Die Steuerhinterziehung

Von einer Steuerhinterziehung wird gesprochen, wenn eine inkorrekte oder unvollständige Steuererklärung abgegeben wurde mit dem Ergebnis der Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils oder einer Steuerverkürzung. Erreicht werden kann das insbesondere durch das grundsätzliche Verschweigen von Einkünften, das Einbehalten weiterer steuerlich erheblicher Tatsachen oder das Vorlegen unechter Belege.

Die Nachzahlung

Im Rahmen der zu erwartenden Konsequenzen ist zunächst eine Zahlungsaufforderung bezüglich der durch die Steuerhinterziehung eingesparten Summe zu erwarten, die im Rahmen einer Nachzahlung beglichen werden muss. Zusätzlich zu diesem Anspruch kommen Hinterziehungszinsen hinzu, die in Höhe von 0,5 % für jeden Monat der Hinterziehung anzusetzen sind.

Die Strafen

Neben den die hinterzogenen Steuern direkt betreffenden Folgen besteht stets die Möglichkeit, eine Steuerhinterziehung in strafrechtlicher Hinsicht zu ahnden, was in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geschehen kann.

  • Einstellung des Verfahrens: Ist die Schuld des Täters als unerheblich einzustufen, etwa aufgrund einer geringen Höhe an hinterzogenen Steuern, so wird zumeist keine Geldstrafe verhängt, sondern das Verfahren gegen Einhalten entsprechender Auflagen eingestellt. Häufig handelt es sich hierbei um Geldauflagen, die nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bemessen wird.

 

  • Geldstrafe: Eine Geldstrafe wird in der Regel verhängt, wenn die hinterzogene Summe bis zu 50.000 € beträgt. Als Folge davon ist der Täter verpflichtet, eine konkret festgelegte Anzahl an Tagessätzen zu begleichen, wobei einer am monatlichen Nettogehalt des Täters, das durch 30 zu teilen ist, bemessen wird.

 

  • Freiheitsstrafe: Das Gericht wird in den Fällen eine Freiheitsstrafe aussprechen, in denen sich die Steuerhinterziehung über einen Betrag erstreckt, der 50.000 € übersteigt. Bezüglich des auszusprechenden Strafmaßes wird im Regelfall auf eine zu verbüßende Haftzeit von bis zu 5 Jahren zurückgegriffen, die unter bestimmten Voraussetzungen und Einhalten konkreter Bedingungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, so kann das Strafmaß dagegen sogar zwischen 6 Monaten und 10 Jahren liegen. Beträgt die hinterzogene Summe 1 Millionen € oder darüber, so ist eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung grundsätzlich nicht möglich.

Die leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO

Kann nachgewiesen werden, dass die entsprechenden steuerlich relevanten Angaben ohne Absicht unwahr oder unvollständig angegeben wurden, dann stellt das lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die dem Täter dennoch eine Zahlungspflicht bezüglich einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 € auferlegen kann. Dies kann allerdings umgangen werden, indem vor der Kenntniserlangung von dem entsprechenden eingeleiteten Verfahren eine Berichtigung der unwahren oder unvollständigen Angaben erfolgt oder der Täter, wenn die Verkürzungen bereits eingetreten und die Vorteile erlangt sind, diese innerhalb der bestimmten Frist entrichtet.

Die Selbstanzeige

Um eine Milderung der Strafen zu erwirken und womöglich eine Straffreiheit zu erreichen, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige vor dem zuständigen Finanzamt in Betracht gezogen und wahrgenommen werden. Um zu dem erwünschten Ergebnis zu kommen ist hierbei jedoch auch hier unter anderem erforderlich, dass das vor der Entdeckung der Straftat geschieht, unbeachtlich dessen, ob diese nur teilweise oder bereits ganz erfolgt ist.

