Die Schenkungssteuer

Soll ein Vermögen an eine andere Person verschenkt werden, so wird eine Schenkungssteuer erhoben. Dieser unterfallen allerdings nur solche Vermögensübertragungen, die zu Lebzeiten stattfinden, da ansonsten auf die Erbschaftssteuer zurückgegriffen werden muss. Wie konkret die abzugebenden Steuer anzusetzen ist, bestimmt sich nach der Höhe des entsprechenden Vermögens, sowie dem Grad der Verwandtschaft zwischen der schenkenden und der beschenkten Person.

 

Die Freibeträge

In § 16 ErbStG werden die einzelnen Freibeträge aufgeführt, die jeweils auf die Schenkungen anwendbar sind. Hiernach besteht etwa für Ehegatten und Lebenspartner ein steuerfreier Betrag in Höhe von 500.000€, für Kinder in Höhe von 400.000€ und für Enkelkinder in Höhe von 200.000€. Demnach dürfen Vermögen, deren Wert sich in diesem Rahmen bewegt, an die entsprechenden Verwandten verschenkt werden, ohne dass eine Steuer davon abgeführt werden muss. Sollen Schenkungen an entferntere Verwandte vollzogen werden, wie etwa den Schwiegereltern oder Schwiegerkindern, so wird ein Freibetrag über 20.000€ gewährt.

 

Die Gestaltungsmöglichkeiten

  • Der wiederkehrende Freibetrag nach 10 Jahren: Die Schenkungssteuer weist im Vergleich zu der Erbschaftssteuer den Vorteil auf, dass die eben genannten Freibeträge alle 10 Jahre wiederkehrend voll ausgeschöpft werden können. Teilt man ein Vermögen so über einen längeren Zeitraum auf, kann im Ergebnis eine verringerte steuerliche Last erreicht werden.

 

  • Die Gelegenheitsschenkung: Hierunter versteht man Schenkungen, die aus bestimmten Anlässen erbracht werden, wie etwa ein Geburtstag oder ein Schulabschluss. Auf solche wird keine Steuerlast erhoben, solange sie das Maß, das für die entsprechenden Umstände als angemessen betrachtet werden kann, nicht überschreiten.

 

  • Die Schenkung im Rahmen des Unterhalts: Zu beachten ist, dass auf diese keine Schenkungssteuern anfallen, wenn sie tatsächlich zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten verwendet werden. Werden diese Rahmenbedingungen von beiden Seiten beachtet, so kann folglich eine Steuerlast in dieser Hinsicht umgangen werden.

 

  • Die Kettenschenkung: Im Rahmen eines solchen Vorgehens werden die unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Freibeträge genutzt, um die Steuerlast gering zu halten. So würde einer Großmutter, die an ihre Enkeltochter 300.000€ verschenken möchte, lediglich ein Freibetrag von 200.000€ zustehen, der Rest unterfiele der Steuerpflicht. Wird jedoch die Möglichkeit genutzt, dass erst der Vater das Geld erhält, unter Verwendung des Freibetrags von 400.000€, welcher wiederum die Schenkung an seine Tochter vollzieht, so kann die Schenkung durch die zur Verfügung stehenden Freibeträge erneut ohne Steuerlast stattfinden. Hierbei gibt es dennoch unterschiedliche Bedingungen und Voraussetzungen zu beachten, weswegen das Zurückgreifen auf anwaltliche Unterstützung zu empfehlen ist.

 

Wenden Sie sich für eine individuelle Unterstützung gerne an unser Team.

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Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Wann fällt Gewerbesteuer an? (Stand Juli 2025)

Körperschaftsteuer im Überblick: Ein Leitfaden für Unternehmen in Deutschland (Stand Juli 2025)

Freiberufler und Gewerbetreibende unterscheiden sich insbesondere in der Art der ausgeübten Tätigkeit und den sich daraus ergebenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Doch was genau bedeutet es, Freiberufler oder Gewerbetreibender zu sein? Wann fällt überhaupt eine Gewerbesteuer an? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Freiberufler vs. Gewerbetreibender.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn des jeweiligen Unternehmens fällig. Den Gewerbesteuerhebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, wobei es dann zu regionalen Unterschieden kommt. Doch wie viel Gewerbesteuer für wen anfällt, regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Was sind Freiberufler?

Freiberufler beziehen Ihre Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Hierzu zählen insbesondere:

  • Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
  • Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler
  • Unternehmensberater und wissenschaftliche Berufe

Freiberufler erbringen eine intellektuelle, kreative oder wissenschaftliche Leistung und sind meistens nicht auf den Handel oder die Produktion von Waren angewiesen.

