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Steuerstrafrecht im Unternehmen: Risiken und Präventionsstrategien (Stand Oktober 2025)

Das Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht stellt einen bedeutenden Bereich dar, der nicht leichtfertig hingenommen werden darf, da eine Missachtung der Voraussetzungen zu einer Ahndung mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen kann. Es umfasst diejenigen strafrechtlichen Normen, die die Bedingungen und Folgen einer steuerrechtlichen Straftat zum Gegenstand haben.

Die Risiken für Unternehmen

  • Nicht nachvollziehbare Steuererklärung: Auf die Steuererklärung direkt bezogen ist nicht nur von großer Bedeutung, das Vorliegen und die Vollständigkeit der einzelnen Angaben im Blick zu behalten und eine Unterschlagung derer zu unterlassen, sondern auch, für deren rechtzeitige und umfassende Abgabe Sorge zu tragen. Ist dem nicht so, dann kann das die Vermutung einer Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörde entstehen lassen.

 

  • Ausnutzen von Gestaltungsmöglichkeiten in nicht zugelassenem Rahmen: Um die auferlegte Steuerlast zu senken, bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Während diese unter Beachtung bestimmter Bedingungen legal sind, können sie dennoch bei deren Missachtung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wenn sie ausschließlich zur beabsichtigten Vermeidung der Zahlung von Steuern herangezogen wurden.

 

  • Fehlerhafte Buchführung: Durch eine Buchführung, in der nicht wahre oder nicht vollständige, steuerrechtlich relevante Tatsachen aufgeführt werden, kann ein Verdacht der Steuerhinterziehung entstehen.

 Die Präventionsstrategien

  • Fortbildungen: Insbesondere alle Mitarbeitenden, die unmittelbar mit den Finanzen und der Buchhaltung des Unternehmens betraut sind, sollten wiederkehrend in den entsprechenden steuerrechtlichen Bereichen geschult werden. Hierdurch lassen sich Fehler vermeiden, sowie ein grundlegendes Verständnis der entsprechenden Risiken gefördert werden.

 

  • Konsultation einer Steuerberatung: Auch durch Inanspruchnahme einer Steuerberatung kann einem Vorwurf der Steuerhinterziehung durch deren sachkundige Hilfe und Unterstützung, unter Berücksichtigung der aktuellen steuerrechtlichen Regelungen, entgangen werden.

 

  • Selbstanzeige: Liegen dennoch Fehler in der Steuererklärung vor, so sollte nicht vor diesem Schritt gezögert werden. Insbesondere, da ein solches Vorgehen unter Umständen eine Strafmilderung oder sogar eine Straffreiheit nach sich ziehen kann, wenn die Selbstanzeige erfolgt, bevor die zuständige Finanzbehörde selbst die Ermittlungen hierzu aufnimmt.

 

  • Tax-Compliance-Management-System: Hierunter ist ein System zu verstehen, das bei Verwendung im Unternehmen Unterstützung und Kontrolle bei steuerlichen Fragen und dem Wahren entsprechender Voraussetzungen bietet.

 

  • Überblick und Überprüfung: Die grundlegendste Präventionsstrategie besteht darin, stets einen Überblick zu bewahren über alle wesentlichen Aspekte und stets sorgfältig alle Angaben in der Steuererklärung weiterzugeben. Auch sollte eine regelmäßige Überprüfung der Erklärung und aller entsprechenden Unterlagen stattfinden, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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