Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – bietet viele Vorteile, etwa in Bezug auf Steuerersparnisse und eine frühzeitige Regelung des Nachlasses. Doch wer diese Möglichkeit nutzt, muss sich auch mit den Auswirkungen auf den Pflichtteil der Erben auseinandersetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Nachlass schützen und Konflikte bei der Pflichtteilsberechnung vermeiden können.

  1. Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteil

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen vor dem Tod des Erblassers übertragen, häufig durch Schenkungen oder Testamente. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Anspruch von nahen Verwandten auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass Schenkungen zu Lebzeiten in den Pflichtteil einfließen können. Laut § 2325 BGB werden Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.

  1. Wie schützt man den Nachlass?

Um den Nachlass bei der vorweggenommenen Erbfolge zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Pflichtteilsverzicht: Erben können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, was ihnen jedoch bewusst und notariell beurkundet zugesichert werden muss.
  • Schenkungen strategisch planen: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen nicht in die Pflichtteilberechnung ein.
  • Vorausvermächtnis: Dies kann helfen, bestimmte Erben zu bevorzugen, ohne den Pflichtteil der anderen Erben zu gefährden.
  • Nießbrauch und Wohnrecht: Diese Rechte können es dem Erblasser ermöglichen, das Vermögen weiterhin zu nutzen, während es bereits übertragen ist. Dadurch bleibt der Erblasser „wirtschaftlicher Eigentümer“, ohne den Pflichtteil der Erben zu erhöhen.
  1. Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein wertvolles Instrument zur Nachlassregelung, sollte aber immer unter Berücksichtigung des Pflichtteils durchgeführt werden. Eine vorausschauende Planung, gegebenenfalls der Verzicht auf den Pflichtteil oder die Nutzung von Nießbrauchrechten, hilft dabei, den Nachlass zu schützen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unerwünschte Überraschungen zu verhindern.

 

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Die vorweggenommene Erbfolge gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Nachlassplanung von Familien und Einzelpersonen. Dabei handelt es sich um die Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers, bevor dieser verstirbt. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, die Vorzüge sowie die potenziellen Risiken dieser Vorgehensweise erläutert und aufgezeigt, weshalb es vorteilhaft sein kann, frühzeitig eine Regelung zu treffen.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge bezieht sich auf die Übertragung von Vermögen an die Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers, bevor dieser verstirbt. Dies kann durch Schenkungen, Vermögensübertragungen oder im Rahmen eines Erbvertrags geschehen. Das Hauptziel dieser Vorgehensweise ist es, den Nachlass frühzeitig zu regeln und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

  1. Steuerliche Vorteile
    Ein wesentlicher Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge ist die Möglichkeit, die Freibeträge für Schenkungssteuer mehrfach zu nutzen. In Deutschland können Kinder alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern erhalten. Dadurch lässt sich das Erbe über einen längeren Zeitraum hinweg steuerlich vorteilhaft übertragen, ohne dass hohe Erbschaftssteuern fällig werden.
  2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
    Durch die vorweggenommene Erbfolge wird für die Erben bereits zu Lebzeiten Klarheit geschaffen, was sie später erhalten werden. Dies reduziert Unklarheiten und mögliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall. Besonders in Familien mit mehreren Erben kann dies helfen, eine fairere und weniger emotional belastete Nachlassaufteilung zu gewährleisten.
  3. Unterstützung der Erben zu Lebzeiten
    Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Erben – insbesondere Kindern oder anderen bedürftigen Angehörigen – bereits zu Lebzeiten finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Dadurch können die Erben direkt von dem Vermögen profitieren, ohne auf den Erbfall warten zu müssen.

Risiken der vorweggenommenen Erbfolge

  1. Schenkungssteuer und steuerliche Auswirkungen
    Schenkungen sind nicht immer steuerfrei. Auch wenn es Freibeträge gibt, können hohe Schenkungssteuern anfallen, wenn diese überschritten werden. Darüber hinaus kann eine Schenkung in der Erbschaftssteuererklärung berücksichtigt werden, was zu steuerlichen Nachteilen für die Erben führen kann.
  2. Verlust der Kontrolle über das Vermögen
    Durch die vorweggenommene Erbfolge gibt der Erblasser einen Teil seines Vermögens ab. Sollte es zu finanziellen Problemen oder einem Vermögensrückgang kommen, hat der Erblasser möglicherweise keine Kontrolle mehr über das bereits verschenkte Vermögen.
  3. Rückforderung der Schenkung
    In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei einer Insolvenz oder Pflegebedürftigkeit des Beschenkten, könnte die Schenkung rückgängig gemacht oder zurückgefordert werden.
  4. Eingeschränkte Möglichkeit zur Anpassung
    Wurde Vermögen vorweggenommen, ist es oft schwierig, spätere Änderungen vorzunehmen, falls sich die Lebensumstände oder Wünsche der Erben ändern. Eine Schenkung ist in der Regel endgültig, sodass der Erblasser diese nicht mehr ändern kann.

 

Rechtliche Grundlagen der vorweggenommenen Erbfolge

Die rechtlichen Grundlagen der vorweggenommenen Erbfolge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Übertragungsarten, die verschiedene Auswirkungen auf das Erbe haben können:

  1. Schenkung
    Schenkungen stellen die gängigste Methode der vorweggenommenen Erbfolge dar. Sie sind im BGB geregelt, insbesondere in den §§ 516 bis 534 BGB. Bei Schenkungen zu Lebzeiten kann es dazu kommen, dass diese auf den späteren Pflichtteil angerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wird.
  2. Erbvertrag
    Ein Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Dieser Vertrag kann auch vorweggenommene Schenkungen beinhalten, die dann bindend festgelegt sind.
  3. Pflichtteilsansprüche
    Der Pflichtteil stellt den gesetzlich garantierten Erbanteil für nahe Angehörige dar, die durch Testament oder Schenkungen benachteiligt werden könnten. Vorweggenommene Erbfolgen können jedoch Auswirkungen auf diesen Pflichtteil haben, insbesondere wenn Schenkungen den Pflichtteilsanspruch der Erben verringern.
  4. Widerruf von Schenkungen
    Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel bei grobem Undank des Beschenkten oder der finanziellen Notlage des Schenkers, kann eine Schenkung nach deutschem Recht widerrufen werden (§ 530 BGB).

 

Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine nützliche Methode sein, um Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Allerdings sind auch Risiken damit verbunden, wie mögliche Streitigkeiten unter den Erben oder steuerliche Nachteile. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung für oder gegen diese Vorgehensweise gut durchdacht und idealerweise mit einem Fachmann wie einem Notar oder Anwalt besprochen werden. Es ist ratsam, alle rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und eine faire, transparente Lösung zu finden, die den Wünschen des Erblassers gerecht wird.

 

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