Schenkungen sind eine gängige Möglichkeit, Vermögen zu übertragen. Doch was passiert, wenn der Schenker die Schenkung später wieder zurückfordern möchte? In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Rückforderung rechtlich möglich ist und wie sie durchgesetzt wird.

1. Wann kann eine Schenkung zurückgefordert werden?

Eine Rückforderung ist nicht einfach möglich und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

a) Grobe Undankbarkeit des Beschenkten

Laut § 530 BGB kann der Schenker die Schenkung zurückfordern, wenn sich der Beschenkte grob undankbar verhält, z. B. durch schwere Beleidigung oder körperliche Gewalt. Der Undank muss in einem besonders schweren Maße vorliegen.

b) Wegfall des Schenkungszwecks

Hat die Schenkung eine Auflage bzw. einen bestimmten Zweck, der nicht erfüllt wird, kann der Schenker grundsätzlich auch dann die Rückgabe verlangen. Beispiel: Ein Schenker gibt eine Immobilie unter der Bedingung, dass sie als Wohnsitz genutzt wird, und der Beschenkte hält sich nicht daran.

c) Insolvenz des Schenkers

Im Falle einer Gläubigerbenachteiligung der Insolvenzmasse durch die Schenkung, kommt eine Anfechtung der Schenkung in Betracht, falls diese innerhalb von vier Jahren vor dem Insolvenzantrag stattfand.

d) Verarmung des Schenkers

Falls der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann das Geschenkte unter Umständen herausverlangt werden.

2. Wie kann eine Rückforderung erfolgen?

Eine Rückforderung muss in der Regel vor Gericht geltend gemacht und durchgesetzt werden. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, Rückforderungen im Voraus vertraglich zu regeln:

a) Vertragliche Rückforderungsklauseln

Im Schenkungsvertrag können Rückforderungen vereinbart werden, etwa im Fall von Undank oder Nichterfüllung eines bestimmten Zwecks. Dies erleichtert spätere Rückforderungen.

b) Anfechtung bei Insolvenz

Im Rahmen einer Anfechtung der Schenkung unter den bereits genannten Voraussetzungen, kann eine Schenkung unter Umständen wieder herausverlangt werden.

c) Sittenwidrigkeit

Ist eine Schenkung sittenwidrig, etwa im Falle eines Betrugs, kann sie ebenfalls unter Umständen rückgängig gemacht werden.

3. Fristen und Regelungen

Rückforderungen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen. Bei Pflichtteilsergänzungen können Schenkungen bis zu zehn Jahre nach dem Tod des Schenkers berücksichtigt werden (§ 2325 BGB). Rückzahlungsansprüche verjähren grundsätzlich in der regelmäßigen Verjährungsfrist innerhalb von drei Jahren mit dem Ende des Jahres der Anspruchsentstehung. Falls eine Verarmung des Schenkers vorliegt, ist grundsätzlich eine 10-Jahresfrist zu beachten.

4. Fazit

Die Rückforderung von Schenkungen ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei grobem Undank oder bei der Missachtung von Auflagen. Es ist ratsam, schon bei der Schenkung vertragliche Regelungen zu treffen und im Zweifelsfall rechtzeitig rechtliche Schritte zu unternehmen. So können spätere Konflikte vermieden und die Rückforderung rechtlich abgesichert werden.

 

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Vorweggenommene Erbfolge gestalten: Tipps für einen harmonischen Übergang (Stand Mai 2025)

Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen, um den späteren Nachlass klar zu regeln und mögliche Konflikte zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Tipps, um diese Erbfolge effektiv und harmonisch zu gestalten.

  1. Frühzeitige Planung

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Vermögensübertragung. Überlegen Sie, welche Vermögenswerte Sie wie und an wen übertragen möchten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Eine gut durchdachte Vermögensaufteilung hilft, Konflikte unter den Erben zu verhindern.

  1. Pflichtteilsansprüche einbeziehen

Beachten Sie, dass Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder, Ehegatten) Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod fließen in die Pflichtteilsergänzung ein. Eine sorgfältige Berücksichtigung dieser Ansprüche verhindert spätere Streitigkeiten und sorgt für Fairness.

  1. Schenkungen strategisch planen

Schenkungen sollten klar dokumentiert und idealerweise notariell beurkundet werden. So sichern Sie die rechtliche Wirksamkeit. Nutzen Sie steuerliche Freibeträge, um die Steuerlast zu minimieren und die Vermögensübergabe steuerlich optimal zu gestalten.

  1. Offene Kommunikation mit den Erben

Sprechen Sie mit den Erben über Ihre Wünsche und die geplante Vermögensverteilung. Transparente Kommunikation kann viele Missverständnisse vermeiden und sorgt dafür, dass alle Beteiligten Ihre Entscheidungen nachvollziehen können.

