Für viele Familien ist es üblich, dass man mit Kindern verreist, sei es für einen Urlaub, einen Familienbesuch oder aus schulischen Gründen. Doch wer mit einem minderjährigen Kind international reist, muss beachten, dass im Ausland oft strengere und abweichende Regelungen gelten, insbesondere, wenn nur ein Elternteil mitreist.
In diesem Beitrag erfahren Eltern, welche zusätzlichen Vorschriften im internationalen Kontext zu beachten sind und wie Sie Komplikationen bei internationalen Reisen vorbeugen.
1. Zustimmung beider Elternteile
In Deutschland ist es möglich, dass ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht mit der Zustimmung des anderen Elternteils allein mit dem Kind verreist. In vielen anderen Ländern werden jedoch strengere formale Nachweise verlangt, die belegen, dass der allein reisende Elternteil zur Ein- und Ausreise berechtigt ist.
Beispiele:
- Südafrika, Kanada, USA oder Brasilien fordern bei der Einreise mit minderjährigen Kindern häufig eine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils.
- In einigen Fällen ist zusätzlich eine übersetzte und notariell bestätigte Vollmacht erforderlich.
2. Notwendige Reisedokumente für das Kind
Bei Reisen mit Kind ist es besonders wichtig, dass alle notwendigen Dokumente mitgeführt werden. Man sollte sich vor der Reise unbedingt informieren, welche Dokumente für die Ein- und Ausreise ins Zielland benötigt werden. Diese können oft auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften oder Konsulate gefunden werden.
Häufig werden benötigt:
- Gültiger Reisepass des Kindes
- Internationale Geburtsurkunde (oder beglaubigte Kopie)
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils (schriftlich, teilweise beglaubigt)
- Sorgerechtsnachweis, wenn nur ein Elternteil reist
- Übersetzungen der Dokumente in die Landessprache
3. Alleiniges Sorgerecht
Wer das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat und allein mit diesem verreist, muss dies klar belegen können. Das ist möglich durch:
- einen gerichtlichen Beschluss
- oder einen Auszug aus dem Sorgeregister (erhältlich beim Jugendamt)
Ohne diesen Nachweis kann es an Grenzen zu Zurückweisungen oder Verzögerungen kommen, selbst wenn keine Einwände des anderen Elternteils bestehen.
4. Vorsicht bei internationalen Familien
Reisen in das Herkunftsland eines Elternteils bergen ein erhöhtes Risiko für Konflikte insbesondere dann, wenn kein Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt. Eine solche Reise kann unter Umständen als Kindesentführung im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) gewertet werden.
Es sollte deshalb:
- Immer vorher eine schriftliche Zustimmung eingeholt werden
- Bei familiären Spannungen ggf. vorab eine gerichtliche Klärung anstreben
Fazit
Wer eine internationale Reise mit Kind plant, sollte dies vorausschauend tun. Man sollte sich frühzeitig über die Bestimmungen im Zielland informieren und die notwendigen Dokumente besorgen und bei der Reise mitführen. So können rechtlichen Komplikationen vorgebeugt werden und eine problemlose Reise ermöglicht werden. Das ist sowohl im eigenen als auch im Interesse des Kindes.
Holen Sie bei speziellen Reisen und schwierigen Familienkonstellationen den Rat eines Experten ein.
Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/
Weitere Blogbeiträge:
Was tun bei Streit ums Urlaubsziel? Rechte und Pflichten getrennt lebender Eltern (Stand Juli 2025)