Bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um ein schwerwiegendes Thema, dessen Begehen mit nicht geringen Strafen geahndet wird und sowohl national als auch auf internationaler Ebene von großer Bedeutung ist.

Internationale Steuerhinterziehung

Unter diesen Begriff werden Fälle gefasst, in denen die rechtlichen Vorgaben einzelner Länder mit dem Ziel genutzt werden, auf nicht legaler Art und Weise zur Zahlung einer möglichst geringen Menge an Steuern verpflichtet zu werden und darüberhinausgehende steuerliche Verpflichtungen zu vermeiden, wodurch ein Verstoß gegen die im Heimatland geltenden Regeln begründet wird. Möglich ist das etwa schlichtweg durch die Nichtangabe von Einkünften, darüber hinaus aber auch durch Verbuchung der Gewinne in Ländern mit geringen und Verluste in Ländern mit hohen Steuern. Zudem werden ungewollte Zahlungspflichten mit Hilfe sogenannter „Steuerparadiese“ durch das Deponieren der Konten im Ausland umgangen, konkreter in Ländern, die ein hohes Maß an Vertraulichkeit aufweisen und keine oder lediglich eine geringe Steuerbelastung erheben.

 

Die drohenden Strafen

Bei internationaler Steuerhinterziehung können dem Täter sowohl in dem Land, in dem die Steuern zurückgehalten werden, als auch in dem Land, in dem die entsprechenden Steuern zu zahlen wären, Strafen drohen. Diese können durch eine Nachzahlung der entsprechenden Summe inklusive etwaiger angefallener Zinsen geltend gemacht werden oder im Rahmen einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, bei Vorliegen besonders schwerer Fälle sogar bis 10 Jahren, geahndet werden.

 

Schutz vor Strafverfolgung durch private Steuerzahler und Unternehmen

  • Beachten der Bedingungen, Verschaffen eines Überblicks: Sowohl bei privaten Steuerzahlern als auch Unternehmen sollten alle relevanten Vorgaben und Bedingungen durchwegs beachtet und befolgt werden, um sich vor einer Strafverfolgung aus Gründen internationaler Steuerhinterziehung zu schützen und Strafen zu vermeiden. Somit ist ratsam, sich stets einen Überblick zu verschaffen bezüglich der sich möglicherweise unterscheidenden internationalen Vorschriften um etwaige Differenzen sowohl zu kennen, als auch im Rahmen der Steuererklärung zu berücksichtigen.

 

  • Konsultation von Experten: Da eine Steuererklärung und Steuerhinterziehung bereits im nationalen Kontext einige Unklarheiten verursachen kann, die möglicherweise durch das Hinzukommen internationaler Aspekte verstärkt werden, bietet es sich stets an, diesen durch die Konsultation eines Steuerberaters oder das Aufsuchen anwaltlicher Unterstützung entgegenzuwirken, da durch deren Arbeitserfahrung und Fachwissen eine wertvolle Unterstützung und Hilfe angeboten werden kann.

 

  • Vermeidung von Konten im Ausland: Grundsätzlich ist das Anlegen von Geld im Ausland nicht gesetzlich verboten. Aufgrund zahlreicher sich unterscheidende Bedingungen ist ein dahingehender Verzicht jedoch oftmals die beste Lösung um Missverständnisse zu vermeiden und nicht mit dem Vorwurf einer vorsätzlichen oder leichtfertigen Steuerhinterziehung konfrontiert zu werden.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Steuerstrafrecht im Unternehmen: Risiken und Präventionsstrategien (Stand Oktober 2025)

Was sind die Folgen von Steuerhinterziehung? Strafen und rechtliche Konsequenzen im Überblick (Stand Oktober 2025)

Die Steuerhinterziehung

Von einer Steuerhinterziehung wird gesprochen, wenn eine inkorrekte oder unvollständige Steuererklärung abgegeben wurde mit dem Ergebnis der Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils oder einer Steuerverkürzung. Erreicht werden kann das insbesondere durch das grundsätzliche Verschweigen von Einkünften, das Einbehalten weiterer steuerlich erheblicher Tatsachen oder das Vorlegen unechter Belege.