Was sind Gewerbetreibende?

Gewerbetreibende Person üben eine gewerbliche Tätigkeit aus. Gewerbetreibende sind alle Unternehmer, welche nicht in den oben genannten freiberuflichen Berufen tätig sind, sondern vielmehr sind es:

  • Einzelunternehmen, die Handel betreiben oder Produkte herstellen
  • GmbHs, AGs und andere Kapitalgesellschaften
  • Freiberufler, die in ihrer Tätigkeit nicht mehr als solche anerkannt sind (z.B. ein Arzt, der gleichzeitig ein Krankenhaus betreibt)

Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kommt es grundsätzlich auf die Erzielung von Gewinn durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistung an.

Gewerbesteuer: Wann wird sie fällig?

Eine Gewerbesteuer fällt grundsätzlich nur für Gewerbetreibende an. Freiberufler müssen in der Regel keine Gewerbesteuer entrichten. Hierbei gibt es dennoch einige Punkte, die beachtet werden müssen:

  • Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit

Grundsätzlich sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit. Dies gilt insbesondere für Ärzte, Anwälte, Architekten und weite Berufe, welche unter die Definition der freien Berufe fallen.

  • Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen

Ist ein Unternehmen gewerblich tätig und erzielt Gewinne, ist es verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Hiervon sind sowohl Einzelunternehmen, welche im Handel tätig sind, betroffen, als auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs.

  • Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Aber auch hinsichtlich der Gewerbesteuer können Unternehmer auch von einem Freibetrag profitieren und so die Steuerlast minimieren. Einzelunternehmer oder Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag bis zu 24.500€. Bei einem Gewinn von weniger als 24.500€ entfällt also die Gewerbesteuer. Sobald der Gewinn diesen Betrag übersteigt, wird die Gewerbesteuer auf den übersteigenden Gewinn erhoben.

  • Gewerbesteuer bei gemischten Tätigkeiten

Üben Freiberufler in ihrer Tätigkeit auch gewerbliche Elemente aus, unterliegt der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit der Gewerbesteuer, während die andere Tätigkeit steuerlich anders behandelt werden muss.

  • Hinzurechnungen und Kürzungen für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können den Gewerbesteuermessbetrag durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen beeinflussen. Diese sind vor allem für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften von Bedeutung.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Aber wie wird die Gewerbesteuer genau berechnet? Die Gewerbesteuer wird auf den sogenannten Gewerbeertrag erhoben, welcher grundsätzlich dem steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens entspricht. Um die Steuerlast zu ermitteln, wird der Gewerbeertrag mit dem Steuermessbetrag (der bei 3,5 % liegt) multipliziert. Dieser Betrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

Fazit:

Die Gewerbesteuer stellt ein zentrales Thema für Gewerbetreibende da, welche nicht Freiberufler sind. Während Freiberufler von der Gewerbesteuerpflicht befreit sind, müssen Gewerbetreibende auf ihren Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Ob jemand als Freiberufler oder aber als Gewerbetreibender anzusehen ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Dies hat gleichzeitig auch direkten Einfluss auf die steuerliche Belastung.

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Kanzlei! Wir stehen Ihnen stets bei allen Fragen zur Seite.

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Körperschaftsteuer im Überblick: Ein Leitfaden für Unternehmen in Deutschland (Stand Juli 2025)

Was ist Umsatzsteuer? Ein Leitfaden für Unternehmer und Selbstständige (Stand Juli 2025)

Die Umsatzsteuer (in Deutschland auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine der wichtigsten Steuern im deutschen Steuerrecht und betrifft praktisch jeden Unternehmer sowie Selbstständigen. Welche Regelungen sind für Unternehmer und Selbstständige zu beachten? Wie handhabt man die Umsatzsteuer richtig?

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, ihre Bedeutung und erfahren, was Sie als Unternehmer oder Selbstständiger darüber wissen müssen.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer stellt eine Verbrauchsteuer dar, welche auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Nicht der Unternehmer oder Selbstständige trägt die Steuer, sondern diese Steuer stellt eine indirekte Steuer dar, welche vom Endverbraucher getragen wird. Der Unternehmer bzw. Selbstständige fungiert hier vielmehr als Steuereintreiber für den Staat. Er erhebt die Steuer von seinen Kunden und führt dann diese wieder an das Finanzamt ab.

Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer auf den Bruttoverkaufspreis von Waren und Dienstleistungen erhoben. Der Standardsteuersatz für die meisten Produkte und Dienstleistungen liegt bei 19%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten aber auch teilweise ermäßigte Steuersätze.

Wer muss die Umsatzsteuer erheben?

Jeder Unternehmer oder Selbstständige muss in Deutschland, sobald er eine steuerpflichtige Leistung erbringt, die Umsatzsteuer erheben. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmen, Freiberufler, Online-Shops und Freelancer.

Ausnahmen gelten für sogenannte Kleinunternehmen und einige weitere Branchen und Dienstleistungen.

  • Kleinunternehmerregelung: Für Unternehmen, bei welchen der Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000€ lag und voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000€ nicht überschreiten wird, gilt die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Aufgrund dieser Regelung muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen erhoben werden, wobei Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen.
  • Umsatzsteuerbefreiungen: Einige weitere Branchen und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu zählen zum Beispiel medizinische Leistungen, Bildungsangebote oder bestimmte Finanzdienstleistungen.

Umsatzsteuersätze in Deutschland

In Deutschland gelten drei Umsatzsteuersätze:

  1. Der Standardsteuersatz (19 %) Dieser Steuersatz gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Waren des täglichen Bedarfs, Maschinen, Büroartikel.
  2. Der ermäßigte Steuersatz (7 %) Der ermäßigte Steuersatz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie zum Beispiel:
    • Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen)
    • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
    • Hotelübernachtungen
  3. Umsatzsteuerbefreiungen Teilweise fällt für bestimmte Leistungen keine Umsatzsteuer an. Dazu gehören beispielsweise:
    • Ärzte und Heilpraktiker
    • Bildungsangebote
    • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Für Unternehmer und Selbstständige ist es wichtig zu wissen, welcher Steuersatz für Ihre Produkte und Dienstleistungen einschlägig ist.

Vorsteuer und Umsatzsteuer-Voranmeldung

Unternehmer und Selbstständige müssen nicht nur die Umsatzsteuer erheben, sondern gleichzeitig auch die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe zahlen. Es ist Ihnen hierbei möglich, die sogenannte Vorsteuer von der Umsatzsteuer, welche Sie von ihren Kunden erhalten haben, abzuziehen.

  • Vorsteuer abziehen

Sobald ein Unternehmer zum Beispiel Bürobedarf oder Maschinen für sein Unternehmen kauft, zahlt er hierfür eine Umsatzsteuer an den Verkäufer. Diese Umsatzsteuer kann dann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sobald derjenige zum Vorsteuerabzug auch berechtigt ist und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer ist von Unternehmern meist monatlich oder vierteljährlich an das zuständige Finanzamt zu melden, die sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung. Hierbei wird die eingenommene Umsatzsteuer (die auf Ihre Verkäufe) und die gezahlte Vorsteuer (die auf Ihre Einkäufe) angegeben. Am Ende des Jahres steht dann die sogenannte Umsatzsteuer-Jahreserklärung an, in welcher die endgültige Umsatzsteuer berechnet wird. Sollte der Unternehmer dann mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer gezahlt haben, erhält dieser eine Rückerstattung vom Finanzamt.

Rechnungen richtig ausstellen

Jede erhobene Umsatzsteuer muss auf der Rechnung korrekt ausgewiesen werden. Eine ordnungsgemäße Rechnung sollte somit folgende Angaben erhalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Adresse
  • Den Namen und die Adresse des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Das Rechnungsdatum
  • Eine Beschreibung der Lieferung oder Leistung
  • Den Nettobetrag, die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag
  • Den Umsatzsteuersatz (19 % oder 7 %) und den Betrag der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer (international)

Für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ins Ausland gibt es spezielle Regelungen. Ist der Käufer ebenfalls Unternehmer gelten innerhalb der EU zollfreie Lieferungen. Zu beachten sind hier bestimmte Meldeplichten. Aber auch für Lieferungen außerhalb der EU sind die speziellen Regelungen zur Export-Umsatzsteuer zu beachten.