 

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Steuerstrafrecht im Unternehmen: Risiken und Präventionsstrategien (Stand Oktober 2025)

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige: Wann ist es sinnvoll, sich selbst anzuzeigen? (Stand Oktober 2025)

Das Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht stellt einen bedeutenden Bereich dar, der nicht leichtfertig hingenommen werden darf, da eine Missachtung der Voraussetzungen zu einer Ahndung mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen kann. Es umfasst diejenigen strafrechtlichen Normen, die die Bedingungen und Folgen einer steuerrechtlichen Straftat zum Gegenstand haben.

Die Risiken für Unternehmen

  • Nicht nachvollziehbare Steuererklärung: Auf die Steuererklärung direkt bezogen ist nicht nur von großer Bedeutung, das Vorliegen und die Vollständigkeit der einzelnen Angaben im Blick zu behalten und eine Unterschlagung derer zu unterlassen, sondern auch, für deren rechtzeitige und umfassende Abgabe Sorge zu tragen. Ist dem nicht so, dann kann das die Vermutung einer Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörde entstehen lassen.

 

  • Ausnutzen von Gestaltungsmöglichkeiten in nicht zugelassenem Rahmen: Um die auferlegte Steuerlast zu senken, bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Während diese unter Beachtung bestimmter Bedingungen legal sind, können sie dennoch bei deren Missachtung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wenn sie ausschließlich zur beabsichtigten Vermeidung der Zahlung von Steuern herangezogen wurden.

 

  • Fehlerhafte Buchführung: Durch eine Buchführung, in der nicht wahre oder nicht vollständige, steuerrechtlich relevante Tatsachen aufgeführt werden, kann ein Verdacht der Steuerhinterziehung entstehen.

 Die Präventionsstrategien

  • Fortbildungen: Insbesondere alle Mitarbeitenden, die unmittelbar mit den Finanzen und der Buchhaltung des Unternehmens betraut sind, sollten wiederkehrend in den entsprechenden steuerrechtlichen Bereichen geschult werden. Hierdurch lassen sich Fehler vermeiden, sowie ein grundlegendes Verständnis der entsprechenden Risiken gefördert werden.

 

  • Konsultation einer Steuerberatung: Auch durch Inanspruchnahme einer Steuerberatung kann einem Vorwurf der Steuerhinterziehung durch deren sachkundige Hilfe und Unterstützung, unter Berücksichtigung der aktuellen steuerrechtlichen Regelungen, entgangen werden.

 

  • Selbstanzeige: Liegen dennoch Fehler in der Steuererklärung vor, so sollte nicht vor diesem Schritt gezögert werden. Insbesondere, da ein solches Vorgehen unter Umständen eine Strafmilderung oder sogar eine Straffreiheit nach sich ziehen kann, wenn die Selbstanzeige erfolgt, bevor die zuständige Finanzbehörde selbst die Ermittlungen hierzu aufnimmt.

 

  • Tax-Compliance-Management-System: Hierunter ist ein System zu verstehen, das bei Verwendung im Unternehmen Unterstützung und Kontrolle bei steuerlichen Fragen und dem Wahren entsprechender Voraussetzungen bietet.

 

  • Überblick und Überprüfung: Die grundlegendste Präventionsstrategie besteht darin, stets einen Überblick zu bewahren über alle wesentlichen Aspekte und stets sorgfältig alle Angaben in der Steuererklärung weiterzugeben. Auch sollte eine regelmäßige Überprüfung der Erklärung und aller entsprechenden Unterlagen stattfinden, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.

 

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Steuerstrafrecht: Was passiert bei Steuerhinterziehung und wie Sie sich schützen können (Stand Oktober 2025)

In vielen Familien ist es üblich, dass ein Elternteil auch allein mit Kind verreist. Doch welche Folgen kann es haben, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt oder nicht einmal informiert wurde? Dieser Beitrag zeigt Risiken und möglichen Konsequenzen einer Alleinreise mit Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils auf.

1. Gemeinsames Sorgerecht: Zustimmung ist verpflichtend

Bei gemeinsamem Sorgerecht (§ 1627, § 1687 BGB) ist es erforderlich, dass sich die Eltern bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes einigen. Dazu zählt eine Urlaubsreise ins Ausland, unabhängig davon, ob das Kind beim reisenden Elternteil lebt. Das heißt, für die Reise ist die ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils notwendig. Fehlt diese, kann das einen eigenmächtiger Eingriff in das gemeinsame Sorgerecht darstellen.