  1. Vertragliche Regelungen treffen

Vertragliche Vereinbarungen wie Schenkungsverträge oder Erbverträge schaffen Klarheit und rechtliche Sicherheit. Sie können helfen, Konflikte zu vermeiden und festzulegen, wie das Vermögen später aufgeteilt wird.

  1. Nießbrauch und Wohnrechte nutzen

Wenn Sie das Vermögen übertragen, aber weiterhin die Nutzung oder den Ertrag behalten möchten, können Sie Nießbrauch oder Wohnrechte einräumen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sichern Ihnen weiterhin Kontrolle und bieten steuerliche Vorteile.

Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge hilft, den Übergang von Vermögen frühzeitig und konfliktfrei zu regeln. Eine gute Planung, transparente Kommunikation und rechtliche Beratung sind entscheidend, um den Familienfrieden zu wahren und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Eine frühzeitige und strategische Gestaltung Ihrer Erbfolge kann sowohl steuerliche als auch familiäre Vorteile bringen.

 

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Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – bietet viele Vorteile, etwa in Bezug auf Steuerersparnisse und eine frühzeitige Regelung des Nachlasses. Doch wer diese Möglichkeit nutzt, muss sich auch mit den Auswirkungen auf den Pflichtteil der Erben auseinandersetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Nachlass schützen und Konflikte bei der Pflichtteilsberechnung vermeiden können.

  1. Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteil

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen vor dem Tod des Erblassers übertragen, häufig durch Schenkungen oder Testamente. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Anspruch von nahen Verwandten auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass Schenkungen zu Lebzeiten in den Pflichtteil einfließen können. Laut § 2325 BGB werden Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.

  1. Wie schützt man den Nachlass?

Um den Nachlass bei der vorweggenommenen Erbfolge zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Pflichtteilsverzicht: Erben können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, was ihnen jedoch bewusst und notariell beurkundet zugesichert werden muss.
  • Schenkungen strategisch planen: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen nicht in die Pflichtteilberechnung ein.
  • Vorausvermächtnis: Dies kann helfen, bestimmte Erben zu bevorzugen, ohne den Pflichtteil der anderen Erben zu gefährden.
  • Nießbrauch und Wohnrecht: Diese Rechte können es dem Erblasser ermöglichen, das Vermögen weiterhin zu nutzen, während es bereits übertragen ist. Dadurch bleibt der Erblasser „wirtschaftlicher Eigentümer“, ohne den Pflichtteil der Erben zu erhöhen.
  1. Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein wertvolles Instrument zur Nachlassregelung, sollte aber immer unter Berücksichtigung des Pflichtteils durchgeführt werden. Eine vorausschauende Planung, gegebenenfalls der Verzicht auf den Pflichtteil oder die Nutzung von Nießbrauchrechten, hilft dabei, den Nachlass zu schützen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unerwünschte Überraschungen zu verhindern.

 

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Vorweggenommene Erbfolge: Vorteile, Risiken und rechtliche Grundlagen (Stand April 2025)

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Die vorweggenommene Erbfolge gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Nachlassplanung von Familien und Einzelpersonen. Dabei handelt es sich um die Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers, bevor dieser verstirbt. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, die Vorzüge sowie die potenziellen Risiken dieser Vorgehensweise erläutert und aufgezeigt, weshalb es vorteilhaft sein kann, frühzeitig eine Regelung zu treffen.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge bezieht sich auf die Übertragung von Vermögen an die Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers, bevor dieser verstirbt. Dies kann durch Schenkungen, Vermögensübertragungen oder im Rahmen eines Erbvertrags geschehen. Das Hauptziel dieser Vorgehensweise ist es, den Nachlass frühzeitig zu regeln und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

  1. Steuerliche Vorteile
    Ein wesentlicher Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge ist die Möglichkeit, die Freibeträge für Schenkungssteuer mehrfach zu nutzen. In Deutschland können Kinder alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern erhalten. Dadurch lässt sich das Erbe über einen längeren Zeitraum hinweg steuerlich vorteilhaft übertragen, ohne dass hohe Erbschaftssteuern fällig werden.
  2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
    Durch die vorweggenommene Erbfolge wird für die Erben bereits zu Lebzeiten Klarheit geschaffen, was sie später erhalten werden. Dies reduziert Unklarheiten und mögliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall. Besonders in Familien mit mehreren Erben kann dies helfen, eine fairere und weniger emotional belastete Nachlassaufteilung zu gewährleisten.
  3. Unterstützung der Erben zu Lebzeiten
    Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Erben – insbesondere Kindern oder anderen bedürftigen Angehörigen – bereits zu Lebzeiten finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Dadurch können die Erben direkt von dem Vermögen profitieren, ohne auf den Erbfall warten zu müssen.

