In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Körperschaftsteuer für Unternehmen in Deutschland.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftssteuer stellt eine Gemeinschaftssteuer dar, welche sowohl Bund als auch den Ländern zusteht. Von dieser Steuer sind hauptsächlich Unternehmen betroffen. Vergleichbar ist die Körperschaftssteuer mit der Einkommensteuer von natürlichen Personen. Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen bzw. auf den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens erhoben. Der Gewinn ergibt sich üblicherweise aus dem Jahresabschluss.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass juristische Personen wie Kapitalgesellschaften oder aber auch Genossenschaften einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.

Wer ist steuerpflichtig?

Alle in Deutschland ansässigen Körperschaften, also Unternehmen, welche ihren Sitz oder eine Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind steuerpflichtig. Die wichtigsten Körperschaften sind:

  • Die Aktiengesellschaften (AG)
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Die Unternehmergesellschaften (UG)
  • Genossenschaften
  • Vereine (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Stiftungen

Aber auch ausländische Körperschaften, welche in Deutschland über eine Betriebsstätte verfügen oder Einnahmen aus deutschen Quellen erzielen, unterliegen der Körperschaftssteuer.

Steuersatz und Berechnung

Der Körperschaftssteuersatz in Deutschland beträgt momentan 15% auf den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens. Zusätzlich setzt das zuständige Finanzamt einen Solidaritätszuschlag von 5,5% fest. Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG), wonach die Steuer auf Basis des zu versteuernden Gewinn berechnet wird.

Die Körperschaftsteuererklärung

Alle Unternehmen, welche auch eine Körperschaftsteuer entrichten, sind verpflichtet eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich wird diese Online eingereicht und sollte bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wenn keine Fristverlängerung beantragt wurde.

Enthalten sein müssen alle relevanten Daten zum Gewinn, den Betriebsausgaben und den steuerlichen Sonderregelungen.

Steuerliche Besonderheiten und Freibeträge

Auch bezüglich der Körperschaftssteuer gibt es verschieden steuerliche Sonderregelungen und Freibeträge, von welchen Unternehmen profitieren können.

  • Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Die Verluste aus einem Jahr können auf die zukünftigen Jahre (Verlustvortrag) oder auf die vergangenen Jahre (Verlustrücktrag) angerechnet werden, sodass die Steuerlast sich minimiert.
  • Freibetrag: juristische Personen, welche keine Gewinnausschüttung vornehmen, wie z.B. Vereine, steht nach §24 KStG ein Freibetrag in Höhe von 5.000€ zu. Dieser Freibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, womit dir Körperschaftsteuer dann verringert wird.
  • Investitionsabzugsbetrag: Durch einen Investitionsabzugsbetrag kann die Steuerlast von Unternehmen verringert werden, sobald diese in naher Zukunft Investitionen geplant haben.
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben: Investitionen in Forschung und Entwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden.

Fazit

Von der Körperschaftsteuer sind alle Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, welche in Deutschland ansässig sind, betroffen. Unternehmen können durch gezielte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerlast minimieren.

Es ist von großer Bedeutung sich für die Gestaltung der Körperschaftsteuererklärung sich rechtlichen Rat einzuholen, um Fehler zu vermeiden und alle möglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

 

Wenden Sie sich gerne für eine individuelle Unterstützung an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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