Die Nachzahlung

Im Rahmen der zu erwartenden Konsequenzen ist zunächst eine Zahlungsaufforderung bezüglich der durch die Steuerhinterziehung eingesparten Summe zu erwarten, die im Rahmen einer Nachzahlung beglichen werden muss. Zusätzlich zu diesem Anspruch kommen Hinterziehungszinsen hinzu, die in Höhe von 0,5 % für jeden Monat der Hinterziehung anzusetzen sind.

Die Strafen

Neben den die hinterzogenen Steuern direkt betreffenden Folgen besteht stets die Möglichkeit, eine Steuerhinterziehung in strafrechtlicher Hinsicht zu ahnden, was in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geschehen kann.

  • Einstellung des Verfahrens: Ist die Schuld des Täters als unerheblich einzustufen, etwa aufgrund einer geringen Höhe an hinterzogenen Steuern, so wird zumeist keine Geldstrafe verhängt, sondern das Verfahren gegen Einhalten entsprechender Auflagen eingestellt. Häufig handelt es sich hierbei um Geldauflagen, die nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bemessen wird.

 

  • Geldstrafe: Eine Geldstrafe wird in der Regel verhängt, wenn die hinterzogene Summe bis zu 50.000 € beträgt. Als Folge davon ist der Täter verpflichtet, eine konkret festgelegte Anzahl an Tagessätzen zu begleichen, wobei einer am monatlichen Nettogehalt des Täters, das durch 30 zu teilen ist, bemessen wird.

 

  • Freiheitsstrafe: Das Gericht wird in den Fällen eine Freiheitsstrafe aussprechen, in denen sich die Steuerhinterziehung über einen Betrag erstreckt, der 50.000 € übersteigt. Bezüglich des auszusprechenden Strafmaßes wird im Regelfall auf eine zu verbüßende Haftzeit von bis zu 5 Jahren zurückgegriffen, die unter bestimmten Voraussetzungen und Einhalten konkreter Bedingungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, so kann das Strafmaß dagegen sogar zwischen 6 Monaten und 10 Jahren liegen. Beträgt die hinterzogene Summe 1 Millionen € oder darüber, so ist eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung grundsätzlich nicht möglich.

Die leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO

Kann nachgewiesen werden, dass die entsprechenden steuerlich relevanten Angaben ohne Absicht unwahr oder unvollständig angegeben wurden, dann stellt das lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die dem Täter dennoch eine Zahlungspflicht bezüglich einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 € auferlegen kann. Dies kann allerdings umgangen werden, indem vor der Kenntniserlangung von dem entsprechenden eingeleiteten Verfahren eine Berichtigung der unwahren oder unvollständigen Angaben erfolgt oder der Täter, wenn die Verkürzungen bereits eingetreten und die Vorteile erlangt sind, diese innerhalb der bestimmten Frist entrichtet.

Die Selbstanzeige

Um eine Milderung der Strafen zu erwirken und womöglich eine Straffreiheit zu erreichen, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige vor dem zuständigen Finanzamt in Betracht gezogen und wahrgenommen werden. Um zu dem erwünschten Ergebnis zu kommen ist hierbei jedoch auch hier unter anderem erforderlich, dass das vor der Entdeckung der Straftat geschieht, unbeachtlich dessen, ob diese nur teilweise oder bereits ganz erfolgt ist.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Steuerstrafrecht im Unternehmen: Risiken und Präventionsstrategien (Stand Oktober 2025)

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige: Wann ist es sinnvoll, sich selbst anzuzeigen? (Stand Oktober 2025)

Das Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht stellt einen bedeutenden Bereich dar, der nicht leichtfertig hingenommen werden darf, da eine Missachtung der Voraussetzungen zu einer Ahndung mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen kann. Es umfasst diejenigen strafrechtlichen Normen, die die Bedingungen und Folgen einer steuerrechtlichen Straftat zum Gegenstand haben.

Die Risiken für Unternehmen

  • Nicht nachvollziehbare Steuererklärung: Auf die Steuererklärung direkt bezogen ist nicht nur von großer Bedeutung, das Vorliegen und die Vollständigkeit der einzelnen Angaben im Blick zu behalten und eine Unterschlagung derer zu unterlassen, sondern auch, für deren rechtzeitige und umfassende Abgabe Sorge zu tragen. Ist dem nicht so, dann kann das die Vermutung einer Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörde entstehen lassen.