Risiken der vorweggenommenen Erbfolge

  1. Schenkungssteuer und steuerliche Auswirkungen
    Schenkungen sind nicht immer steuerfrei. Auch wenn es Freibeträge gibt, können hohe Schenkungssteuern anfallen, wenn diese überschritten werden. Darüber hinaus kann eine Schenkung in der Erbschaftssteuererklärung berücksichtigt werden, was zu steuerlichen Nachteilen für die Erben führen kann.
  2. Verlust der Kontrolle über das Vermögen
    Durch die vorweggenommene Erbfolge gibt der Erblasser einen Teil seines Vermögens ab. Sollte es zu finanziellen Problemen oder einem Vermögensrückgang kommen, hat der Erblasser möglicherweise keine Kontrolle mehr über das bereits verschenkte Vermögen.
  3. Rückforderung der Schenkung
    In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei einer Insolvenz oder Pflegebedürftigkeit des Beschenkten, könnte die Schenkung rückgängig gemacht oder zurückgefordert werden.
  4. Eingeschränkte Möglichkeit zur Anpassung
    Wurde Vermögen vorweggenommen, ist es oft schwierig, spätere Änderungen vorzunehmen, falls sich die Lebensumstände oder Wünsche der Erben ändern. Eine Schenkung ist in der Regel endgültig, sodass der Erblasser diese nicht mehr ändern kann.

 

Rechtliche Grundlagen der vorweggenommenen Erbfolge

Die rechtlichen Grundlagen der vorweggenommenen Erbfolge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Übertragungsarten, die verschiedene Auswirkungen auf das Erbe haben können:

  1. Schenkung
    Schenkungen stellen die gängigste Methode der vorweggenommenen Erbfolge dar. Sie sind im BGB geregelt, insbesondere in den §§ 516 bis 534 BGB. Bei Schenkungen zu Lebzeiten kann es dazu kommen, dass diese auf den späteren Pflichtteil angerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wird.
  2. Erbvertrag
    Ein Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Dieser Vertrag kann auch vorweggenommene Schenkungen beinhalten, die dann bindend festgelegt sind.
  3. Pflichtteilsansprüche
    Der Pflichtteil stellt den gesetzlich garantierten Erbanteil für nahe Angehörige dar, die durch Testament oder Schenkungen benachteiligt werden könnten. Vorweggenommene Erbfolgen können jedoch Auswirkungen auf diesen Pflichtteil haben, insbesondere wenn Schenkungen den Pflichtteilsanspruch der Erben verringern.
  4. Widerruf von Schenkungen
    Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel bei grobem Undank des Beschenkten oder der finanziellen Notlage des Schenkers, kann eine Schenkung nach deutschem Recht widerrufen werden (§ 530 BGB).

 

Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine nützliche Methode sein, um Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Allerdings sind auch Risiken damit verbunden, wie mögliche Streitigkeiten unter den Erben oder steuerliche Nachteile. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung für oder gegen diese Vorgehensweise gut durchdacht und idealerweise mit einem Fachmann wie einem Notar oder Anwalt besprochen werden. Es ist ratsam, alle rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und eine faire, transparente Lösung zu finden, die den Wünschen des Erblassers gerecht wird.

 

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Auslandsvermögen: Tipps für Erblasser und Erben (Stand März 2025)

Schulden im Nachlass: Was Erben beachten müssen (Stand März 2025)

Das Vererben von Auslandsvermögen ist ein komplexes Thema, da es oft mit unterschiedlichen Rechtssystemen und steuerlichen Regelungen in mehreren Ländern verbunden ist. Für Erblasser und Erben gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um eine reibungslose Übertragung des Vermögens zu gewährleisten.

Beachtung des internationalen Erbrechts

Für EU-Bürger und grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU, ist die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO) von Bedeutung. Diese schreibt vor, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in welchen der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Dieser Grundsatz des letzten Wohnortes findet auch in vielen Nicht-EU-Staaten Anwendung. Allerdings kann es im Einzelfall Abweichungen geben, weshalb es anzuraten ist, sich vorab über das jeweilige Land im Einzelnen zu informieren.

Vermögensaufstellung erstellen

Es ist wichtig, dass der Erblasser eine genaue Auflistung seines Auslandsvermögens erstellt, um einen genauen Überblick zu behalten. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte im Ausland.

Testament und Erbvertrag international gestalten

In der Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) sollte explizit auf das Auslandsvermögen eingegangen werden und ausdrücklich schriftlich festgehalten werden, sofern der Erblasser unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzt, welches nationale Erbrecht angewandt werden soll. Wählbar ist allerdings nur das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt.

