Das Trennungsjahr hat im deutschen Familienrecht nicht nur formalen Charakter – es entfaltet bereits während seines Verlaufs erhebliche rechtliche Wirkungen. Ehegatten, die sich getrennt haben, sehen sich mit neuen Pflichten, Ansprüchen und Regelungsnotwendigkeiten konfrontiert. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Rechtsfolgen, die sich durch das Trennungsjahr ergeben.
1. Anspruch auf Trennungsunterhalt
Mit dem Beginn des Getrenntlebens entsteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte kann vom anderen Unterhalt verlangen, sofern er bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Maßgeblich sind:
- Lebensstandard während der Ehe (keine vollständige Angleichung an Selbstversorgung erforderlich),
- Keine Erwerbsobliegenheit im ersten Trennungsjahr (Ausnahme: bereits vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit),
- Berechnung nach den ehelichen Einkommensverhältnissen,
- Zahlungspflicht auch bei Getrenntleben in derselben Wohnung.
Dieser Anspruch dient dazu den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner abzusichern, und beide finanziell in etwa so zu stellen wie während der Ehe
2. Nutzung der Ehewohnung
Während des Trennungsjahres besteht zunächst ein Anspruch auf Nutzung der Ehewohnung durch beide Ehegatten. Eine alleinige Überlassung an einen Ehepartner kann erfolgen:
- bei unbilliger Härte (z. B. bei Gewalt oder gravierenden Konflikten),
- auf Antrag durch gerichtliche Wohnungszuweisung,
- vorläufig (nur für die Dauer des Getrenntlebens),
- ohne Auswirkungen auf Eigentumsverhältnisse oder Mietverträge.
Auch die Zuweisung von Haushaltsgegenständen ist möglich, sofern dies der Billigkeit entspricht.
3. Beginn der Vermögensauseinandersetzung
Das Trennungsjahr leitet faktisch die Vorbereitung des Zugewinnausgleichs ein:
- Die Zustellung des Scheidungsantrags während oder nach dem Trennungsjahr markiert den Stichtag für die Berechnung des Endvermögens.
- Bereits während der Trennungszeit kann ein Auskunftsanspruch über das Vermögen bestehen.
- Schutz gegen Vermögensverschiebungen ist möglich (z. B. durch einstweilige Verfügung oder vorzeitige Sicherung).
Die Vermögensaufteilung selbst erfolgt erst im Zusammenhang mit der Scheidung.
4. Kinder: Umgang, Aufenthalt, elterliche Sorge
Die Trennung beeinflusst auch das Rechtsverhältnis zu gemeinsamen Kindern:
- Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen.
- Es besteht ein Anspruch jedes Elternteils auf Umgang.
- Bei Konflikten über den Aufenthalt oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann eine gerichtliche Regelung beantragt werden.
- Kindesunterhalt richtet sich weiterhin nach § 1601 ff. BGB und der Düsseldorfer Tabelle – unabhängig vom Trennungsjahr.
5. Erbrechtliche Auswirkungen (§ 1933 BGB)
Das Trennungsjahr kann auch erbrechtliche Konsequenzen haben: Stirbt ein Ehegatte während des Trennungsjahres, behält der andere grundsätzlich sein gesetzliches Erbrecht, es sei denn:
- Die Voraussetzungen für die Scheidung lagen vor, und
- der Erblasser hat die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt.
Nur in diesem Fall entfällt das gesetzliche Ehegattenerbrecht.
6. Steuerklassen und steuerliche Auswirkungen
Im Trennungsjahr bleibt grundsätzlich die bisherige gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer (Steuerklasse III/V oder IV/IV) bestehen – vorausgesetzt, die Ehegatten waren im ganzen Kalenderjahr noch verheiratet und nicht dauerhaft getrennt lebend. Das bedeutet:
- Für das Jahr der Trennung kann letztmalig eine gemeinsame Veranlagung gewählt werden, sofern die Trennung nach dem 1. Januar erfolgt ist.
- Ab dem folgenden Jahr nach der Trennung ist nur noch eine Einzelveranlagung möglich.
- Die Steuerklassen müssen dann angepasst werden, in der Regel auf Steuerklasse I oder II (bei Alleinerziehenden mit Anspruch auf Entlastungsbetrag).
Eine frühzeitige Umstellung kann jedoch freiwillig erfolgen und unter Umständen sinnvoll sein – etwa zur Vermeidung von Nachzahlungen.
Fazit
Das Trennungsjahr hat eine weitreichende rechtliche Bedeutung, die über die bloße Vorbereitung der Scheidung hinausgeht. Es beeinflusst Unterhalt, Wohnverhältnisse, Vermögensrechte, Erbansprüche und die Situation gemeinsamer Kinder. Frühzeitige rechtliche Beratung ist dringend zu empfehlen, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden – und eine faire und strukturierte Trennung sicherzustellen.
Für eine individuelle Unterstützung während der Trennung bzw. im Zuge der Scheidung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/
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