Das Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht stellt einen bedeutenden Bereich dar, der nicht leichtfertig hingenommen werden darf, da eine Missachtung der Voraussetzungen zu einer Ahndung mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen kann. Es umfasst diejenigen strafrechtlichen Normen, die die Bedingungen und Folgen einer steuerrechtlichen Straftat zum Gegenstand haben.

Die Risiken für Unternehmen

  • Nicht nachvollziehbare Steuererklärung: Auf die Steuererklärung direkt bezogen ist nicht nur von großer Bedeutung, das Vorliegen und die Vollständigkeit der einzelnen Angaben im Blick zu behalten und eine Unterschlagung derer zu unterlassen, sondern auch, für deren rechtzeitige und umfassende Abgabe Sorge zu tragen. Ist dem nicht so, dann kann das die Vermutung einer Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörde entstehen lassen.

 

  • Ausnutzen von Gestaltungsmöglichkeiten in nicht zugelassenem Rahmen: Um die auferlegte Steuerlast zu senken, bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Während diese unter Beachtung bestimmter Bedingungen legal sind, können sie dennoch bei deren Missachtung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wenn sie ausschließlich zur beabsichtigten Vermeidung der Zahlung von Steuern herangezogen wurden.

 

  • Fehlerhafte Buchführung: Durch eine Buchführung, in der nicht wahre oder nicht vollständige, steuerrechtlich relevante Tatsachen aufgeführt werden, kann ein Verdacht der Steuerhinterziehung entstehen.

 Die Präventionsstrategien

  • Fortbildungen: Insbesondere alle Mitarbeitenden, die unmittelbar mit den Finanzen und der Buchhaltung des Unternehmens betraut sind, sollten wiederkehrend in den entsprechenden steuerrechtlichen Bereichen geschult werden. Hierdurch lassen sich Fehler vermeiden, sowie ein grundlegendes Verständnis der entsprechenden Risiken gefördert werden.

 

  • Konsultation einer Steuerberatung: Auch durch Inanspruchnahme einer Steuerberatung kann einem Vorwurf der Steuerhinterziehung durch deren sachkundige Hilfe und Unterstützung, unter Berücksichtigung der aktuellen steuerrechtlichen Regelungen, entgangen werden.

 

  • Selbstanzeige: Liegen dennoch Fehler in der Steuererklärung vor, so sollte nicht vor diesem Schritt gezögert werden. Insbesondere, da ein solches Vorgehen unter Umständen eine Strafmilderung oder sogar eine Straffreiheit nach sich ziehen kann, wenn die Selbstanzeige erfolgt, bevor die zuständige Finanzbehörde selbst die Ermittlungen hierzu aufnimmt.

 

  • Tax-Compliance-Management-System: Hierunter ist ein System zu verstehen, das bei Verwendung im Unternehmen Unterstützung und Kontrolle bei steuerlichen Fragen und dem Wahren entsprechender Voraussetzungen bietet.

 

  • Überblick und Überprüfung: Die grundlegendste Präventionsstrategie besteht darin, stets einen Überblick zu bewahren über alle wesentlichen Aspekte und stets sorgfältig alle Angaben in der Steuererklärung weiterzugeben. Auch sollte eine regelmäßige Überprüfung der Erklärung und aller entsprechenden Unterlagen stattfinden, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.

 

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Steuerstrafrecht und Selbstanzeige: Wann ist es sinnvoll, sich selbst anzuzeigen? (Stand Oktober 2025)

Steuerstrafrecht: Was passiert bei Steuerhinterziehung und wie Sie sich schützen können (Stand Oktober 2025)

  1. Freibeträge optimal nutzen

Jede Schenkung unterliegt in Deutschland der Schenkungssteuer – allerdings nur, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
  • Enkel (wenn Eltern verstorben): 400.000 €
  • Andere Personen (z. B. Freunde): 20.000 €

Tipp: Da sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen lassen, empfiehlt es sich, Vermögen frühzeitig und in Etappen zu übertragen – etwa durch wiederkehrende Schenkungen.

 

  1. Immobilien steuerfrei übertragen – mit Nießbrauchsvorbehalt

Wer eine Immobilie verschenkt, kann deren steuerlichen Wert deutlich reduzieren, wenn er sich ein sogenanntes Nießbrauchrecht vorbehält – also das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder zu vermieten.

