Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sind heute für viele Unternehmen und Selbstständige Alltag. Dabei stellen sich häufig steuerliche Fragen – insbesondere dann, wenn Einkünfte in mehreren Ländern besteuert werden. Ein zentrales Problem ist dabei die Doppelbesteuerung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Doppelbesteuerung bedeutet, wie sie entsteht und wie Sie Ihre Steuerlast mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und anderen Regelungen wirksam minimieren können.

 

  1. Was bedeutet Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger für denselben Steuergegenstand (z. B. Einkommen, Gewinne) in zwei oder mehr Staaten steuerpflichtig ist. Das kann beispielsweise passieren, wenn:

  • eine Person in einem Land lebt, aber in einem anderen arbeitet
  • ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen in mehreren Ländern unterhält
  • Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland gehalten werden

In solchen Fällen könnten mehrere Staaten Anspruch auf Besteuerung erheben – das führt ohne Regelungen zu einer doppelten oder gar mehrfachen steuerlichen Belastung.

 

  1. Formen der Doppelbesteuerung

Man unterscheidet zwei Hauptarten:

  • Juristische Doppelbesteuerung: Derselbe Steuerpflichtige wird für dieselbe Einkunftsquelle in mehreren Ländern besteuert.
  • Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Zwei unterschiedliche Personen (z. B. Mutter- und Tochtergesellschaft) werden für denselben wirtschaftlichen Vorgang besteuert.

 

  1. Ursachen der Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung entsteht in der Regel durch Überschneidungen in den nationalen Steuergesetzen. Zwei Hauptprinzipien führen häufig zu Konflikten:

  • Wohnsitzprinzip: Ein Staat besteuert das weltweite Einkommen seiner Steuerinländer
  • Quellenprinzip: Ein Staat besteuert Einkommen, das in seinem Gebiet erzielt wurde – unabhängig vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Kollidieren diese Prinzipien, besteht das Risiko der doppelten Belastung.

 

  1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – das wichtigste Instrument

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mindern. Deutschland hat derzeit mit vielen Staaten ein solches Abkommen geschlossen.

 

DBA regeln unter anderem:

  • Welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (z. B. bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Renten).
  • Wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, z. B. durch:
  • Freistellungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert bestimmte ausländische Einkünfte nicht
  • Anrechnungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an

 

  1. Praktische Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

a) Prüfen Sie das DBA

Nutzen Sie offizielle Quellen (z. B. das Bundesfinanzministerium), um herauszufinden, ob ein DBA besteht und welche Regeln gelten.

b) Vermeiden Sie unnötige Quellensteuern

Durch Einreichen bestimmter Formulare (z. B. „Ansässigkeitsbescheinigung“) kann die Quellensteuer oft schon im Vorfeld reduziert oder vermieden werden.

c) Sorgfältige Dokumentation

Bei Betriebsstätten, Dienstreisen oder Lizenzzahlungen ist eine genaue Dokumentation entscheidend, um dem Finanzamt gegenüber die tatsächlichen Gegebenheiten nachzuweisen.

d) Steuerliche Beratung einholen

Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Vorgänge ist komplex – eine spezialisierte Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

  1. Sonderfall: Digitale Dienstleistungen & Lizenzgebühren

Gerade bei digitalen Leistungen (z. B. Software-as-a-Service, Lizenzen, Werbung) kommt es häufig zu Abgrenzungsfragen: Liegt eine Betriebsstätte vor? Wo entsteht die Steuerpflicht? Hier sind neben dem DBA auch EU-Vorgaben und nationale Regelungen relevant.

 

Fazit: Doppelbesteuerung vermeiden – mit System

Doppelbesteuerung kann erhebliche finanzielle Folgen haben – muss aber nicht sein. Wer frühzeitig prüft, welche Abkommen gelten, welche Dokumente nötig sind und wie man grenzüberschreitende Zahlungen steuerlich optimiert, kann seine Steuerlast oft deutlich senken. Besonders für Unternehmen und Selbstständige mit internationalem Bezug ist die aktive Steuerplanung kein Luxus, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit.

Tipp: Beziehen Sie steuerliche Beratung mit grenzüberschreitendem Fokus frühzeitig ein – schon bei der Vertragsgestaltung oder Standortwahl kann das entscheidende Vorteile bringen.

 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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