 

  • Ausnutzen von Gestaltungsmöglichkeiten in nicht zugelassenem Rahmen: Um die auferlegte Steuerlast zu senken, bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Während diese unter Beachtung bestimmter Bedingungen legal sind, können sie dennoch bei deren Missachtung eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wenn sie ausschließlich zur beabsichtigten Vermeidung der Zahlung von Steuern herangezogen wurden.

 

  • Fehlerhafte Buchführung: Durch eine Buchführung, in der nicht wahre oder nicht vollständige, steuerrechtlich relevante Tatsachen aufgeführt werden, kann ein Verdacht der Steuerhinterziehung entstehen.

 Die Präventionsstrategien

  • Fortbildungen: Insbesondere alle Mitarbeitenden, die unmittelbar mit den Finanzen und der Buchhaltung des Unternehmens betraut sind, sollten wiederkehrend in den entsprechenden steuerrechtlichen Bereichen geschult werden. Hierdurch lassen sich Fehler vermeiden, sowie ein grundlegendes Verständnis der entsprechenden Risiken gefördert werden.

 

  • Konsultation einer Steuerberatung: Auch durch Inanspruchnahme einer Steuerberatung kann einem Vorwurf der Steuerhinterziehung durch deren sachkundige Hilfe und Unterstützung, unter Berücksichtigung der aktuellen steuerrechtlichen Regelungen, entgangen werden.

 

  • Selbstanzeige: Liegen dennoch Fehler in der Steuererklärung vor, so sollte nicht vor diesem Schritt gezögert werden. Insbesondere, da ein solches Vorgehen unter Umständen eine Strafmilderung oder sogar eine Straffreiheit nach sich ziehen kann, wenn die Selbstanzeige erfolgt, bevor die zuständige Finanzbehörde selbst die Ermittlungen hierzu aufnimmt.

 

  • Tax-Compliance-Management-System: Hierunter ist ein System zu verstehen, das bei Verwendung im Unternehmen Unterstützung und Kontrolle bei steuerlichen Fragen und dem Wahren entsprechender Voraussetzungen bietet.

 

  • Überblick und Überprüfung: Die grundlegendste Präventionsstrategie besteht darin, stets einen Überblick zu bewahren über alle wesentlichen Aspekte und stets sorgfältig alle Angaben in der Steuererklärung weiterzugeben. Auch sollte eine regelmäßige Überprüfung der Erklärung und aller entsprechenden Unterlagen stattfinden, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.

 

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige: Wann ist es sinnvoll, sich selbst anzuzeigen? (Stand Oktober 2025)

Steuerstrafrecht: Was passiert bei Steuerhinterziehung und wie Sie sich schützen können (Stand Oktober 2025)

Sieht man sich dem Vorwurf gegenüber, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben, so stellt die Möglichkeit einer Selbstanzeige eine durchaus ernstzunehmende Lösung dar, um den drohenden Geld- und Haftstrafen entgegenzuwirken. Doch in welchen Situationen ein solches Vorgehen tatsächlich als sinnvoll zu beurteilen ist, wird nachfolgend erläutert.

1. Die Selbstanzeige, § 371 AO

Um eine solche handelt es sich, wenn es zu einer Steuerhinterziehung gekommen ist, und dies der entsprechenden zuständigen Behörde durch die steuerpflichtige Person selbst angezeigt wurde. Werden bestimmte Bedingungen gewahrt und Voraussetzungen erfüllt, so kann eine Selbstanzeige zu einer Strafmilderung oder gar einer Straffreiheit führen. Insbesondere sind unter diese Erfordernisse zu fassen:

  • Berichtigung aller unwahren weitergegebenen Angaben
  • Eine fristgerechte Nachzahlung der Steuern inklusive angefallener Zinsen
  • Es ist noch keine ganze oder teilweise Entdeckung der Tat durch das Finanzamt gegeben
  • Die zu Unrecht erlangte Steuerverkürzung beträgt unter 25.000€

2. Wann ist diese sinnvoll?

  • Der Finanzbehörde zuvorkommen: Sind Anhaltspunkte erkennbar, dass zeitnah eine Steuerprüfung durch das Finanzamt eingeleitet und durchgeführt werden soll, so stellt eine Selbstanzeige eine Möglichkeit dar, dieser zuvor zu kommen. Im Ergebnis kann eine Selbstanzeige, unter Wahrung weiterer Voraussetzungen, zu einer Strafmilderung oder Straffreiheit führen, wenn die vorliegende Straftat noch nicht ganz oder teilweise aufgedeckt wurde.