2. Mögliche rechtliche Folgen

a) Zivilrechtliche Konsequenzen
Verreist ein Elternteil mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils, kann dieser beim Familiengericht:

  • Eine Unterlassungsverfügung für zukünftige Reisen
  • Rückführung des Kindes bei andauerndem Auslandsaufenthalt
  • Änderung des Sorgerechts bei wiederholten Verstößen

beantragen. Der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den anderen Elternteil gemäß § 1671 BGB wird stattgegeben, wenn es dem Wohl des Kindes dient.

b) Strafrechtliche Konsequenzen
Wenn das Kind dem berechtigten Elternteil dauerhaft oder vorübergehend im Ausland entzogen wird, kann die Reise als Kindesentziehung gemäß § 235 StGB strafbar sein.

3. Reisen innerhalb Deutschlands

Reisen innerhalb Deutschlands sind in der Regel Entscheidungen innerhalb der Alltagssorge, solange sie keinen außergewöhnlichen Charakter haben, wie z. B. erheblichen Gefahren oder langen Abwesenheiten. Liegt ein solcher Fall nicht vor, ist eine Zustimmung oft entbehrlich, Rücksprache sollte im Zweifel aber trotzdem gehalten werden.

4. Was tun bei Uneinigkeit?

Lässt sich keine Einigung erzielen, kann gemäß § 1628 BGB ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Das Gericht kann dann einem Elternteil in dieser konkreten Angelegenheit die Entscheidung übertragen. Solche Verfahren können allerdings mehrere Wochen dauern, daher sollte sich frühzeitig darum gekümmert werden.

 

Fazit

Wenn Eltern ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind ins Ausland reisen, riskieren sie nicht nur persönliche Konflikte, sondern auch rechtliche Konsequenzen, die mitunter sogar Straftatbestände erfüllen können. Mit klarer Absprache und schriftlicher Zustimmung schützen Sie sich nicht nur selbst rechtlich, sondern sichern auch das Wohl des Kindes. Zögern Sie nicht im Zweifel einen Experten zu Rate zu ziehen!

 

Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung und Vertretung gerne an unser Team.

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Sorgerecht und Alleinreisen: Was Eltern beim Urlaub mit Kind beachten müssen (Stand Juni 2025)

Rechte unverheirateter Eltern: Sorgerecht, Unterhalt und mehr (Stand April 2025)

Häusliche Gewalt stellt ein gravierendes Problem dar, das nicht nur körperliche, sondern auch psychische Schäden bei den Betroffenen verursachen kann. Leider bleibt diese Gewalt oft unsichtbar, da sie häufig im privaten Raum stattfindet und die Opfer aus Angst oder Scham schweigen. In Deutschland gibt es jedoch rechtliche Instrumente, die den Betroffenen schnellen und effektiven Schutz bieten können. Eine dieser Maßnahmen ist die Schutzanordnung, die eine rasche Intervention ermöglicht, um Opfer vor weiteren Gewalthandlungen zu bewahren. Aber wie kann man eine solche Schutzanordnung beantragen? In diesem Beitrag erläutern wir, wie Sie im Falle häuslicher Gewalt rechtzeitig Unterstützung erhalten können.

 

Was ist eine Schutzanordnung?

Eine Schutzanordnung bietet rasche Hilfe für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, indem sie eine rechtliche Maßnahme zum Schutz vor weiteren Übergriffen darstellt. Diese wird in der Regel vom Familiengericht erlassen und hat das Ziel, den Täter fernzuhalten. Zu den möglichen Regelungen einer Schutzanordnung gehören:

  • Betretungsverbot: Der Täter darf nicht mehr in die Wohnung des Opfers oder in dessen näheres Umfeld gelangen.
  • Kontakt- und Näherungsverbot: Jeglicher Kontakt zum Opfer, sowohl direkt als auch indirekt über Dritte, wird untersagt.
  • Wohnungsverweis: Der Täter ist verpflichtet, die gemeinsame Wohnung umgehend zu verlassen und darf diese nicht wieder betreten.
  • Räumung der Wohnung: In besonders schweren Fällen kann das Gericht anordnen, dass der Täter die Wohnung dauerhaft verlassen muss, selbst wenn er Miteigentümer ist.