Umsatzsteuer sparen als Unternehmer

Nutzen Sie die folgenden Maßnahmen, um Ihre Steuerlast durch die Umsatzsteuer zu optimieren:

  • Nutzung der Kleinunternehmerregelung: Wenn Ihr Umsatz unter den genannten Grenzen liegt, können Sie die Umsatzsteuer ganz umgehen.
  • Optimierung der Vorsteuerabzüge: Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Vorsteuerbeträge geltend machen. Dies reduziert Ihre Steuerlast.
  • Richtige Rechnungsstellung: Eine korrekte Rechnungsstellung sorgt dafür, dass Sie keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Fazit

Die Umsatzsteuer stellt ein komplexes Thema für jeden Unternehmer und Selbstständigen dar. Es wichtig die Umsatzsteuer korrekt zu erheben und die Vorsteuer richtig abzuziehen sowie die jeweiligen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Wenn Sie sich unsicher sind oder spezielle Fragen zur Umsatzsteuer haben, ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, der Ihnen hilft, alle steuerlichen Aspekte richtig zu handhaben und mögliche Risiken zu vermeiden.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

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Schenkungssteuer in der vorweggenommenen Erbfolge: Freibeträge optimal nutzen

Konflikte bei der Erbfolge vermeiden: Wie Schenkungen richtig geregelt werden (Stand Juni 2025)

Die Einkommensteuer stellt für die meisten Menschen einen unliebsamen Teil des Jahresabschlusses dar. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles über Tipps und Tricks, um die Steuerlast zu minimieren und somit bei der Einkommensteuer sparen zu können.

Nutzen Sie den Arbeitnehmerpauschbetrag

Jedem Arbeitnehmer steht ein Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 € pro Jahr zu. Dieser wird schon automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

Übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Quittungen und Belege aufbewahren und einreichen können.

Fahrtkosten richtig angeben

Auch die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte stellen für viele Arbeitnehmer einen der größten Posten bei den Werbungskosten dar. Für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag wird für die ersten 20 Kilometer ein Pauschalbetrag von 30 Cent gezahlt. Ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Falls Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, können Sie ebenfalls die Kosten für ein Monats- oder Jahresticket absetzen.

Sonderausgaben absetzen

Neben Werbungskosten können Sie auch Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen.

  • Spenden: Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie steuerlich absetzen. Achten Sie darauf, Quittungen für Ihre Spenden zu sammeln.
  • Kirchensteuer: Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
  • Ausbildungskosten: Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können ebenso als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Steuervorteile durch die Nutzung eines Arbeitszimmers

Verfügen Sie über ein häusliches Arbeitszimmer, ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür steuerlich abzusetzen. Hierfür muss das Arbeitszimmer überwiegend beruflich genutzt werden und der Raum muss ein klar abgegrenztes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer sein. Auch die Strom- und Heizkosten sowie die Möbel und Arbeitsmittel können von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese das beruflich genutzte Arbeitszimmer betreffen.

Die steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers stellt jedoch ein komplexes Thema dar, weshalb es empfehlenswert ist, sich rechtlichen Rat einzuholen.

Berufliche Fortbildungskosten

Auch die Kosten für bestimmte Fortbildungen können von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere Kursgebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel, welche speziell für die Weiterbildung genutzt werden.

Steuervorteile durch die Nutzung von Dienstwagen

Vielen Arbeitnehmer ist es möglich einen Dienstwagen zu nutzen und diesen auch privat verwenden zu dürfen. Hierbei stellt sich aber die Frage der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Eine gängige Regelung ist die 1 %-Regelung, bei welcher monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Einkommen versteuert wird. Eine andere Methode ist die sogenannte Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird der private Anteil an den Fahrten genau erfasst und versteuert.

Sonderzahlungen und Extras

Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Doppelte Haushaltsführung angeben

Sobald sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort benötigen, können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen. Zu den absetzbaren Kosten gehören:

  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der Zweitwohnung
  • Verpflegungskosten (z.B. Pauschalen für Essen)

Von besonderer Bedeutung ist die Nutzung der zweiten Wohnung. Diese darf überwiegend nur aus beruflichen Gründen genutzt werden. Bewahren Sie hierfür alle Belege und Nachweise auf, um die Steuererklärung korrekt einzureichen.

Steuererklärung rechtzeitig einreichen

Die rechtzeitige und vollständige Einreichung Ihrer Steuererklärung ist entscheidend, um keine Steuervorteile zu verpassen. Sie haben in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, um Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Sobald Sie einen Steuerberater zur Hilfe heranziehen, kann sich die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verlängern.

Fazit

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen viele Optionen zur Verfügung, um die Einkommensteuer zu optimieren und so Ihre Steuerlast zu verringern. Wichtig ist, dass Sie alle Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bei der Erstellung der Steuererklärung beachten und so von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Sammeln und bewahren Sie grundsätzlich alle relevanten Belege und Nachweise auf, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig einzureichen.

Melden Sie sich jederzeit bei Unsicherheiten in unserer Kanzlei, um sicher zu stellen, keine Steuervorteile zu verpassen und Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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