Steuerliche Aspekte

Eine einheitliche Erbschaftssteuer besteht nicht. Diese kann von Land zu Land variieren. In einigen Ländern gibt es Freibeträge oder Steuererleichterungen für Erben. Daher sollte vor Eintritt des Erbfalls überprüft werden, wie hoch die Steuerlast in den jeweiligen Ländern ist.

Die Bundesrepublik Deutschland hat allerdings mit vielen Staaten ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, welches verhindert, dass Erben sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern zahlen müssen, also so gesagt doppelt Steuern zahlen müssen. Jedoch sollten auch hier vorher Informationen eingeholt werden, ob Deutschland mit dem fraglichen Land ein DBA getroffen hat.

Nachlassabwicklung im Ausland

Als Erbe kann es sein, dass man eventuell gegenüber einer Behörde oder einer Bank in einem anderen EU-Land nachweisen muss, dass man als Erbe berechtigt ist, Verfügungen über die dortigen Vermögensgüter des Erblassers zu treffen. Die Behörde des EU-Landes, welches den Nachlass regelt, kann dem Erben ein Dokument zur Bescheinigung des Status als Erben ausstellen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. Dieses gilt innerhalb der ganzen EU, unabhängig von welchem Land es ausgestellt wurde. Bei einem nationalen Dokument hingegen kann es teilweise Schwierigkeiten bei dessen Wirkungsweise in anderen Ländern gegeben. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Anerkennung der Rechte als Erbe kommen.

Beratung durch Experten

Da sich das Vererben von Auslandsvermögen aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Regelungen der einzelnen Länder äußert komplex gestaltet, ist es ratsam, sich bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von einem Rechtsanwalt für internationales Erbrecht über das einschlägige Erbrecht des jeweiligen Landes beraten zu lassen.

Melden Sie sich hierzu gerne jederzeit in unserer Kanzlei, um Ihr Auslandsvermögen optimal und effektiv zu übertragen.

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Internationales Erbrecht: Was gilt bei grenzüberschreitenden Nachlässen? (Stand 2025)

Schulden im Nachlass: Was Erben beachten müssen (Stand März 2025)

Ein grenzüberschreitender Erbfall liegt vor, falls der Erblasser Vermögenswerte im Ausland hinterlässt oder als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt. In solchen Fällen ist wichtig zu wissen, welches nationale Recht gilt.

1. Innerhalb der EU

a) Welches Recht gilt?

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU wird der Nachlass grundsätzlich von einer Behörde des EU-Landes, in welchem der Verstorbene (sog. Erblasser) seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, verwaltet. Dabei wird in der Regel das nationale Recht angewendet. Dies ist in der sog. Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geregelt.

Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt sich danach, wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hatte. Hierfür maßgeblich sind die Dauer und Regelmäßigkeit seines Aufenthalts. Eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht notwendig.

Der Erblasser kann jedoch bestimmen, dass das Erbrecht des Landes seiner Staatsangehörigkeit Anwendung findet. Dies ist auch möglich, wenn dieses Land kein Mitgliedstaat der EU ist. Besitzt der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten, kann er festlegen, welche erbrechtlichen Regelungen aus welchem dieser Staaten genau anzuwenden sind. Seine Entscheidung sollte der Erblasser in seinem Testament ausdrücklich und unmissverständlich festhalten. Damit diese Regelung dann wiederum auch gültig ist, muss die Verfügung von Todes wegen den Anforderungen des jeweiligen nationalen Erbrechts des Landes entsprechen.

b) Europäisches Nachlasszeugnis

Die Nachlassabwicklung wird innerhalb der EU durch das europäische Nachlasszeugnis erleichtert. Mit diesem kann der Erbe auch im EU-Ausland seine Erbenstellung vor Behörden, Gerichten oder Banken belegen. Das europäische Nachlasszeugnis hat in der ganzen EU die gleiche Wirkung. Somit muss der Erbe nicht in jedem einzelnen Staat einen neuen Erbschein beantragen.

c) Erbschaftssteuer

Ein in Deutschland lebender Erbe muss auch dann für den gesamten Nachlass Erbschaftssteuer nach deutschem Erbrecht zahlen, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist. Dazu kommt noch, dass auch der ausländische Staat eine Erbschaftssteuer erhebt und der Erbe somit doppelt zur Kasse gebeten wird. Diese doppelte Erbschaftssteuer kann allerdings entfallen, wenn Deutschland mit dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

2. Außerhalb der EU

a) Welches Recht gilt?

Auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen außerhalb der EU bestimmt sich das anwendbare Recht häufig anhand der Staatsangehörigkeit oder des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. Jedoch hat der Erblasser auch hier meistens die Möglichkeit, in seinem Testament festzuhalten, welches Erbrecht auf seinen Nachlass Anwendung finden soll. Allerdings gibt es auch Länder, in welchen eine solche Wahl des Rechts nicht explizit möglich ist.

Es ist daher jedem deutschen Staatsbürger, welcher seinen Wohnsitz im Ausland hat, anzuraten, sich vor dem Eintritt des Erbfalls über die genauen erbrechtlichen Regelungen des jeweiligen Staates zu informieren.

b) Erbschaftssteuer

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuern erhoben werden, ist vom jeweiligen Land abhängig.

Aber auch hier gilt: hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in einem Nicht-EU-Staat, kann eine internationale Doppelbesteuerung auf die Erben zukommen. Diese kann nur dann vermieden werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit demjenigen Staat, in welchem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. In allen anderen Fällen wird eine Doppelbesteuerung nur unter bestimmen Voraussetzungen nach nationalem Steuerrecht durch eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer reduziert.

 

3. Praktische Tipps für grenzüberschreitende Nachlässe

Es gibt unterschiedliche Tipps, welche Erblasser, aber auch Erben, für grenzüberschreitende Nachlässe beachten sollten.

  • Erstellung Testament: Es ist von besonderer Bedeutung, dass Erblasser klare und auf dem neusten Stand bestehende Testamente erstellen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht zur Seite stehen und mit Ihnen zusammen ein individuelles Testament erstellen, durch welches Sie mögliche Fallstricken vermeiden können.
  • Rechtlicher Rat: Besonders hilfreich kann die Einholung von rechtlichem Rat bezüglich grenzüberschreitender Erbrechtsfälle sein, um Fehler zu vermeiden und das bestmöglichste aus dem Erbe zu holen.
  • Unterschiedliche Rechtssysteme: Erben sowie Erblasser sollten sich die Unterschiede in den einschlägigen Rechtssystemen der beteiligten Länder bewusst machen, um Fehler zu vermeiden.

Fazit

Das internationale Erbrecht bringt Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Um die Herausforderungen bestens zu meistern, ist es ratsam rechtlichen Rat einzuholen. Mithilfe einer sorgfältigen individuellen Planung und einer gleichzeitigen richtigen rechtlichen Beratung können auch die grenzüberschreitenden Nachlässe erfolgreich abgewickelt werden.

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Erbplanung 2025 – Die besten Strategien zur Steuerersparnis in Regensburg

Schulden im Nachlass: Was Erben beachten müssen (Stand März 2025)

Eine Erbschaft ist für viele erstmal ein Grund zur Freude. Doch neben den Vermögenswerten gehen auch die Schulden des Erblassers gem. § 1967 BGB auf die Erben über.

  1. Grundsätzlich: Haftung für Schulden

Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft oder nachdem die 6-wöchige Ausschlagungsfrist abgelaufen ist zunächst unbeschränkt, also auch mit seinem Eigenvermögen. Das gilt auch, wenn der Erbe erst später Kenntnis über die Schulden erlangt hat.

  1. Verwaltung des Nachlasses

Wer das Erbe annimmt, ist verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Das bedeutet, dass der Erbe alle bestehenden Schulden erkennen und gegebenenfalls mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen muss, um die Schulden zu tilgen.

  1. Dreimonatseinrede

Da der Erbe nach Eintritt des Erbfalls oftmals erst einen Überblick über die einzelnen Vermögenswerte erlangen muss, gibt es die sog. Dreimonatsreinrede (§ 2014 BGB). Dieses Rechtsinstitut regelt, dass der Erbe die Begleichung der Erbschaftsschulden innerhalb der ersten drei Monate nach Antritt der Erbschaft verweigern kann. Nach diesem Zeitraum sollte es dem Erben möglich sein, ein Entscheidung über sein weiteres Vorgehen fällen zu können.

  1. Ausschlagung des Erbes

Stellt der Erbe fest, dass der Nachlass überschuldet ist, hat er die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Dies muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und den damit verbundenen Schulden erfolgen. Die Ausschlagung verhindert, dass der Erbe für die Schulden haftet.

  1. Begrenzung der Haftung:

a) Nachlassinsolvenzverfahren

Ist der Nachlass überschuldet, der Erbe möchte den Nachlass aber nicht ausschlagen oder hat die Ausschlagungsfrist verpasst, kann er die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen (§ 1980 BGB). Der Erbe verliert die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über den Nachlass, welches nun von einem Insolvenzverwalter ausgeübt wird.

b) Nachlassverwaltung

Eine weitere Möglichkeit, bei der die Haftung auf den Nachlass beschränkt wird, ist die Anordnung einer Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB). Auch hier wird dem Erben die Verwaltung des Nachlasses und die Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände völlig entzogen und geht auf den Nachlassverwalter über (§ 1985). Die Nachlassgläubiger können dann nur aus dem Nachlass befriedigt werden. Der Adressat ihrer Forderung ist der Nachlassverwalter.