 

  • Die Tat ist noch nicht verjährt: Strafrechtlich ist der Verjährungszeitraum für eine einfache Steuerhinterziehung bei 5 Jahren anzusetzen, wobei sich dieser in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren erstreckt. Liegen je nach Fall diese Zeiträume bereits zurück, so ist nicht zu einer Selbstanzeige zu raten, da eine etwaige Straftat bereits nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

  • Entdecken der unbeabsichtigten Steuerhinterziehung: Ist es zu einer Steuerhinterziehung gekommen, ohne dass dies beabsichtigt und bewusst war, so ist stets ratsam, eine Selbstanzeige durchzuführen, um die ungewollt vorliegenden Fehler schnellstmöglich zu beheben und bestehende Missverständnisse aufzulösen.

 

  • Korrekte und vollständige Selbstanzeige: Der Weg einer Selbstanzeige sollte lediglich dann gewählt werden, wenn eine solche im Anschluss ausführlich, umfassend und der Wahrheit entsprechend vorgenommen wird. Bei anderweitigem nachfolgenden Handeln besteht das Risiko, dass deren Unwirksamkeit festgestellt wird und, völlig gegenteilig zu dem gewünschten Ergebnis, weitere strafrechtliche Folgen begründet werden.

 

3. Fazit

In einer Selbstanzeige wird die Möglichkeit begründet, infolge einer Steuerhinterziehung eine Strafmilderung oder eine Straffreiheit zu erwirken. Dennoch ist dieser Weg nicht immer ratsam und sollte aufgrund zahlreicher zu beachtenden Aspekte lediglich nach Absprache und mit anwaltlichem Beistand in Erwägung gezogen werden.

 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Steuerstrafrecht: Was passiert bei Steuerhinterziehung und wie Sie sich schützen können (Stand Oktober 2025)

Schenkungssteuer sparen: 5 wichtige Tipps für eine steueroptimierte Vermögensübertragung (Stand September 2025)

Das Begehen einer Steuerhinterziehung, sei es bewusst oder unbeabsichtigt, kann für die Beteiligten unangenehme und durchaus ernstzunehmende Folgen mit sich bringen. Dennoch bestehen einige Möglichkeiten, sich vor ihr zu schützen.

 

1. Die Steuerhinterziehung

Liegt ein vorsätzlich erzielter, ungerechtfertigt erlangter Steuervorteil vor, so wird von einer Steuerhinterziehung gesprochen. Dieser Vorteil kann im Rahmen der Steuererklärung insbesondere durch das Weiterreichen unvollständiger oder unwahrer Angaben erlangt werden, sowie durch das allgemeine Vorenthalten steuerlich relevanter Tatsachen.

 

2. Die Strafen

Die Verwirklichung des Straftatbestands der vorsätzlichen Steuerhinterziehung kann nach § 370 AO mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden, wobei bei Vorliegen besonders schwerer Fälle der Haftrahmen sogar zwischen 6 Monaten und 10 Jahren anzusetzen ist. Darüber hinaus sind die hinterzogene Summe, sowie die angefallenen Zinsen zu begleichen.

 

3. So können Sie sich schützen

  • Gewissenhafte Steuererklärung: Es sollte sichergestellt und regelmäßig überprüft werden, dass alle Angaben, die im Rahmen der Steuererklärung weitergereicht werden, vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

 

  • Ausführliche Dokumentation: Auch bezüglich bereits abgegebenen Steuererklärungen ist es ratsam, die relevanten Unterlagen und Belege weiterhin aufzubewahren. Diese können bei im Nachhinein entstandenen Missverständnissen oder einer Steuerprüfung als Beweis herangezogen werden.

 

  • Überblick über die Fristen: Ein Verdacht des Versuchs einer Steuerhinterziehung, der ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann unter Umständen bereits dann begründet werden, wenn die Steuererklärung schlichtweg nicht im vorgegebenen Rahmen eingereicht wurde.