Das hat zwei Vorteile:

  • Steuerliche Bewertung: Der Wert der Immobilie reduziert sich um den Wert des Nießbrauchs
  • Lebenslange Kontrolle: Der Schenkende bleibt wirtschaftlich abgesichert
  • Beispiel: Wird eine vermietete Immobilie mit Nießbrauch verschenkt, mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer – oft deutlich unterhalb des Freibetrags

 

  1. Frühzeitig planen – auch mit kleinen Beträgen

Nicht nur große Vermögenswerte lohnen sich für eine Schenkung. Auch regelmäßige kleinere Beträge (z. B. an Kinder oder Enkel) können über Jahre hinweg steuerfrei übertragen werden, sofern sie unterhalb des Freibetrags bleiben.

Tipp: Nutzen Sie z. B. monatliche oder jährliche Überweisungen auf Sparpläne oder Depots für Kinder oder Enkel, um diese Vermögen innerhalb der Freibeträge langfristig aufzubauen.

 

  1. Steuerfreier Hausrat und persönliche Gegenstände

Nicht alles was verschenkt wird, muss versteuert werden. Für Hausrat (z. B. Kleidung) gilt, sofern der Beschenkte zur Steuerklasse I gehört (z. B. Kinder oder Ehepartner), ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 €, für andere bewegliche Gegenstände weitere 12.000 €. Für Personen aus weiteren Steuerklassen gilt ein Freibetrag von zusammengefasst 12.000 €.

Tipp: Diese Zusatzfreibeträge werden häufig übersehen, bieten aber Spielraum für wertvolle Geschenke.

 

  1. Familiengesellschaften und Stiftungen clever nutzen

Wer große Vermögen, insbesondere Unternehmensanteile, weitergeben möchte, kann dies steueroptimiert über eine Familiengesellschaft oder eine Stiftung tun:

  • Familiengesellschaften: ermöglichen eine schrittweise Übertragung von Vermögen mit Einflussnahme durch den Schenker
  • Stiftungen: bieten langfristige Kontrolle und steuerliche Vorteile, insbesondere bei gemeinnützigen Zwecken

Hinweis: Diese Modelle sind komplex und sollten mit einem Steuerberater oder Fachanwalt geplant werden.

 

Fazit: Langfristige Planung zahlt sich aus

Wer frühzeitig plant und die gesetzlichen Möglichkeiten geschickt nutzt, kann erhebliche Beträge an Schenkungssteuer sparen. Besonders die Kombination aus Freibeträgen, Nießbrauchmodellen und regelmäßigen Schenkungen eröffnet viel Spielraum für eine steueroptimierte Vermögensübertragung.

Denken Sie daran: Jede Vermögenssituation ist individuell. Ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Fachanwalt ist deshalb unerlässlich, um die beste Lösung für Ihre persönlichen Ziele zu finden.

Tipp zum Schluss: Dokumentieren Sie jede Schenkung sauber – inklusive Schenkungsvertrag, Überweisungsbelegen und ggf. Meldung beim Finanzamt – so vermeiden Sie spätere Probleme oder Nachfragen.

 

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Weitere Blogbeiträge:

Internationale Steuerplanung: So optimieren Sie ihre Steuerstrategie über Grenzen hinweg (Stand September 2025)

Wie internationales Steuerrecht ihre Erbschafts- und Schenkungssteuer beeinflusst (Stand September 2025)

In einer globalisierten Welt mit grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen und digitalen Einkommensquellen gewinnt die internationale Steuerplanung zunehmend an Bedeutung – nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Investoren. Wer grenzüberschreitend tätig ist, sollte seine Steuerstrategie regelmäßig überprüfen, um Risiken zu vermeiden und legale Vorteile zu nutzen.

 

1. Was ist internationale Steuerplanung?

Internationale Steuerplanung beschreibt die gezielte Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten und Strukturen über Ländergrenzen hinweg, um steuerliche Belastungen zu minimieren – unter Einhaltung aller geltenden Gesetze. Dies kann durch Standortwahl, Holdingstrukturen, Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und gezielte Gewinnverlagerung geschehen.

Ziel ist dabei die rechtssichere Optimierung der Steuerlast.

 

2. Grundpfeiler der internationalen Steuerstrategie

a) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nutzen

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Einkünfte doppelt – also im Wohnsitzland und im Quellenstaat – besteuert werden. Deutschland hat eine Vielzahl solcher Abkommen. Eine gezielte Planung kann sicherstellen, dass Einkünfte im Staat mit der günstigeren Steuerregelung versteuert werden.

 

b) Rechtsformwahl und Holdingstruktur

Internationale Holdings, z. B. mit Sitz in Ländern wie den Niederlanden oder Luxemburg, können steuerliche Vorteile bieten – etwa durch niedrigere Körperschaftssteuern oder günstige Regelungen für Dividenden.