 

Für eine individuelle Beratung und Vertretung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel sehr gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, einfach einen Termin mit uns zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation zu vereinbaren.

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Erbplanung 2025 – Die besten Strategien zur Steuerersparnis in Regensburg

Erbschaftssteuer vermeiden: Die Vorteile einer frühzeitigen Erbplanung

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Durch die Erbschaftssteuer kann es zu einer hohen finanziellen Belastung bei den Erben kommen. Durch eine frühzeitige individuelle Erbplanung kann die Erbschaft nicht nur organisiert werden, sondern auch die Steuerlast kann reduziert werden.

In diesem Blogbeitrag möchte Ich Ihnen erläutern, weshalb eine frühzeitige Erbplanung von Nöten ist und inwiefern diese Ihnen steuerliche Vorteile bieten kann. Ebenso können mögliche Erbstreitigkeiten durch eine individuelle Erbfolge vorgebeugt werden und so den Übergang des Vermögens so angenehm und effizient wie möglich gestalten.

Die häufige Belastung durch Erbschaftssteuer

In Deutschland ist es üblich, dass Erben auf das erhaltene Vermögen Steuern zahlen müssen. Hierbei können diese auf bestimmte Freibeträge, welche sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad richten, zurückgreifen.

Mithilfe einer durchdachten und frühzeitigen Erbplanung kann die Steuerlast minimiert oder ganz vermieden werden. Dies kann durch Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten unter der Ausnutzung von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geschehen.

Warum frühzeitige Erbplanung wichtig ist:

Eine frühzeitige Erbplanung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Mit ihr können hohe Steuerlasten vermieden werden und das Erbe kann reibungslos und ohne Konflikte übertragen werden.

  1. Steuerliche Vorteile

Doch welche steuerlichen Vorteile bringt eine frühzeitige Erbplanung mit sich?

Vermeidung von Erbschaftssteuer durch Schenkungen

Alle 10 Jahre können für Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG voll ausgeschöpft werden. Eltern können demnach ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Ein solcher Schenkungsfreibetrag kommt auch Ehegatten, Enkelkindern sowie allen übrigen Beschenkten zugute. Der genaue Freibetrag richtet sich dann hierbei nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Somit kann durch Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer erheblich minimiert werden.

  1. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Ein weiterer Vorteil der Erbplanung ist die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Häufig kommt es nach dem Tod eines Angehörigen zu Konflikten. Insbesondere, wenn das Erbe nicht klar aufgeteilt ist. Mittels einer frühzeitigen und klaren Erbplanung können viele dieser Erbstreitigkeiten vermieden werden. Sobald das Vermögen genau verteilt wird, können Missverständnisse und Auseinandersetzung nicht mehr einfach entstehen.

Der Prozess der Erbplanung: Schritte zur steuerlichen Optimierung

Eine gut strukturiere Erbplanung ist daher nicht mehr wegzudenken und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung mit samt einer fundierten rechtlichen Beratung.

Hier finden Sie die wesentlichen Schritte, welche Sie bei Ihrer persönlichen Erbplanung beachten müssen:

  1. Vermögensübersicht erstellen

Als allererstes erscheint es wichtig, sich einen vollständigen Überblick über das eigene Vermöge zu verschaffen. Hierzu gehören auch Immobilien, Unternehmensanteile, Bankguthaben, Aktien, Kunstwerke und andere wertvolle Vermögenswerte.

  1. Wahl der richtigen Instrumente zur Vermögensübertragung

Für die Vermögensübertragung gibt es unterschiedliche rechtliche Instrumente.

  • Schenkungsverträge: Bei Schenkungsverträgen handelt es sich um eine vorzeitige Übertragung von Vermögen, wobei der Schenkende sein Vermögen noch zu Lebzeiten überträgt.
  • Testamente: Durch ein Testament wird die Vermögensübertragung im Falle des Todes geregelt. Dies kann genutzt werden, um den Übergang des Erbes zu regeln.
  • Unternehmensnachfolgevereinbarungen: Vor allem für Unternehmer ist es von Bedeutung, die Nachfolge des Unternehmens deutlich zu regeln, damit eine Weitergabe an die nächste Generation ohne Konflikte und steuerliche Belastungen erfolgen kann.
  1. Steuerliche Optimierung durch Freibeträge und Schenkungen

Es ist wichtig, die Schenkungsfreibeträge optimal auszuschöpfen. Dies fordert eine rechtzeitige Planung.