 

  • Konsultation einer fachkundigen Person: bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat, die nicht leichtfertig hingenommen werden sollte. Deswegen ist das zeitnahe Zurückgreifen auf die Unterstützung und das Fachwissen von Anwälten oder Steuerberatern stets zu empfehlen, mit denen unter Wahren und Berücksichtigung aktueller steuerrechtlicher Regelungen, die nächsten Schritte festgelegt werden können.

 

  • Selbstanzeige: Im Rahmen dieser Beratung sollte auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige in Betracht gezogen werden. Wenn die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind, insbesondere eine Anzeige vor ganz oder teilweiser Entdeckung der Tat durch die Behörden, kann eine solche zu einer Strafmilderung oder sogar einer Straffreiheit führen.

 

Wenden Sie sich für eine individuelle Unterstützung gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Schenkungssteuer sparen: 5 wichtige Tipps für eine steueroptimierte Vermögensübertragung (Stand September 2025)

Internationale Steuerplanung: So optimieren Sie ihre Steuerstrategie über Grenzen hinweg (Stand September 2025)

Steuerhinterziehung ist ein ernst zu nehmendes Delikt, dass weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Damit Sie nicht in eine solche Situation kommen, ist es wichtig Ihre Rechte und Pflichten im Steuerstrafrecht zu kennen.

Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung bedeutet, dass jemand vorsätzlich Steuern in einer Weise verkürzt, die dem Staat einen finanziellen Schaden zufügt. Solch ein Schaden kann entstehen, indem falsche Angaben in der Steuerklärung gemacht, Einkünfte verschwiegen oder Steuervergünstigungen erschlichen werden. Es wird in Deutschland bei der Steuerverkürzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung unterschieden. Wird mit Vorsatz gehandelt, so wird der Fall strafrechtlich verfolgt.

Die Folgen der Steuerhinterziehung

Die Folge einer Steuerhinterziehung sind Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Hierbei kommt es auf die Höhe der hinterzogenen Steuern und der Frage an, ob mit Vorsatz oder mit Fahrlässigkeit gehandelt wurde. Zu beachten ist, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen oder andere juristische Personen für Steuerhinterziehung verantwortlich gemacht werden können. In manchen Fällen können Sie durch die freiwillige Offenlegung und Korrektur von falschen Steuererklärungen eine mildere Strafe erwirken.

Steuerstrafrecht: Ihre Rechte als Betroffener

Sie haben auch im Steuerstrafrecht als Beschuldigter das Recht auf ein faires Verfahren. Das bedeutet, dass Sie als Betroffener zunächst über die Beschuldigung der Steuerhinterziehung informiert werden müssen. Des Weiteren haben Sie das Recht sich zu verteidigen. Eine frühzeitige Konsultation eines Anwalts kann Ihnen helfen, die Auswirkung der Steuerhinterziehung zu minimieren.

Steuerhinterziehung vermeiden: Ihre Pflichten

Es liegt in Ihrer Eigenverantwortung die Steuererklärungen korrekt abzugeben und die relevanten Informationen vollständig anzugeben. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie bei der Meldung Ihrer Einkünfte, Ausgaben und Steuerabzüge transparent sind. Sollten Sie Fehler entdecken, müssen Sie diese umgehend berichtigen.

Was tun, wenn Sie des Steuerbetrugs verdächtigt werden?

Sollten Sie des Verdachts auf Steuerhinterziehung ausgesetzt sein, so ist es ratsam, umgehend einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Es ist wichtig, dass Sie in einer solchen Situation nicht vorschnell handeln oder Aussagen tätigen, die Ihre Lage verschlechtern könnten.

In bestimmten Fällen bietet sich eine freiwillige Selbstanzeige an. Dies bedeutet, dass Sie den Fehler selbstständig bei den Finanzbehörden melden und alle falschen Angaben in sämtlichen Steuererklärungen berichtigen. Des Weiteren müssen Sie die hinterzogenen Steuern samt Zinsen nachzahlen. Dies kann unter den bestimmten Voraussetzungen des § 371 AO zu einer Straffreiheit führen.

Denken Sie daran: Die besten Mittel um Steuerhinterziehung zu vermeiden und rechtlichen Problemen vorzubeugen, sind Ehrlichkeit, Transparenz und gegebenenfalls die rechtzeitige Korrektur von Fehlern.

Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung und Unterstützung gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Strafrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/strafrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Schenkungssteuer einfach erklärt: Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten (Stand August 2025)

Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Wann fällt Gewerbesteuer an? (Stand Juli 2025)

Häusliche Gewalt stellt ein gravierendes Problem dar, das nicht nur körperliche, sondern auch psychische Schäden bei den Betroffenen verursachen kann. Leider bleibt diese Gewalt oft unsichtbar, da sie häufig im privaten Raum stattfindet und die Opfer aus Angst oder Scham schweigen. In Deutschland gibt es jedoch rechtliche Instrumente, die den Betroffenen schnellen und effektiven Schutz bieten können. Eine dieser Maßnahmen ist die Schutzanordnung, die eine rasche Intervention ermöglicht, um Opfer vor weiteren Gewalthandlungen zu bewahren. Aber wie kann man eine solche Schutzanordnung beantragen? In diesem Beitrag erläutern wir, wie Sie im Falle häuslicher Gewalt rechtzeitig Unterstützung erhalten können.

 

Was ist eine Schutzanordnung?

Eine Schutzanordnung bietet rasche Hilfe für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, indem sie eine rechtliche Maßnahme zum Schutz vor weiteren Übergriffen darstellt. Diese wird in der Regel vom Familiengericht erlassen und hat das Ziel, den Täter fernzuhalten. Zu den möglichen Regelungen einer Schutzanordnung gehören:

  • Betretungsverbot: Der Täter darf nicht mehr in die Wohnung des Opfers oder in dessen näheres Umfeld gelangen.
  • Kontakt- und Näherungsverbot: Jeglicher Kontakt zum Opfer, sowohl direkt als auch indirekt über Dritte, wird untersagt.
  • Wohnungsverweis: Der Täter ist verpflichtet, die gemeinsame Wohnung umgehend zu verlassen und darf diese nicht wieder betreten.
  • Räumung der Wohnung: In besonders schweren Fällen kann das Gericht anordnen, dass der Täter die Wohnung dauerhaft verlassen muss, selbst wenn er Miteigentümer ist.

Die Schutzanordnung stellt eine schnelle und effektive Maßnahme dar, um das Opfer vor weiteren Gewalthandlungen zu schützen und wird häufig innerhalb weniger Tage erlassen.

 

Wer kann eine Schutzanordnung beantragen?

Jeder, der Opfer von häuslicher Gewalt ist, hat das Recht, eine Schutzanordnung zu beantragen. Dies gilt für Frauen, Männer, Kinder sowie ältere und Menschen mit Behinderungen. Oftmals empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen, da die rechtlichen Schritte oftmals komplex sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Schutzanordnung ohne anwaltliche Hilfe zu beantragen, was den Prozess etwas vereinfacht.

Der Antrag auf eine Schutzanordnung wird beim zuständigen Familiengericht gestellt. In dringenden Fällen wird meist eine „Dringlichkeitsanordnung“ erlassen, um sofortigen Schutz zu gewähren.

 

Weitere Infos zum Strafrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/strafrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Häusliche Gewalt: Ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz (Stand April 2025)

Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten in der Hausverwaltung als Teil der WEG – sinnlos oder ratsam?

Auf strafrechtlicher Ebene können Betroffene von häuslicher Gewalt einen Strafantrag sowie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Diese ist verpflichtet den Sachverhalt aufzunehmen. Kam es zu körperlicher Gewaltanwendung, sollte zudem ein Arzt aufgesucht werden, um die Verletzungen dokumentieren zu lassen.

Nach der Erstattung der Anzeige erfolgt grundsätzlich eine Vorladung der Zeugen durch Polizei. Danach wird durch die Staatsanwaltschaft überprüft, ob die bis dahin vorliegenden Beweise für die Erhebung einer Anklage oder dem Erlass eines Strafbefehls ausreichen.

Auf zivilrechtlicher Ebene gibt es mehrere Möglichkeiten, um sich vor dem Täter zu schützen:

  • Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG)

Die betroffene Person kann vom Täter verlangen, ihm die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Dies ist allerdings gem. § 2 II GewSchG in den meisten Fällen nur befristet (meistens 6 Monate) möglich.

