Das Begehen einer Steuerhinterziehung, sei es bewusst oder unbeabsichtigt, kann für die Beteiligten unangenehme und durchaus ernstzunehmende Folgen mit sich bringen. Dennoch bestehen einige Möglichkeiten, sich vor ihr zu schützen.
1. Die Steuerhinterziehung
Liegt ein vorsätzlich erzielter, ungerechtfertigt erlangter Steuervorteil vor, so wird von einer Steuerhinterziehung gesprochen. Dieser Vorteil kann im Rahmen der Steuererklärung insbesondere durch das Weiterreichen unvollständiger oder unwahrer Angaben erlangt werden, sowie durch das allgemeine Vorenthalten steuerlich relevanter Tatsachen.
2. Die Strafen
Die Verwirklichung des Straftatbestands der vorsätzlichen Steuerhinterziehung kann nach § 370 AO mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden, wobei bei Vorliegen besonders schwerer Fälle der Haftrahmen sogar zwischen 6 Monaten und 10 Jahren anzusetzen ist. Darüber hinaus sind die hinterzogene Summe, sowie die angefallenen Zinsen zu begleichen.
3. So können Sie sich schützen
- Gewissenhafte Steuererklärung: Es sollte sichergestellt und regelmäßig überprüft werden, dass alle Angaben, die im Rahmen der Steuererklärung weitergereicht werden, vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
- Ausführliche Dokumentation: Auch bezüglich bereits abgegebenen Steuererklärungen ist es ratsam, die relevanten Unterlagen und Belege weiterhin aufzubewahren. Diese können bei im Nachhinein entstandenen Missverständnissen oder einer Steuerprüfung als Beweis herangezogen werden.
- Überblick über die Fristen: Ein Verdacht des Versuchs einer Steuerhinterziehung, der ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann unter Umständen bereits dann begründet werden, wenn die Steuererklärung schlichtweg nicht im vorgegebenen Rahmen eingereicht wurde.
- Konsultation einer fachkundigen Person: bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat, die nicht leichtfertig hingenommen werden sollte. Deswegen ist das zeitnahe Zurückgreifen auf die Unterstützung und das Fachwissen von Anwälten oder Steuerberatern stets zu empfehlen, mit denen unter Wahren und Berücksichtigung aktueller steuerrechtlicher Regelungen, die nächsten Schritte festgelegt werden können.
- Selbstanzeige: Im Rahmen dieser Beratung sollte auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige in Betracht gezogen werden. Wenn die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind, insbesondere eine Anzeige vor ganz oder teilweiser Entdeckung der Tat durch die Behörden, kann eine solche zu einer Strafmilderung oder sogar einer Straffreiheit führen.
Wenden Sie sich für eine individuelle Unterstützung gerne an unser Team.
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