 

c) Verrechnungspreise

Bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Ländern ist die Preisgestaltung (Transfer Pricing) zentral. Diese muss dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Hier drohen bei unsachgemäßer Anwendung hohe Nachzahlungen und Strafen.

 

d) CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporations)

Viele Länder – auch Deutschland – haben Regeln eingeführt, die verhindern sollen, dass Einkünfte in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Solche Regelungen greifen bei „Zwischengesellschaften“ und können zu einer Hinzurechnungsbesteuerung führen.

 

3. Risiken und Fallstricke

Internationale Steuerplanung ist komplex und fehleranfällig. Risiken bestehen u. a. in:

  • Unklaren oder sich ändernden Gesetzeslagen
  • Strafzahlungen bei Verstößen gegen Verrechnungspreisvorgaben
  • Nicht oder falsch angewendeten DBA
  • Imageverlust bei aggressiver Steuerplanung

Eine umfassende Beratung durch Steuerexperten ist daher unerlässlich.

 

4. Möglichkeiten für eine effektive Steuerstrategie

  • Regelmäßige Standortanalyse: Wo werden Gewinne erzielt und wo fällt Steuer an? Welche Standorte sind langfristig steuerlich attraktiv?
  • Dokumentation sichern: Verrechnungspreise, Gewinnverlagerungen und steuerliche Planungen müssen sauber dokumentiert sein
  • Compliance-Check: Alle internationalen Regelungen, inklusive Anti-Missbrauchsvorschriften, sollten eingehalten werden
  • Zusammenarbeit mit lokalen Beratern: Kenntnisse über nationale Sonderregelungen sind entscheidend

 

Fazit: Internationale Steuerplanung – strategisch, legal, nachhaltig

Internationale Steuerplanung ist kein bloßes Steuervermeidungsinstrument, sondern ein komplexes, strategisches Element moderner Unternehmensführung. Wer grenzüberschreitend agiert, muss sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern auskennen und diese optimal aufeinander abstimmen.

Professionelle Planung, rechtskonforme Strukturen und eine gute Dokumentation schaffen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Sicherheit im internationalen Wettbewerb. Unternehmen wie auch Privatpersonen mit internationalem Einkommensbezug sind daher gut beraten, ihre Steuerstrategie regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

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Wie internationales Steuerrecht ihre Erbschafts- und Schenkungssteuer beeinflusst (Stand September 2025)

Doppelbesteuerung in der Praxis: Wie sie Ihre Steuerlast bei grenzüberschreitenden Zahlungen minimieren (Stand September 2025)

Die Globalisierung macht auch vor der Vermögensnachfolge nicht halt. Immer häufiger leben Angehörige verschiedener Generationen in unterschiedlichen Ländern oder besitzen Vermögenswerte im Ausland. Doch was viele nicht bedenken: Internationale Verflechtungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dieser Beitrag beleuchtet, wie das internationale Steuerrecht die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen beeinflusst – und worauf Sie achten sollten.

 

Grundprinzipien der Erbschaft- und Schenkungssteuer

In vielen Ländern unterliegen Erbschaften und Schenkungen einer eigenen Steuer. In Deutschland etwa wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) erhoben. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie dem Wert des übertragenen Vermögens.

 

Steuerpflichtigkeit ergibt sich grundsätzlich dann, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers/Schenkers oder Erben/Beschenkten in Deutschland war bzw. ist.

 

Internationale Aspekte: Wann greift welches Steuerrecht?

Sobald mindestens eine beteiligte Person oder ein Vermögenswert außerhalb Deutschlands liegt, kommen internationale Regelungen ins Spiel. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind:

 

a) Wohnsitz und Staatsangehörigkeit

Eine Steuerpflicht kann sich aus dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ergeben.

 

b) Belegenheit des Vermögens

Immobilien und bestimmte Vermögenswerte werden häufig dort besteuert, wo sie sich befinden.

 

c) Doppelbesteuerung

Es kann passieren, dass sowohl das Wohnsitzland als auch das weitere Land Steuern auf dieselbe Schenkung oder Erbschaft erheben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwei Hauptlösungen:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese Abkommen regeln, welches Land in welchen Fällen besteuern darf.
  • Anrechnungsmethode: Gibt es kein DBA, kann unter Umständen die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden (§ 21 ErbStG).

 

Steuerplanung und Gestaltungsmöglichkeiten

Bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen sollte frühzeitig steuerliche Beratung eingeholt werden. Gestaltungsmöglichkeiten umfassen:

  • Schenkung zu Lebzeiten statt Erbschaft, um Freibeträge, die in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausfallen können, mehrfach zu nutzen
  • Nutzung von DBA-Regelungen, um Steuerbelastung zu optimieren
  • Rechtsformwahl und Strukturierung von Vermögen, z. B. durch Stiftungen (Vorsicht: steuerlich komplex!)

