Hi, How Can We Help You?
Blog

Was sind die Folgen von Steuerhinterziehung? Strafen und rechtliche Konsequenzen im Überblick (Stand Oktober 2025)

Die Steuerhinterziehung

Von einer Steuerhinterziehung wird gesprochen, wenn eine inkorrekte oder unvollständige Steuererklärung abgegeben wurde mit dem Ergebnis der Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils oder einer Steuerverkürzung. Erreicht werden kann das insbesondere durch das grundsätzliche Verschweigen von Einkünften, das Einbehalten weiterer steuerlich erheblicher Tatsachen oder das Vorlegen unechter Belege.

Die Nachzahlung

Im Rahmen der zu erwartenden Konsequenzen ist zunächst eine Zahlungsaufforderung bezüglich der durch die Steuerhinterziehung eingesparten Summe zu erwarten, die im Rahmen einer Nachzahlung beglichen werden muss. Zusätzlich zu diesem Anspruch kommen Hinterziehungszinsen hinzu, die in Höhe von 0,5 % für jeden Monat der Hinterziehung anzusetzen sind.

Die Strafen

Neben den die hinterzogenen Steuern direkt betreffenden Folgen besteht stets die Möglichkeit, eine Steuerhinterziehung in strafrechtlicher Hinsicht zu ahnden, was in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geschehen kann.

  • Einstellung des Verfahrens: Ist die Schuld des Täters als unerheblich einzustufen, etwa aufgrund einer geringen Höhe an hinterzogenen Steuern, so wird zumeist keine Geldstrafe verhängt, sondern das Verfahren gegen Einhalten entsprechender Auflagen eingestellt. Häufig handelt es sich hierbei um Geldauflagen, die nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bemessen wird.

 

  • Geldstrafe: Eine Geldstrafe wird in der Regel verhängt, wenn die hinterzogene Summe bis zu 50.000 € beträgt. Als Folge davon ist der Täter verpflichtet, eine konkret festgelegte Anzahl an Tagessätzen zu begleichen, wobei einer am monatlichen Nettogehalt des Täters, das durch 30 zu teilen ist, bemessen wird.

 

  • Freiheitsstrafe: Das Gericht wird in den Fällen eine Freiheitsstrafe aussprechen, in denen sich die Steuerhinterziehung über einen Betrag erstreckt, der 50.000 € übersteigt. Bezüglich des auszusprechenden Strafmaßes wird im Regelfall auf eine zu verbüßende Haftzeit von bis zu 5 Jahren zurückgegriffen, die unter bestimmten Voraussetzungen und Einhalten konkreter Bedingungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, so kann das Strafmaß dagegen sogar zwischen 6 Monaten und 10 Jahren liegen. Beträgt die hinterzogene Summe 1 Millionen € oder darüber, so ist eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung grundsätzlich nicht möglich.

Die leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO

Kann nachgewiesen werden, dass die entsprechenden steuerlich relevanten Angaben ohne Absicht unwahr oder unvollständig angegeben wurden, dann stellt das lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die dem Täter dennoch eine Zahlungspflicht bezüglich einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 € auferlegen kann. Dies kann allerdings umgangen werden, indem vor der Kenntniserlangung von dem entsprechenden eingeleiteten Verfahren eine Berichtigung der unwahren oder unvollständigen Angaben erfolgt oder der Täter, wenn die Verkürzungen bereits eingetreten und die Vorteile erlangt sind, diese innerhalb der bestimmten Frist entrichtet.

Die Selbstanzeige

Um eine Milderung der Strafen zu erwirken und womöglich eine Straffreiheit zu erreichen, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige vor dem zuständigen Finanzamt in Betracht gezogen und wahrgenommen werden. Um zu dem erwünschten Ergebnis zu kommen ist hierbei jedoch auch hier unter anderem erforderlich, dass das vor der Entdeckung der Straftat geschieht, unbeachtlich dessen, ob diese nur teilweise oder bereits ganz erfolgt ist.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Steuerstrafrecht im Unternehmen: Risiken und Präventionsstrategien (Stand Oktober 2025)

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige: Wann ist es sinnvoll, sich selbst anzuzeigen? (Stand Oktober 2025)

Jetzt kontaktieren