Die Schutzanordnung stellt eine schnelle und effektive Maßnahme dar, um das Opfer vor weiteren Gewalthandlungen zu schützen und wird häufig innerhalb weniger Tage erlassen.

 

Wer kann eine Schutzanordnung beantragen?

Jeder, der Opfer von häuslicher Gewalt ist, hat das Recht, eine Schutzanordnung zu beantragen. Dies gilt für Frauen, Männer, Kinder sowie ältere und Menschen mit Behinderungen. Oftmals empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen, da die rechtlichen Schritte oftmals komplex sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Schutzanordnung ohne anwaltliche Hilfe zu beantragen, was den Prozess etwas vereinfacht.

Der Antrag auf eine Schutzanordnung wird beim zuständigen Familiengericht gestellt. In dringenden Fällen wird meist eine „Dringlichkeitsanordnung“ erlassen, um sofortigen Schutz zu gewähren.

 

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Häusliche Gewalt: Ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz (Stand April 2025)

Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten in der Hausverwaltung als Teil der WEG – sinnlos oder ratsam?

Auf strafrechtlicher Ebene können Betroffene von häuslicher Gewalt einen Strafantrag sowie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Diese ist verpflichtet den Sachverhalt aufzunehmen. Kam es zu körperlicher Gewaltanwendung, sollte zudem ein Arzt aufgesucht werden, um die Verletzungen dokumentieren zu lassen.

Nach der Erstattung der Anzeige erfolgt grundsätzlich eine Vorladung der Zeugen durch Polizei. Danach wird durch die Staatsanwaltschaft überprüft, ob die bis dahin vorliegenden Beweise für die Erhebung einer Anklage oder dem Erlass eines Strafbefehls ausreichen.

Auf zivilrechtlicher Ebene gibt es mehrere Möglichkeiten, um sich vor dem Täter zu schützen:

  • Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG)

Die betroffene Person kann vom Täter verlangen, ihm die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Dies ist allerdings gem. § 2 II GewSchG in den meisten Fällen nur befristet (meistens 6 Monate) möglich.

Dadurch soll einer Eskalation entgegengewirkt werden.

  • Schutzanordnungen (§ 1 GewSchG)

Das zuständige Gericht kann Schutzanordnungen erlassen, wie beispielsweise, dass sich der Täter nicht der Wohnung oder der Arbeitsstelle nähern oder generell keinen Kontakt, egal ob per Telekommunikation oder persönlich, aufnehmen darf.

Verstößt der Täter gegen eine solche Schutzanordnung, kann der Verstoß erneut angezeigt und vom Gericht ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft erlassen werden.

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld

Darüber hinaus hat die verletzte Person einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Täter. Dieser umfasst materielle Schäden, aber auch immaterielle Schäden (v.a. Schmerzensgeld).

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art und der Intensität der erlittenen Verletzungen. Um diese so genau wie möglich belegen zu können, ist es ratsam, sich die Verletzungen unmittelbar nach dem gewalttätigen Vorfall von einem Arzt attestieren zu lassen. Ohne entsprechende Nachweise gestaltet sich die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruches oftmals sehr schwierig. Falls Arztkosten anfallen, sind auch diese erstattungsfähig.

Auch die Ausübung von psychischer Gewalt kann einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter begründen. Allerdings muss die betroffene Person auch hier den Beweis für eine solche Gewalterfahrung erbringen, beispielweise durch Zeugen oder einen behandelnden Arzt.

Falls der Täter materielle Schäden, wie die Zerstörung von Kleidung oder Gegenständen, die der verletzten Person gehörten, verursacht hat, können auch diese Schäden über den Schadensersatz geltend gemacht werden.

 

Für eine persönliche und individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team.

 

Weitere Infos zum Strafrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/strafrecht/

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