 

Fazit

Internationale Erbschaften und Schenkungen sind steuerlich komplex und bergen das Risiko der Doppelbesteuerung. Unterschiedliche nationale Regelungen, Wohnsitzverlagerungen und internationale Vermögenswerte können zu unerwarteten Steuerfolgen führen. Wer Vermögen international weitergeben möchte, sei es durch Erbschaft oder Schenkung, sollte unbedingt frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die Steuerlast möglicherweise deutlich reduzieren.

 

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Doppelbesteuerung in der Praxis: Wie sie Ihre Steuerlast bei grenzüberschreitenden Zahlungen minimieren (Stand September 2025)

Doppelbesteuerung im internationalen Steuerrecht: Was Sie über Steuervorteile wissen sollten (Stand September 2025)

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sind heute für viele Unternehmen und Selbstständige Alltag. Dabei stellen sich häufig steuerliche Fragen – insbesondere dann, wenn Einkünfte in mehreren Ländern besteuert werden. Ein zentrales Problem ist dabei die Doppelbesteuerung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Doppelbesteuerung bedeutet, wie sie entsteht und wie Sie Ihre Steuerlast mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und anderen Regelungen wirksam minimieren können.

 

  1. Was bedeutet Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger für denselben Steuergegenstand (z. B. Einkommen, Gewinne) in zwei oder mehr Staaten steuerpflichtig ist. Das kann beispielsweise passieren, wenn:

  • eine Person in einem Land lebt, aber in einem anderen arbeitet
  • ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen in mehreren Ländern unterhält
  • Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland gehalten werden

In solchen Fällen könnten mehrere Staaten Anspruch auf Besteuerung erheben – das führt ohne Regelungen zu einer doppelten oder gar mehrfachen steuerlichen Belastung.

 

  1. Formen der Doppelbesteuerung

Man unterscheidet zwei Hauptarten:

  • Juristische Doppelbesteuerung: Derselbe Steuerpflichtige wird für dieselbe Einkunftsquelle in mehreren Ländern besteuert.
  • Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Zwei unterschiedliche Personen (z. B. Mutter- und Tochtergesellschaft) werden für denselben wirtschaftlichen Vorgang besteuert.

 

  1. Ursachen der Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung entsteht in der Regel durch Überschneidungen in den nationalen Steuergesetzen. Zwei Hauptprinzipien führen häufig zu Konflikten:

  • Wohnsitzprinzip: Ein Staat besteuert das weltweite Einkommen seiner Steuerinländer
  • Quellenprinzip: Ein Staat besteuert Einkommen, das in seinem Gebiet erzielt wurde – unabhängig vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Kollidieren diese Prinzipien, besteht das Risiko der doppelten Belastung.

 

  1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – das wichtigste Instrument

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mindern. Deutschland hat derzeit mit vielen Staaten ein solches Abkommen geschlossen.

 

DBA regeln unter anderem:

  • Welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (z. B. bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Renten).
  • Wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, z. B. durch:
  • Freistellungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert bestimmte ausländische Einkünfte nicht
  • Anrechnungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an

 

  1. Praktische Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

a) Prüfen Sie das DBA

Nutzen Sie offizielle Quellen (z. B. das Bundesfinanzministerium), um herauszufinden, ob ein DBA besteht und welche Regeln gelten.

b) Vermeiden Sie unnötige Quellensteuern

Durch Einreichen bestimmter Formulare (z. B. „Ansässigkeitsbescheinigung“) kann die Quellensteuer oft schon im Vorfeld reduziert oder vermieden werden.

c) Sorgfältige Dokumentation

Bei Betriebsstätten, Dienstreisen oder Lizenzzahlungen ist eine genaue Dokumentation entscheidend, um dem Finanzamt gegenüber die tatsächlichen Gegebenheiten nachzuweisen.

d) Steuerliche Beratung einholen

Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Vorgänge ist komplex – eine spezialisierte Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

  1. Sonderfall: Digitale Dienstleistungen & Lizenzgebühren

Gerade bei digitalen Leistungen (z. B. Software-as-a-Service, Lizenzen, Werbung) kommt es häufig zu Abgrenzungsfragen: Liegt eine Betriebsstätte vor? Wo entsteht die Steuerpflicht? Hier sind neben dem DBA auch EU-Vorgaben und nationale Regelungen relevant.

