In Deutschland ist die Erbschaftssteuer ein Thema, das viele Menschen erst dann ernsthaft beschäftigt, wenn ein Erbfall konkret bevorsteht. Dabei lohnt es sich, frühzeitig zu planen, denn mit der richtigen Strategie lässt sich viel Geld sparen. Besonders die gesetzlich festgelegten Freibeträge bieten großes Potenzial zur Optimierung. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie die Freibeträge effektiv nutzen und die Erbschaftssteuer reduzieren können.

 

  1. Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft anfällt. richtet sich nach dem Wert des Erbes sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Je näher die Beziehung, desto höher der Freibetrag – und desto niedriger der Steuersatz.

 

  1. Die wichtigsten Freibeträge im Überblick

Die Höhe der Freibeträge hängt maßgeblich von der Steuerklasse ab. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:

Steuerklasse I:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder / Adoptivkinder, bzw. Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 €

Steuerklasse II:

  • Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Geschiedene Ehegatten: 20.000 €

Steuerklasse III:

  • Alle übrigen Erben: 20.000 €

Diese Freibeträge gelten pro Person und alle zehn Jahre. Das bedeutet: Durch frühzeitige und gestaffelte Schenkungen lassen sich erhebliche Steuern sparen.

Wichtig zu beachten ist, dass nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, zu versteuern ist.

 

  1. Strategien zur optimalen Nutzung der Freibeträge

a) Frühzeitige Schenkungen planen

Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Freibeträge mehrfach zu nutzen. Wer sein Vermögen in Etappen überträgt – etwa alle zehn Jahre – kann den Freibetrag mehrfach ausschöpfen und die Steuerlast senken. Schenkungen innerhalb der zehn Jahre, auch wenn sie in kleineren Beträgen erfolgen, werden dennoch zu einer Gesamtsumme zusammengerechnet.

b) Vermögen auf mehrere Personen verteilen

Wenn das Erbe an mehrere Begünstigte verteilt wird (z. B. an Kinder und Enkel), können mehrere Freibeträge gleichzeitig genutzt werden. Das verringert die zu versteuernde Summe pro Person.

c) Immobilien clever übertragen

Bei selbstgenutzten Immobilien gelten besondere Steuervergünstigungen – etwa, wenn der Ehepartner oder die Kinder die Immobilie nach dem Erbfall weiterhin selbst nutzen. Wichtig: Diese Vorteile entfallen, wenn die Immobilie verkauft oder nicht selbst genutzt wird.

 

  1. Zusätzliche Freibeträge

Zusätzlich zu den genannten Freibeträgen ergeben sich weitere Möglichkeiten, die Höhe der Erbschaftssteuer zu verringern.

Eine Möglichkeit ist der Versorgungsfreibetrag und ist auf einen engen Personenkreis beschränkt. Darunter zählen der überlebende Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner mit einem Versorgungsfreibetrag von 256.000 € sowie Kinder und in machen Fällen auch Enkel mit einem gestaffelten Freibetrag je nach Alter bis hin zu 52.000 €.

Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit eines Pflegefreibetrags in Höhe von bis zu 20.000 €, falls jemand als Erbe die verstorbene Person vor ihrem Tod unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt durch Pflege- oder Unterhaltsleistungen versorgt hat.

 

  1. Häufige Fehler vermeiden
  • Keine frühzeitige Planung: Wer erst im Todesfall über das Erbe nachdenkt, verschenkt unter Umständen steuerliche Vorteile.
  • Unklare oder fehlende Testamente: Ohne klare Regelung kann es zu Streit unter Erben kommen – und zu unerwarteten Steuerfolgen.

 

  1. Fazit: Wer früh plant, spart Steuern

Die Erbschaftssteuer lässt sich durch eine geschickte Nutzung der Freibeträge erheblich reduzieren. Frühzeitige Schenkungen, eine clevere Verteilung des Vermögens und ein gut durchdachtes Testament schaffen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Klarheit und Frieden in der Familie.

 

Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Erbschaftssteuer 2025: Was Sie jetzt wissen müssen, um hohe Steuerlast zu vermeiden

Schenkungssteuer einfach erklärt: Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten (Stand August 2025)

Einen essenziellen Bestandteil der Vermögensnachfolge stellt die Erbplanung dar. Hierbei müssen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachlasses berücksichtig werden, sondern insbesondere die steuerliche Optimierung spielt hier eine entscheidende Rolle. Für das Jahr 2025 treten möglicherweise wichtige Änderungen in Kraft, welche Erben aber auch Beschenkten steuerliche Vorteile verschaffen sollen.

