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Schenkungssteuer sparen: 5 wichtige Tipps für eine steueroptimierte Vermögensübertragung (Stand September 2025)

  1. Freibeträge optimal nutzen

Jede Schenkung unterliegt in Deutschland der Schenkungssteuer – allerdings nur, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
  • Enkel (wenn Eltern verstorben): 400.000 €
  • Andere Personen (z. B. Freunde): 20.000 €

Tipp: Da sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen lassen, empfiehlt es sich, Vermögen frühzeitig und in Etappen zu übertragen – etwa durch wiederkehrende Schenkungen.

 

  1. Immobilien steuerfrei übertragen – mit Nießbrauchsvorbehalt

Wer eine Immobilie verschenkt, kann deren steuerlichen Wert deutlich reduzieren, wenn er sich ein sogenanntes Nießbrauchrecht vorbehält – also das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder zu vermieten.

Das hat zwei Vorteile:

  • Steuerliche Bewertung: Der Wert der Immobilie reduziert sich um den Wert des Nießbrauchs
  • Lebenslange Kontrolle: Der Schenkende bleibt wirtschaftlich abgesichert
  • Beispiel: Wird eine vermietete Immobilie mit Nießbrauch verschenkt, mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer – oft deutlich unterhalb des Freibetrags

 

  1. Frühzeitig planen – auch mit kleinen Beträgen

Nicht nur große Vermögenswerte lohnen sich für eine Schenkung. Auch regelmäßige kleinere Beträge (z. B. an Kinder oder Enkel) können über Jahre hinweg steuerfrei übertragen werden, sofern sie unterhalb des Freibetrags bleiben.

Tipp: Nutzen Sie z. B. monatliche oder jährliche Überweisungen auf Sparpläne oder Depots für Kinder oder Enkel, um diese Vermögen innerhalb der Freibeträge langfristig aufzubauen.

 

  1. Steuerfreier Hausrat und persönliche Gegenstände

Nicht alles was verschenkt wird, muss versteuert werden. Für Hausrat (z. B. Kleidung) gilt, sofern der Beschenkte zur Steuerklasse I gehört (z. B. Kinder oder Ehepartner), ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 €, für andere bewegliche Gegenstände weitere 12.000 €. Für Personen aus weiteren Steuerklassen gilt ein Freibetrag von zusammengefasst 12.000 €.

Tipp: Diese Zusatzfreibeträge werden häufig übersehen, bieten aber Spielraum für wertvolle Geschenke.

 

  1. Familiengesellschaften und Stiftungen clever nutzen

Wer große Vermögen, insbesondere Unternehmensanteile, weitergeben möchte, kann dies steueroptimiert über eine Familiengesellschaft oder eine Stiftung tun:

  • Familiengesellschaften: ermöglichen eine schrittweise Übertragung von Vermögen mit Einflussnahme durch den Schenker
  • Stiftungen: bieten langfristige Kontrolle und steuerliche Vorteile, insbesondere bei gemeinnützigen Zwecken

Hinweis: Diese Modelle sind komplex und sollten mit einem Steuerberater oder Fachanwalt geplant werden.

 

Fazit: Langfristige Planung zahlt sich aus

Wer frühzeitig plant und die gesetzlichen Möglichkeiten geschickt nutzt, kann erhebliche Beträge an Schenkungssteuer sparen. Besonders die Kombination aus Freibeträgen, Nießbrauchmodellen und regelmäßigen Schenkungen eröffnet viel Spielraum für eine steueroptimierte Vermögensübertragung.

Denken Sie daran: Jede Vermögenssituation ist individuell. Ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Fachanwalt ist deshalb unerlässlich, um die beste Lösung für Ihre persönlichen Ziele zu finden.

Tipp zum Schluss: Dokumentieren Sie jede Schenkung sauber – inklusive Schenkungsvertrag, Überweisungsbelegen und ggf. Meldung beim Finanzamt – so vermeiden Sie spätere Probleme oder Nachfragen.

 

Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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