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Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Wann fällt Gewerbesteuer an? (Stand Juli 2025)

Freiberufler und Gewerbetreibende unterscheiden sich insbesondere in der Art der ausgeübten Tätigkeit und den sich daraus ergebenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Doch was genau bedeutet es, Freiberufler oder Gewerbetreibender zu sein? Wann fällt überhaupt eine Gewerbesteuer an? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Freiberufler vs. Gewerbetreibender.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn des jeweiligen Unternehmens fällig. Den Gewerbesteuerhebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, wobei es dann zu regionalen Unterschieden kommt. Doch wie viel Gewerbesteuer für wen anfällt, regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Was sind Freiberufler?

Freiberufler beziehen Ihre Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Hierzu zählen insbesondere:

  • Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
  • Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler
  • Unternehmensberater und wissenschaftliche Berufe

Freiberufler erbringen eine intellektuelle, kreative oder wissenschaftliche Leistung und sind meistens nicht auf den Handel oder die Produktion von Waren angewiesen.

Was sind Gewerbetreibende?

Gewerbetreibende Person üben eine gewerbliche Tätigkeit aus. Gewerbetreibende sind alle Unternehmer, welche nicht in den oben genannten freiberuflichen Berufen tätig sind, sondern vielmehr sind es:

  • Einzelunternehmen, die Handel betreiben oder Produkte herstellen
  • GmbHs, AGs und andere Kapitalgesellschaften
  • Freiberufler, die in ihrer Tätigkeit nicht mehr als solche anerkannt sind (z.B. ein Arzt, der gleichzeitig ein Krankenhaus betreibt)

Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kommt es grundsätzlich auf die Erzielung von Gewinn durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistung an.

Gewerbesteuer: Wann wird sie fällig?

Eine Gewerbesteuer fällt grundsätzlich nur für Gewerbetreibende an. Freiberufler müssen in der Regel keine Gewerbesteuer entrichten. Hierbei gibt es dennoch einige Punkte, die beachtet werden müssen:

  • Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit

Grundsätzlich sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit. Dies gilt insbesondere für Ärzte, Anwälte, Architekten und weite Berufe, welche unter die Definition der freien Berufe fallen.

  • Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen

Ist ein Unternehmen gewerblich tätig und erzielt Gewinne, ist es verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Hiervon sind sowohl Einzelunternehmen, welche im Handel tätig sind, betroffen, als auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs.

  • Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Aber auch hinsichtlich der Gewerbesteuer können Unternehmer auch von einem Freibetrag profitieren und so die Steuerlast minimieren. Einzelunternehmer oder Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag bis zu 24.500€. Bei einem Gewinn von weniger als 24.500€ entfällt also die Gewerbesteuer. Sobald der Gewinn diesen Betrag übersteigt, wird die Gewerbesteuer auf den übersteigenden Gewinn erhoben.

  • Gewerbesteuer bei gemischten Tätigkeiten

Üben Freiberufler in ihrer Tätigkeit auch gewerbliche Elemente aus, unterliegt der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit der Gewerbesteuer, während die andere Tätigkeit steuerlich anders behandelt werden muss.

  • Hinzurechnungen und Kürzungen für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können den Gewerbesteuermessbetrag durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen beeinflussen. Diese sind vor allem für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften von Bedeutung.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Aber wie wird die Gewerbesteuer genau berechnet? Die Gewerbesteuer wird auf den sogenannten Gewerbeertrag erhoben, welcher grundsätzlich dem steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens entspricht. Um die Steuerlast zu ermitteln, wird der Gewerbeertrag mit dem Steuermessbetrag (der bei 3,5 % liegt) multipliziert. Dieser Betrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

Fazit:

Die Gewerbesteuer stellt ein zentrales Thema für Gewerbetreibende da, welche nicht Freiberufler sind. Während Freiberufler von der Gewerbesteuerpflicht befreit sind, müssen Gewerbetreibende auf ihren Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Ob jemand als Freiberufler oder aber als Gewerbetreibender anzusehen ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Dies hat gleichzeitig auch direkten Einfluss auf die steuerliche Belastung.

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Kanzlei! Wir stehen Ihnen stets bei allen Fragen zur Seite.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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