  1. Klare und eindeutige Formulierung

Um Missverständnisse vorzubeugen, sollte die Erbplanung klar und eindeutig formuliert sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wie kann ich die Steuerlast durch frühzeitige Erbplanung verringern?

Durch die Nutzung von den Freibeträgen für Schenkungen und frühzeitige Schenkungen kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Welche Schritte werden von einer Erbplanung umfasst?

Folgende Schritte umfasst eine umfassende Erbplanung:

  • Erstellung einer Vermögensübersicht
  • Wahl der richtigen rechtlichen Instrumente (z.B. Schenkungsvertrag, Testament, Unternehmensnachfolge)
  • Verfassung eines Testaments und ggf. notarielle Beurkundung
  • Ausschöpfen von den Freibeträgen für Schenkungen zu steuerlichen Optimierung
  • Rechtliche Beratung zu Schenkungen und steuerlichen Konsequenzen

Eine frühzeitige Erbplanung ist nicht nur eine steuerliche Maßnahme, sondern Sie hilft bei der Minimierung der Erbschaftssteuer. Ebenso kann der Übergang von Vermögen reibungslos und ohne Streitigkeiten gestaltet werden, sodass Konflikte unter den Erben vermieden werden können.

Nehmen Sie Ihre Erbplanung frühzeitig in Angriff, um von zahlreichen Vorteilen profitieren zu können und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen effizient übertragen wird.

Eine effektive Methode um Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben stellt die vorweggenommene Erbfolge dar. Hierbei wird das Vermögen nicht wie üblich nach dem Tod des Erblassers übertragen, sondern schon zu Lebzeiten.

Vorweggenommene Erbfolge und ihre steuerlichen Vorteile:

Die vorweggenommene Erbfolge stellt eine strategische Möglichkeit dar, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben zu übertragen, um die Steuerlast zu verringern. Die Nutzung der Freibeträge für Schenkungen und eine gezielte Planung bieten die Möglichkeit, großes Vermögen zu einer geringen Steuerlast oder gar steuerfrei zu übertragen.

  1. Vermeidung von Erbschaftssteuer

Durch die Erbplanung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann die Erbschaftssteuer in manchen Fällen ganz vermieden werden. Besondere Vorteile bringt dies mit sich, wenn große Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile weitergegeben werden sollen. Dies geschieht meist durch eine sog. strategische Schenkung.

  1. Freibeträge und strategische Schenkungen

Mithilfe der vorweggenommenen Erbfolge besteht die Möglichkeit, die Freibeträge gezielt auszunutzen. Diese Freibeträge, welche von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad abhängen, könne alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Taktik zur Steuervermeidung:

  • Jährliche Schenkungen: Es ist sinnvoll, die Freibeträge für Schenkungen voll auszuschöpfen und so große Vermögenswerte über einen längeren Zeitraum hinweg steuerfrei zu übertragen.

Vorweggenommene Erbfolge und Immobilienübertragung:

Es ist möglich, Immobilien bereits zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen, um die Steuerlast zu reduzieren. Mithilfe einer gezielten Schenkung von Immobilien können die Freibeträge optimal genutzt werden.

Steuerliche Optimierung durch vorweggenommene Erbfolge in der Unternehmensnachfolge:

Auch die Übertragung von Unternehmensanteilen kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen. Die Freibeträge für Schenkungen bieten hier eine ideale Grundlage für die Steueroptimierung. Durch eine frühzeitige Übertragung von Unternehmensanteilen an die nächste Generation fördert nicht nur eine optimale Steuerplanung, sondern sorgt auch für eine stabile Unternehmensnachfolge.

Steuerliche Veränderungen 2025: Was erwartet uns?

Möglicherweise ändern sich 2025 steuerliche Regelungen, wovon auch die Freibeträge für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge betroffen sein können. Diese Änderungen hängen jedoch von den kommenden Bundestagswahlen im Februar 2025 ab. Eine zusichernde Aussage kann daher zu eventuellen Änderungen nicht getroffen werden. Im Folgenden werden die möglichen Änderungen im Jahr 2025 erläutert.

Erhöhung der Freibeträge

In Betracht kommt eine Erhöhung der Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften. Eine solche mögliche Anpassung könnte für Familien sowie Unternehmer von großer Bedeutung sein.

Die Freibeträge für Schenkungen liegen momentan für Ehepartner bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €, für Enkelkinder bei 200.000 € und für alle übrigen Beschenkten bei 20.000 €. Inwiefern diese erhöht werden, hängt von den kommenden Bundestagswahlen im Februar 2025 ab. Sollten die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaft tatsächlich erhöht werden, könnte mehr Vermögen steuerfrei oder mit verringerten Steuerkosten übertragen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wann sollte die Schenkung erfolgen?