 

Fazit: Doppelbesteuerung vermeiden – mit System

Doppelbesteuerung kann erhebliche finanzielle Folgen haben – muss aber nicht sein. Wer frühzeitig prüft, welche Abkommen gelten, welche Dokumente nötig sind und wie man grenzüberschreitende Zahlungen steuerlich optimiert, kann seine Steuerlast oft deutlich senken. Besonders für Unternehmen und Selbstständige mit internationalem Bezug ist die aktive Steuerplanung kein Luxus, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit.

Tipp: Beziehen Sie steuerliche Beratung mit grenzüberschreitendem Fokus frühzeitig ein – schon bei der Vertragsgestaltung oder Standortwahl kann das entscheidende Vorteile bringen.

 

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Doppelbesteuerung im internationalen Steuerrecht: Was Sie über Steuervorteile wissen sollten (Stand September 2025)

Schenkungssteuer bei Kindern und Ehepartnern: Wie sie die Freibeträge richtig nutzen (Stand September 2025)

In einer zunehmend globalisierten Welt sind immer mehr Menschen und Unternehmen grenzüberschreitend tätig. Ob Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten, oder Unternehmen mit internationalem Geschäft – sie alle können mit einem steuerlichen Problem konfrontiert werden: der Doppelbesteuerung. Doch was bedeutet das konkret? Welche Regelungen greifen? Und wie können Betroffene Steuervorteile nutzen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Thema Doppelbesteuerung im internationalen Steuerrecht und zeigt, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen.

  1. Was ist Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger für denselben Steuergegenstand (z. B. Einkommen, Gewinne) in zwei oder mehr Staaten steuerpflichtig ist. Das kann beispielsweise passieren, wenn:

  • eine Person in einem Land lebt, aber in einem anderen arbeitet
  • ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen in mehreren Ländern unterhält
  • Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland gehalten werden

In solchen Fällen könnten mehrere Staaten Anspruch auf Besteuerung erheben – das führt ohne Regelungen zu einer doppelten oder gar mehrfachen steuerlichen Belastung.

  1. Die Rolle von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mindern. Deutschland hat derzeit mit vielen Staaten ein solches Abkommen geschlossen.

DBA regeln unter anderem, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (z. B. bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Renten).

Die Doppelbesteuerungsabkommen bieten in der Praxis mehrere Schutzmechanismen:

  • Zuweisung von Besteuerungsrechten: Das DBA legt genau fest, welcher Staat für welche Einkunftsart das vorrangige Besteuerungsrecht hat. Dadurch werden Konflikte minimiert
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Die Staaten verpflichten sich, auf bestimmte Einkünfte zu verzichten oder bereits gezahlte Steuern anzurechnen
  • Verständigungsverfahren: Kommt es trotz DBA zu Meinungsverschiedenheiten oder Doppelbesteuerung, können die betroffenen Staaten ein Verständigungsverfahren einleiten und gemeinsam eine Lösung finden
  • Transparenz und Rechtssicherheit: DBA sorgen für klar definierte Regeln und geben Steuerpflichtigen und Unternehmen Planungssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten.
  1. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

In den meisten Abkommen kommen zwei Methoden zur Anwendung:

  • Freistellungsmethode

Dabei verzichtet der Wohnsitzstaat auf eine Besteuerung bestimmter ausländischer Einkünfte, wenn diese im Quellenstaat bereits besteuert wurden.

  • Anrechnungsmethode

Der Wohnsitzstaat besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an.

  1. Welche Steuervorteile können sich ergeben?

Eine clevere Nutzung von DBAs kann zu Steuervorteilen führen:

  • Vermeidung doppelter Steuerlast: Durch korrekte Anwendung der DBA-Regelungen lässt sich eine Überbesteuerung verhindern
  • Steueroptimierung: Unternehmen können durch gezielte Standortwahl oder Gestaltung von Lieferketten steuerlich profitieren – natürlich im rechtlichen Rahmen
  • Ausnutzung von Steuerfreibeträgen: In manchen Ländern gelten niedrigere Freibeträge oder günstigere Steuersätze, was sich unter Umständen vorteilhaft auswirken kann
  • Günstigere Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen: Durch das Vorlegen von Ansässigkeitsbescheinigungen kann die Quellensteuer im Ausland reduziert werden
  1. Was Sie in der Praxis beachten sollten
  • DBA prüfen: Informieren Sie sich, ob zwischen Ihrem Wohnsitz- und Tätigkeitsland ein DBA besteht und welche Regelungen gelten
  • Dokumentation: Bewahren Sie Belege und Nachweise gut auf, insbesondere Steuerbescheide aus dem Ausland
  • Ansässigkeitsbescheinigung: Diese wird oft benötigt, um Steuervorteile im Ausland geltend zu machen
  • Steuerexperten einschalten: Internationale Sachverhalte sind komplex. Ein spezialisierter Experte hilft bei der optimalen Gestaltung und bei der Vermeidung von Fehlern

