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Steuertipps für Arbeitnehmer: So sparen Sie bei der Einkommensteuer 2025

Die Einkommensteuer stellt für die meisten Menschen einen unliebsamen Teil des Jahresabschlusses dar. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles über Tipps und Tricks, um die Steuerlast zu minimieren und somit bei der Einkommensteuer sparen zu können.

Nutzen Sie den Arbeitnehmerpauschbetrag

Jedem Arbeitnehmer steht ein Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 € pro Jahr zu. Dieser wird schon automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

Übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Quittungen und Belege aufbewahren und einreichen können.

Fahrtkosten richtig angeben

Auch die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte stellen für viele Arbeitnehmer einen der größten Posten bei den Werbungskosten dar. Für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag wird für die ersten 20 Kilometer ein Pauschalbetrag von 30 Cent gezahlt. Ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Falls Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, können Sie ebenfalls die Kosten für ein Monats- oder Jahresticket absetzen.

Sonderausgaben absetzen

Neben Werbungskosten können Sie auch Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen.

  • Spenden: Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie steuerlich absetzen. Achten Sie darauf, Quittungen für Ihre Spenden zu sammeln.
  • Kirchensteuer: Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
  • Ausbildungskosten: Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können ebenso als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Steuervorteile durch die Nutzung eines Arbeitszimmers

Verfügen Sie über ein häusliches Arbeitszimmer, ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür steuerlich abzusetzen. Hierfür muss das Arbeitszimmer überwiegend beruflich genutzt werden und der Raum muss ein klar abgegrenztes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer sein. Auch die Strom- und Heizkosten sowie die Möbel und Arbeitsmittel können von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese das beruflich genutzte Arbeitszimmer betreffen.

Die steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers stellt jedoch ein komplexes Thema dar, weshalb es empfehlenswert ist, sich rechtlichen Rat einzuholen.

Berufliche Fortbildungskosten

Auch die Kosten für bestimmte Fortbildungen können von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere Kursgebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel, welche speziell für die Weiterbildung genutzt werden.

Steuervorteile durch die Nutzung von Dienstwagen

Vielen Arbeitnehmer ist es möglich einen Dienstwagen zu nutzen und diesen auch privat verwenden zu dürfen. Hierbei stellt sich aber die Frage der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Eine gängige Regelung ist die 1 %-Regelung, bei welcher monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Einkommen versteuert wird. Eine andere Methode ist die sogenannte Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird der private Anteil an den Fahrten genau erfasst und versteuert.

Sonderzahlungen und Extras

Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Doppelte Haushaltsführung angeben

Sobald sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort benötigen, können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen. Zu den absetzbaren Kosten gehören:

  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der Zweitwohnung
  • Verpflegungskosten (z.B. Pauschalen für Essen)

Von besonderer Bedeutung ist die Nutzung der zweiten Wohnung. Diese darf überwiegend nur aus beruflichen Gründen genutzt werden. Bewahren Sie hierfür alle Belege und Nachweise auf, um die Steuererklärung korrekt einzureichen.

Steuererklärung rechtzeitig einreichen

Die rechtzeitige und vollständige Einreichung Ihrer Steuererklärung ist entscheidend, um keine Steuervorteile zu verpassen. Sie haben in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, um Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Sobald Sie einen Steuerberater zur Hilfe heranziehen, kann sich die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verlängern.

Fazit

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen viele Optionen zur Verfügung, um die Einkommensteuer zu optimieren und so Ihre Steuerlast zu verringern. Wichtig ist, dass Sie alle Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bei der Erstellung der Steuererklärung beachten und so von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Sammeln und bewahren Sie grundsätzlich alle relevanten Belege und Nachweise auf, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig einzureichen.

Melden Sie sich jederzeit bei Unsicherheiten in unserer Kanzlei, um sicher zu stellen, keine Steuervorteile zu verpassen und Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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