Es ist ratsam, Schenkungen spätestens 10 Jahre vor dem Tod des Schenkers zu vollziehen, um so von den Steuerfreibeträgen zu profitieren. Je früher die Schenkung vorgenommen wird, desto länger haben Sie Zeit, diese komplett unter die Freibeträge zu platzieren.

Wie kann ich Immobilien steueroptimiert übertragen?

Die Schenkungssteuern werden vermieden, indem Immobilien z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden und hierbei die Nutzung der Freibeträge für Schenkungen beachtet werden.

Durch die vorweggenommene Erbfolge werden Ihnen zahlreiche steuerliche Vorteile geboten. Diese sollten Sie stets in Ihre individuelle Erbplanung mit einbeziehen. Für eine steueroptimierte Erbfolge ist es auch in 2025 wichtig, eine vorausschauende Erbplanung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu vollziehen. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten, um ihre Erbplanung bestmöglich zu gestalten.

Die Erbschaftssteuer stellt in Deutschland für viele Erben eine unerwartet hohe finanzielle Belastung dar. Insbesondere bei größeren Vermögen kann die Steuerlast erheblich ausfallen. Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten ist die vorweggenommene Erbfolge eine effektive Methode. Hierbei werden die Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Erblassers an die Erben übertragen umso Steuern zu sparen. Durch eine durchachte vorweggenommene Erbfolge kann die Steuerbelastung erheblich reduziert werden.

Doch was genau ist die vorweggenommene Erbfolge und wie funktioniert diese? Wie profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen und Übertragen Ihr Vermögen möglichst reibungslos? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur vorweggenommenen Erbfolge wissen müssen.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge stellt einen steuerlichen Gestaltungsspielraum dar, bei welchem das Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen wird. Das Erbe wird also nicht erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, sondern die Übergabe erfolgt schon während der Lebzeiten des Vermögensinhabers. Unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen kann die Übergabe steuergünstiger gestalten werden.

Rechtlicher Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge findet sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Die Schenkungsfreibeträge regelt § 16 ErbStG, wobei § 13 ErbStG die steuerlichen Vorteile von Schenkungen und Erbschaften regelt.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge:

  • Schenkungsfreibeträge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können die Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahr voll ausgeschöpft und die somit Steuerlast reduziert werden.
  • Ehepartner 500.000€: Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000€.
  • Kinder 400.000€: Kinder steht ein Freibetrag von 400.000€ zu.
  • Enkel 200.000€: Für Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000€.
  • Alle übrigen Beschenkten 20.000€
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch eine klare Vermögensverteilung vor dem Tod des Erblassers können Streitigkeiten unter den Erben verhindert bzw. vorgebeugt werden.
  • Sicherung des Vermögens: Die Übergabe der Vermögenswerte zu Lebzeiten ermöglicht es dem Erblasser, die Kontrolle über sein Vermögen zu behalten und so die Übertragung sicher zu gestalten.
  • Übertragung von Immobilien und Finanzvermögen: Auch bei der Übertragung von Immobilien und Finanzvermögen können die Freibeträge für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt werden. Hierbei kann eine Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Steuerersparnisse begünstigen.
  • Übertragung von Unternehmensanteilen: Ebenso kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Übertragung von Unternehmensanteilen vollzogen werden, wobei die Schenkungsfreibeträge genutzt werden können, um die steuerliche Belastung zu verringern.

Unterschied zur klassischen Erbfolge

Der ausschlaggebende Unterschied zur klassischen Erbfolge liegt in der Übergabe des Vermögens. Bei der klassischen Erbfolge wird das Vermögen erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, wobei die vorweggenommene Erbfolge es ermöglicht, das Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen. Die Erbschaftssteuer wird innerhalb der klassischen Erbfolge auf den gesamten Wert des Erbes erhoben, wobei bei der vorweggenommenen Erbfolge die Freibeträge für Schenkungen genutzt werden können, um die Steuerlast zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

  • Wie hoch sind die Schenkungsfreibeträge? Die Freibeträge hängen von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner besteht ein Freibetrag von 500.000€, Kinder steht ein Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000€ zu, Enkel haben einen Freibetrag von 200.000€ und für alle übrigen Beschenkten besteht ein Freibetrag von 20.000€. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.
  • Gelten die Freibeträge auch für die Übergabe von Immobilien? Ja, auch Immobilien können mithilfe von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden.

Die vorweggenommene Erbfolge und die gleichzeitige Nutzung der Schenkungsfreibeträge stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen. Für eine individuelle und detaillierte Beratung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Zusammen erstellen wir eine auf Sie abgestimmte Erbplanung, um Ihr Vermögen effektiv zu übertragen.

 

 

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