Fazit

Die Doppelbesteuerung ist ein zentrales Thema im internationalen Steuerrecht – insbesondere für international tätige Personen und Unternehmen. Dank zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen können viele Fälle jedoch steuerlich günstig gelöst werden. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und frühzeitig plant, kann nicht nur Doppelbesteuerung vermeiden, sondern auch Steuervorteile nutzen. Dabei lohnt sich eine professionelle Beratung, um die komplexen Regelungen richtig zu deuten und rechtssicher anzuwenden.

 

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Doppelbesteuerung vermeiden: Wie sie ihre internationalen Einkünfte richtig versteuern (Stand September 2025)

Schenkungssteuer bei Kindern und Ehepartnern: Wie sie die Freibeträge richtig nutzen (Stand September 2025)

1. Grundlagen

Die Schenkungssteuer wird auf den Wert des übertragenen Vermögens erhoben, wenn das Vermögen als Schenkung übertragen werden soll. Die Höhe dieser Steuer ist abhängig vom Wert des zu übertragenden Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem und dem Freibetrag des Beschenkten.

2. Freibeträge für Kinder und Ehepartner

Der Freibetrag für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner beläuft sich auf 500 000 €. Bis zu diesem Betrag erfolgt eine Schenkung an den Ehepartner grundsätzlich steuerfrei.

Der Freibetrag für Kinder beträgt 400 000 €. Das gilt für leibliche als auch für adoptierte Kinder

Für Enkelkinder gibt es den Freibetrag in Höhe von 200 000 €, sofern das Kind des Schenkers (ergo: Elternteil des Enkels) bereits verstorben ist. Ansonsten gelten für Enkelkinder die Freibeträge der Kinder.

Darüber hinaus gilt für andere Verwandte wie Geschwister, Neffen, Nichten und auch nicht verwandte Personen ein Freibetrag von 20 000 €.

3. Steueroptimierte Nutzung der Freibeträge

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Freibeträge optimal zu nutzen.

Durch häufige Schenkungen über mehrere Jahrzehnte kann die Steuerlast erheblich verringert werden, da die Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten und Schenkungen somit alle zehn Jahre ohne Schenkungssteuer durchgeführt werden.

Auch der Vollzug der Schenkung noch zu Lebzeiten des Schenkers (und späteren Erblassers) bringt mehrere Vorteile mit sich: die Vermögenswerte werden schneller auf die Nachkommen übertragen und das Vermögen unterliegt nicht der Erbschaftssteuer, die ggf. höhere Steuersätze und geringere Freibeträge beinhaltet.

Gibt es mehrere Nachkommen besteht auch die Möglichkeit, die Schenkungen auf die Kinder aufzuteilen, sodass jeder einzelne Freibetrag von 400 000 € ausgenutzt wird. Eine solche gleichmäßige Aufteilung des Vermögens kann die Steuerlast verringern und das Vermögen verteilen.

 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung im Zuge von Schenkungen, aber auch erbrechtlichen Gestaltungen, wenden Sie sich gerne an unser Team.

 

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Schenkungssteuer bei Immobilien: So vermeiden Sie hohe Steuerzahlungen (Stand September 2025)

Erbschaftssteuer für Unternehmen: Steuerliche Vorteile und Strategien für die Unternehmensnachfolge (Stand September 2025)

In Deutschland muss der Beschenkte die Schenkungssteuer bezahlen, die immer dann anfällt, wenn jemand eine Immobilie geschenkt bekommt und der Wert dieser den gesetzlichen Freibetrag übersteigt.

1. Ausnutzen der Freibeträge

Der Vorteil der Freibeträge gegenüber der Erbschaft liegt darin, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut beansprucht werden können. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten. Bei einer Erbschaft hingegen kann der Freibetrag nur einmal im Leben genutzt werden.

Liegt der Wert der Immobilie unterhalb des Freibetrags, muss keine Schenkungssteuer bezahlt werden. Übersteigt der Wert der Immobilie den Freibetrag, kann die Schenkung zwischen mehreren Beschenkten aufgeteilt werden, sodass die Beschenkten ihre jeweiligen Freibeträge nicht überschreiten.

2. Teilweise Schenkung und Schenkungen über mehrere Jahre

Es gibt die Möglichkeit, eine Schenkung in mehreren Teilschenkungen über mehrere Jahre hinweg vorzunehmen. Jede Schenkung bleibt dabei innerhalb der Freibeträge, wodurch Steuern vermieden werden.

