Die Globalisierung macht auch vor der Vermögensnachfolge nicht halt. Immer häufiger leben Angehörige verschiedener Generationen in unterschiedlichen Ländern oder besitzen Vermögenswerte im Ausland. Doch was viele nicht bedenken: Internationale Verflechtungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dieser Beitrag beleuchtet, wie das internationale Steuerrecht die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen beeinflusst – und worauf Sie achten sollten.

 

Grundprinzipien der Erbschaft- und Schenkungssteuer

In vielen Ländern unterliegen Erbschaften und Schenkungen einer eigenen Steuer. In Deutschland etwa wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) erhoben. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie dem Wert des übertragenen Vermögens.

 

Steuerpflichtigkeit ergibt sich grundsätzlich dann, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers/Schenkers oder Erben/Beschenkten in Deutschland war bzw. ist.

 

Internationale Aspekte: Wann greift welches Steuerrecht?

Sobald mindestens eine beteiligte Person oder ein Vermögenswert außerhalb Deutschlands liegt, kommen internationale Regelungen ins Spiel. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind:

 

a) Wohnsitz und Staatsangehörigkeit

Eine Steuerpflicht kann sich aus dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ergeben.

 

b) Belegenheit des Vermögens

Immobilien und bestimmte Vermögenswerte werden häufig dort besteuert, wo sie sich befinden.

 

c) Doppelbesteuerung

Es kann passieren, dass sowohl das Wohnsitzland als auch das weitere Land Steuern auf dieselbe Schenkung oder Erbschaft erheben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwei Hauptlösungen:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese Abkommen regeln, welches Land in welchen Fällen besteuern darf.
  • Anrechnungsmethode: Gibt es kein DBA, kann unter Umständen die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden (§ 21 ErbStG).

 

Steuerplanung und Gestaltungsmöglichkeiten

Bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen sollte frühzeitig steuerliche Beratung eingeholt werden. Gestaltungsmöglichkeiten umfassen:

  • Schenkung zu Lebzeiten statt Erbschaft, um Freibeträge, die in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausfallen können, mehrfach zu nutzen
  • Nutzung von DBA-Regelungen, um Steuerbelastung zu optimieren
  • Rechtsformwahl und Strukturierung von Vermögen, z. B. durch Stiftungen (Vorsicht: steuerlich komplex!)

 

Fazit

Internationale Erbschaften und Schenkungen sind steuerlich komplex und bergen das Risiko der Doppelbesteuerung. Unterschiedliche nationale Regelungen, Wohnsitzverlagerungen und internationale Vermögenswerte können zu unerwarteten Steuerfolgen führen. Wer Vermögen international weitergeben möchte, sei es durch Erbschaft oder Schenkung, sollte unbedingt frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die Steuerlast möglicherweise deutlich reduzieren.

 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

 

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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Doppelbesteuerung in der Praxis: Wie sie Ihre Steuerlast bei grenzüberschreitenden Zahlungen minimieren (Stand September 2025)

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