ist rechtlich relevant. Es kommt auf die Art der Reise an:

Zustimmung meist erforderlich bei:

  • Reisen ins Ausland
  • Urlaubsreisen mit besonderem Risiko (z. B. Krisengebiete)
  • Längerfristigen Aufenthalten (z. B. Auslandsjahr, Schüleraustausch)

Keine Zustimmung nötig bei:

  • Kurzreisen innerhalb Deutschlands, sofern das Umgangsrecht geregelt ist und die Reise im Rahmen des üblichen Umgangs stattfindet

3. Was tun bei Uneinigkeit?

Ein Elternteil darf das Kind nicht ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten mit in den Urlaub nehmen. Im Falle eines solchen Alleingangs drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen bis hin zum Vorwurf der Kindesentziehung.

Wenn eine Einigung zwischen den Sorgeberechtigten nicht möglich ist, kann gemäß § 1628 BGB das Familiengericht angerufen werden, wenn die Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist.

4. Pflichten beider Elternteile

  • Kooperationspflicht: Beide Eltern sind verpflichtet, sich im Sinne des Kindeswohls zu verständigen, so auch bei Urlaubsfragen.
  • Transparenz: Der reisende Elternteil sollte rechtzeitig über Reisedaten, Unterkunft und Erreichbarkeit informieren.
  • Rücksichtnahme: Wünsche und Bedenken des anderen Elternteils sollten ernst genommen und abgewogen werden.

5. Tipps zur Konfliktvermeidung

  • Frühzeitige Abstimmung: Klären Sie Urlaubszeiten und Reiseziele rechtzeitig, um allen Beteiligten genügend Zeit für Planung und Entscheidung zu geben.
  • Schriftliche Absprachen: Halten Sie Vereinbarungen zur Urlaubsregelung schriftlich fest.
  • Mediation nutzen: Bei häufigen Konflikten kann eine Familienberatung oder Mediation helfen, faire und kindgerechte Lösungen zu finden.

6. Fazit

Bei Streit ums Urlaubsziel bei getrennt lebenden Eltern ist es wichtig, keinen Alleingang zu machen, sonst drohen schwerwiegende Konsequenzen. Durch frühzeitigen Austausch, gegenseitigem Respekt und Wissen über die rechtlichen Grundlagen, lassen sich viele Auseinandersetzungen vermeiden. Wenn nicht, kann ein Mediator helfen oder das Familiengericht angerufen werden. Im Vordergrund sollte aber immer das Wohl des Kindes stehen. Bei häufigen Konflikten sollten der Rat eines Experten hinzugezogen werden.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/

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