3. Schenkung von Immobilien in Kombination mit Nießbrauchrecht

Bei der Schenkung einer Immobilie kann das Nießbrauchrecht an der Immobilie vorbehalten werden. So kann der Schenker weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, während das Eigentum an der Immobilie bereits auf den Beschenkten übergeht.

Der Wert des Nießbrauchs wird bei der Berechnung der Schenkungssteuer berücksichtigt, was den zu versteuernden Wert der Schenkung reduziert.

4. Berücksichtigung von Bewertungsmethoden

Der Wert einer Immobilie ist für die Berechnung der Schenkungssteuer entscheidend. Hier können verschiedene Bewertungsmethoden eingesetzt werden. Es lohnt sich somit in eine professionelle Immobilienbewertung, die den Wert der Immobilie korrekt einschätzt, zu investieren, um später unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

5. Immobilienübertragung gegen Renten

Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Immobilie gegen die Übertragung einer lebenslangen Rente zu schenken. Dies kann zu einer steuerlichen Entlastung führen, da der Wert der Rente von der anfallenden Schenkungssteuer abgezogen wurde.

6. Beratung durch einen Steuerberater

Aufgrund der Komplexität der Schenkungsteuer und der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen oder sich anderweitig rechtlich beraten zu lassen.

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Erbschaftssteuer für Unternehmen: Steuerliche Vorteile und Strategien für die Unternehmensnachfolge (Stand September 2025)

Erbschaftssteuer auf Immobilien: So minimieren Sie die Steuerlast bei der Übergabe (Stand August 2025)

Die Unternehmensnachfolge ist ein sensibles und komplexes Thema – sowohl aus emotionaler als auch steuerlicher Sicht. Besonders die Erbschaftssteuer spielt bei der Übertragung von Unternehmensvermögen eine zentrale Rolle. Ohne eine durchdachte Planung kann sie zur finanziellen Belastung für die Nachfolger und sogar zur Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens führen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche steuerlichen Vorteile es gibt und welche Strategien Sie für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge nutzen können.

 

  1. Grundlagen der Erbschaftssteuer bei Unternehmensvermögen

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögen – darunter auch Unternehmensanteile – vererbt oder verschenkt wird. Der Steuersatz richtet sich dabei nach:

  • dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben (Steuerklasse),
  • dem Wert des übertragenen Vermögens
  • und möglichen Steuerbefreiungen oder Verschonungsregelungen.

Unternehmen fallen grundsätzlich unter die Kategorie Betriebsvermögen, das unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt wird.

 

  1. Steuerliche Vorteile für Betriebsvermögen

 

  • Verschonungsabschlag (Regelverschonung)

Bis zu 85 % des begünstigten Betriebsvermögens können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit werden. Voraussetzungen sind u.a.:

  • Der Betrieb muss mindestens fünf Jahre nach der Übertragung fortgeführt werden
  • Die Lohnsummenregel muss eingehalten werden: bei Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern gilt eine Lohnsummenregel die abhängig von der Mitarbeiterzahl von 400% (ab 16 Mitarbeitern) auf 300% (11-15 Mitarbeiter) oder 250% (6-10 Mitarbeiter) reduziert werden kann, unter 6 Mitarbeitern gilt keine Lohnsummenregelung
  • Schwellenwert von 26 Millionen Euro wird nicht überschritten à Darüber kann eine Verschonungsbestandsprüfung beantragt werden, zusätzlich gelten weitere Regelungen, um trotz der Schwellenwertüberschreitung eine prozentual geringere Regelverschonung zu erhalten

 

  • Optionsverschonung (100 %-Verschonung)

Wenn noch strengere Voraussetzungen erfüllt werden, kann sogar eine vollständige Steuerbefreiung (100 %) erreicht werden:

  • Der Betrieb muss mindestens sieben Jahre weitergeführt werden
  • Die Lohnsummenregel muss eingehalten werden: bei Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern gilt eine Lohnsummenregel die abhängig von der Mitarbeiterzahl von 700% (ab 16 Mitarbeitern) auf 565% (11-15 Mitarbeiter) oder 500% (6-10 Mitarbeiter) reduziert werden kann, unter 6 Mitarbeitern gilt keine Lohnsummenregelung
  • Der Anteil des Verwaltungsvermögens darf nicht mehr als 20 % betragen
  • Schwellenwert von 26 Millionen Euro wird nicht überschritten

 

  • Stundungsregelungen

Falls keine oder nur teilweise Verschonung greift, kann das Finanzamt die Erbschaftssteuer zinslos stunden, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Das gilt insbesondere für Erben, die das Unternehmen weiterführen wollen.