Von den Änderungen sind wahrscheinlich vor allem die Freibeträge betroffen.

I. Erhöhung der Freibeträge:

Insbesondere die eventuelle Erhöhung der Freibeträge würde einen enormen Vorteil für Schenkungen und Erbschaften verbergen. Es würde die Möglichkeit entstehen, Vermögen in größerem Umfang steuerfrei zu übertragen. Die jeweilige Steuerlast würde somit durch gezielte Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge erheblich reduziert werden können.

II. Strategien zur Steuerersparnis:

Neben der eventuellen Erhöhung der Freibeträge bestehen aber auch noch andere Optionen, um Ihre Erbplanung so effizient wie möglich zu gestalten.

1. Frühzeitige Schenkungen nutzen:

Zum einen stellt eine der effektivsten Methoden, die Steuerlast zu reduzieren, die frühzeitige Schenkung von Vermögenswerten dar. Es ist möglich, alle zehn Jahre Schenkungen steuerfrei durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schenkung innerhalb der Freibeträge liegt. Die vorweggenommene Erbfolge stellt eine gute Option dar, um Steuern zu sparen, indem Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen.

2. Immobilien geschickt übertragen:

Oftmals stellen Immobilien einen bedeutenden Bestandteil des Nachlasses dar und ziehen meist eine hohe Steuerlast mit sich. Hierbei ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Übertragung von Immobilien zu wählen um Steuern zu sparen. Möglicherweise werden Immobilien im Laufe der Zeit mehr wert, sodass es sinnvoll ist, die Immobilie zu einem günstigen Verkehrswert zu übertragen um somit die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Tipp:

Durch eine frühzeitige Immobilienschenkung können Sie von den bisherigen Bewertungsverfahren profitieren, die eventuell zu einer geringeren Steuerlast führen können.

3. Optimierung der Unternehmensnachfolge:

Ebenso sind die Möglichkeiten bezüglich einer Unternehmensnachfolge zwecks der Steuerersparnis zu prüfen. Wichtig ist es auch hier die Unternehmensnachfolge steuerlich zu optimieren.

III. FAQ:

Wie hoch sind die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften 2025?

Für das Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, dass die Freibeträge für Schenkungen steigen könnten. Wie hoch diese eventuelle Steigung ausfallen könnte, hängt von den Bundestagswahlen im Februar 2025 ab.

Wie kann ich Immobilien steueroptimiert übertragen?

Sollten sich die Bewertungsregelungen für Immobilien im Jahr 2025 ändern, kann es sinnvoll sein, Immobilien vor Inkrafttreten der neuen Bewertungsregelungen zu übertragen. Möglicherweise werden Immobilien durch die eventuell kommenden Bewertungsregelungen einen höheren Verkehrswert erlangen, sodass die Übertragung dann wieder steuerpflichtig werden kann.

IV. Checkliste für eine steueroptimierte Erbplanung 2025:

Um eine erfolgreiche Erbplanung zu vollziehen und dabei Steuern zu sparen, sollten Sie folgende Schritte beherzigen:

  • Frühzeitige Schenkungen durchführen
    Schöpfen Sie die Freibeträge alle zehn Jahre aus, um Steuern zu sparen.
  • Freibeträge regelmäßig ausschöpfen
    Sie sollten Ihre Schenkungen planen, um alle verfügbaren Freibeträge auch zu nutzen.
  • Immobilien zum richtigen Zeitpunkt übertragen
    Immobilien sollten Sie rechtzeitig übertragen, um sich die aktuellen Bewertungsverfahren zunutze zu machen..
  • Unternehmensnachfolge steuerlich optimieren
    Vergessen Sie nicht die steuerlichen Erleichterungen bei der Unternehmensübergabe.
  • Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen
    Ziehen Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu, um eine individuelle Beratung zu erhalten und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Optimieren Sie Ihre Erbplanung für 2025 um Steuern zu sparen! Kontaktieren Sie mich noch heute für eine persönliche Beratung zur Erbplanung in Regensburg und lassen Sie uns gemeinsam eine individuell auf Sie abgestimmte Nachlassregelung entwickeln, die Ihre Steuerlast reduziert und Ihr Vermögen effektiv sichert.

 

Jetzt kontaktieren