 

  1. Strategien für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge
  • Frühzeitige Nachfolgeplanung: Eine frühzeitige Planung der Nachfolge – idealerweise 5–10 Jahre im Voraus – ermöglicht es, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen
  • Unternehmensbewertung optimieren: Je nach Bewertungsverfahren kann der Unternehmenswert (und somit die Steuerlast) stark variieren. Eine strategische Unternehmensstrukturierung oder das Herauslösen von nicht begünstigtem Vermögen kann sinnvoll sein
  • Nutzung von Freibeträgen und Schenkungen zu Lebzeiten: Private Vermögensbestandteile oder Unternehmensanteile können steuerfrei im Rahmen der Freibeträge (z. B. 400.000 € bei Kindern) alle 10 Jahre verschenkt werden. Dies kann zu einer spürbaren Reduktion der Steuerlast führen
  • Holding-Strukturen und Familiengesellschaften: Die Gründung einer Familiengesellschaft kann helfen, Vermögen zu bündeln und Nachfolgeprozesse flexibler und steuerlich effizienter zu gestalten
  • Testamentarische und gesellschaftsrechtliche Regelungen: Testamente, Erbverträge sowie angepasste Gesellschaftsverträge sind essenziell, um Konflikte unter Erben zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen

 

  1. Fazit

Die Erbschaftssteuer stellt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Unternehmensnachfolge vor große Herausforderungen – bietet aber auch erhebliche steuerliche Entlastungsmöglichkeiten. Wer frühzeitig plant, strukturiert überträgt und steuerliche Vorteile wie Verschonungsabschläge gezielt nutzt, kann die Belastung für die Nachfolger minimieren und den Fortbestand des Unternehmens sichern.

 

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Erbschaftssteuer auf Immobilien: So minimieren Sie die Steuerlast bei der Übergabe (Stand August 2025)

Steuerfreie Erbschaften: So nutzen Sie die Freibeträge richtig (Stand August 2025)

Bei Erbschaften können hohe Steuern anfallen. Dabei gibt es jedoch gewisse Freibeträge mit den sich diese reduzieren lassen. Dieser Beitrag zeigt auf wie die Freibeträge genutzt werden können, um die Erbschaftssteuerlast zu minimieren.

Was ist eine Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftssteuer wird auf das Erbe erhoben, also auf das Vermögen, welches im Todesfall des Erblassers auf einen Erben übergeht. Die Höhe des Steuersatzes bestimmt sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser ab. Nach diesem Verwandtschaftsverhältnis werden die Erben in verschiedene Steuerklassen eingeteilt.

Die Steuerklassen

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
  • Steuerklasse III: Alle anderen Erben, wie Freunde oder entfernte Verwandte.

Für jede Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge. Diese legen fest, wie viel Vermögen vererbt werden kann, ohne dass dafür Steuern anfallen.

Die Freibeträge

Steuerklasse I (nächste Verwandte):

  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder): 400.000 Euro pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (im Falle des Erbes von einem Kind): 100.000 Euro

Steuerklasse II (entfernte Verwandte):

  • Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 Euro
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder: 20.000 Euro

Steuerklasse III (alle anderen Erben):

  • z. B. Freunde oder entfernte Verwandte: 20.000 Euro

Tipps zur optimalen Nutzung der Freibeträge

  1. Frühzeitig Schenken: Es bestehen Schenkungsfreibeträge, die genutzt werden können um Vermögen bereits vor dem Tod steuerfrei weitergeben zu können. Diese stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.
  2. Erbfolge clever gestalten: Wenn Vermögenswerte auf viele Erben beispielsweise der Steuerklasse I verteilt werden, können die Freibeträge optimal ausgenutzt werden.
  3. Testament aufsetzen: Durch ein Testament lässt sich die Erbschaft planen und Freibeträge optimal ausnutzen.
  4. Lebensversicherungen abschließen: Lebensversicherungen bieten ebenfalls steuerliche Vorteile und können helfen, die Steuerlast zu senken.

Fazit

Durch vorausschauende Planung kann somit die Erbschaftsteuer deutlich reduzieren werden. Das Nutzen der Freibeträge, frühzeitigen Schenkungen, ein gut aufgesetztes Testament und das Abschließen einer Lebensversicherung bieten viel Potenzial die Steuerlast zu senken. Ziehen Sie einen Experten zu Rate, um Ihre Erbschaft optimal zu organisieren und Steuern zu sparen!

 

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Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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