Dadurch soll einer Eskalation entgegengewirkt werden.

  • Schutzanordnungen (§ 1 GewSchG)

Das zuständige Gericht kann Schutzanordnungen erlassen, wie beispielsweise, dass sich der Täter nicht der Wohnung oder der Arbeitsstelle nähern oder generell keinen Kontakt, egal ob per Telekommunikation oder persönlich, aufnehmen darf.

Verstößt der Täter gegen eine solche Schutzanordnung, kann der Verstoß erneut angezeigt und vom Gericht ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft erlassen werden.

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld

Darüber hinaus hat die verletzte Person einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Täter. Dieser umfasst materielle Schäden, aber auch immaterielle Schäden (v.a. Schmerzensgeld).

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art und der Intensität der erlittenen Verletzungen. Um diese so genau wie möglich belegen zu können, ist es ratsam, sich die Verletzungen unmittelbar nach dem gewalttätigen Vorfall von einem Arzt attestieren zu lassen. Ohne entsprechende Nachweise gestaltet sich die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruches oftmals sehr schwierig. Falls Arztkosten anfallen, sind auch diese erstattungsfähig.

Auch die Ausübung von psychischer Gewalt kann einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter begründen. Allerdings muss die betroffene Person auch hier den Beweis für eine solche Gewalterfahrung erbringen, beispielweise durch Zeugen oder einen behandelnden Arzt.

Falls der Täter materielle Schäden, wie die Zerstörung von Kleidung oder Gegenständen, die der verletzten Person gehörten, verursacht hat, können auch diese Schäden über den Schadensersatz geltend gemacht werden.

 

Für eine persönliche und individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team.

 

Weitere Infos zum Strafrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/strafrecht/

Weitere Blogbeiträge:

Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten in der Hausverwaltung als Teil der WEG – sinnlos oder ratsam?

Rechte und Pflichten bei Pflegekindern: Ein Leitfaden für Familien (Stand April 2025)

Als Eigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) übernimmt man in der Regel auch Verantwortung für die Verwaltung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums. Häufig stellt sich jedoch die Frage: Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meine Tätigkeit als Hausverwalter, wenn ich selbst Teil der WEG bin?

Was ist eine Hausverwaltung in einer WEG?

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der WEG: die professionelle Hausverwaltung und die selbstverwaltete WEG, bei der die Eigentümer die Verwaltung eigenständig übernehmen. In der selbstverwalteten WEG werden Aufgaben wie die Instandhaltung des Gebäudes, die Organisation von Eigentümerversammlungen und die Finanzverwaltung häufig von einem oder mehreren Eigentümern übernommen.

Haftung bei der Hausverwaltung

Die Haftungsfrage ist besonders wichtig, wenn man als Eigentümer die Hausverwaltung übernimmt oder Aufgaben innerhalb der WEG übernimmt, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. Dies kann etwa das Beauftragen von Handwerkern, das Anlegen von Rücklagen oder das Koordinieren von Reparaturen umfassen.

Im Falle von Fehlern oder Versäumnissen bei der Verwaltung könnte man als Hausverwalter haftbar gemacht werden, insbesondere wenn ein Dritter, wie etwa ein Handwerker oder ein anderer Eigentümer, durch ein Versäumnis in der Verwaltung zu Schaden kommt. Beispielsweise könnte jemand durch nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparaturen an einem gemeinschaftlichen Gebäude verletzt werden. Auch eine fehlerhafte Abrechnung von Betriebskosten oder das Versäumen von wichtigen Instandhaltungsmaßnahmen könnte zu Schäden oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Wann benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch eigene Fehler oder fahrlässige Handlungen entstehen. In Bezug auf eine Tätigkeit in der Hausverwaltung stellt sich die Frage, ob man als ehrenamtlicher Hausverwalter ebenfalls durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein sollte. Ja, auch wenn man selbst Teil der WEG ist, sollte man über eine Haftpflichtversicherung nachdenken, die speziell für die Verwaltung von Eigentümern und das Verwalten des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig ist. Eine solche Versicherung hilft dabei, Schäden, die durch falsche Entscheidungen oder Versäumnisse entstehen, zu decken.

Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Eine Haftpflichtversicherung für Hausverwalter deckt in der Regel:

  • Fehler bei der Verwaltung: Wie die fehlerhafte Abrechnung von Betriebskosten oder das Versäumen von Fristen und nötigen Wartungsarbeiten.
  • Verletzungen Dritter: Etwa, wenn jemand durch eine unsachgemäße Reparatur oder eine unzureichende Sicherheitsvorkehrung Schaden nimmt.
  • Vertragsverletzungen: Wenn bei der Beauftragung von Handwerkern oder Dienstleistern ein Fehler gemacht wird.

Unterschied zwischen privater und beruflicher Haftpflichtversicherung

Wenn man als privater Eigentümer in einer WEG tätig ist, stellt sich die Frage, ob eine private Haftpflichtversicherung ausreicht. Diese deckt in der Regel private Schäden ab, nicht jedoch Schäden, die aus einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine berufliche Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Versicherung für die Tätigkeit in der Hausverwaltung ist daher ratsam, um sicherzugehen, dass nicht nur in rein private Angelegenheiten geschützt werden, sondern auch solche im beruflichen Kontext.

 

Wann reicht eine gewerbliche Versicherung nicht?

Falls die Hausverwaltung gegen Honorar ausgeführt wird, sind oft kommerzielle Versicherungen notwendig, die explizit für professionelle Hausverwalter gedacht sind. In solchen Fällen ist die private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend. Sie schützt nur in rein privaten Angelegenheiten und nicht im beruflichen Kontext.

 

Möglichkeit der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Klausel?

Viele Hausverwalter könnten auf die Idee kommen, sich durch Haftungsbeschränkungsklauseln in Verträgen vor Haftungsrisiken zu schützen. Dennoch gibt es einige Einschränkungen, bei denen man trotzdem haften würde.

  • Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit: Eine Haftungsfreistellung oder-beschränkung ist nicht wirksam, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde. In diesen Fällen bleibt man als Hausverwalter grundsätzlich haftbar, selbst wenn eine Klausel im Vertrag existiert.
  • Gesetzliche Regelungen: Es gibt gesetzliche Vorschriften, die den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung in bestimmten Fällen verbieten. So dürfen beispielsweise bestimmte vertragliche Haftungsbegrenzungen nicht zum Nachteil von Dritten (z. B. Handwerkern oder anderen Eigentümern) vereinbart werden.

 

Fazit

Auch wenn man als Eigentümer in einer WEG tätig ist und die Verwaltung ehrenamtlich übernimmt, ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Sie schützt nicht nur den Hausverwalter selbst, sondern auch die anderen Eigentümer vor möglichen finanziellen Konsequenzen durch Fehler in der Verwaltung. Eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Hausverwalter ist somit äußerst sinnvoll und ratsam.

Für eine individuelle rechtliche Prüfung und Absicherung Ihrer Situation, wenden Sie sich gerne an unser Team in Regensburg!

 

 

Im Jahr 2025 sind wesentliche Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht, welche Unternehmen und Führungskräfte betreffen, zu erwarten. Insbesondere das Urteil des EGMR zum Cum-Ex-Skandal, die Fortsetzung der Strafprozesse gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn sowie wichtige Gesetzesänderungen kommen hier zur Sprache.

EGMR-Urteil zum Cum-Ex-Skandal

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von Olearius, einem der Hauptakteure des Cum-Ex-Skandals, abgewiesen. Der ehemalige Chef einer Hamburger Privatbank sah sich durch den ersten Strafprozess im Cum-Ex-Skandal des LG Bonn 2020, bei welchem zwei Aktienhändler aus England verurteilt wurden, sowie dessen Bestätigung durch den BGH, vorverurteilt. Damit sah er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der EGMR bestätigte die rechtmäßige Verurteilung in Deutschland und stärkte die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.

Neubeginn der Winterberg-Strafprozesse

Ab Februar 2025 soll der Strafprozess gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn im Rahmen der Dieselabgasaffäre fortgesetzt werden. Winterkorn wird gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Diese Verfahren stellen grundlegende Fragen zur Verantwortung von Führungskräften.

Gesetzesänderungen

  1. EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung
    am 14. Juni 2024 reichten das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Entwurf für eine Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ein. Diese zielt darauf ab, den europäischen Rechtsrahmen für Straftatbestände zu harmonisieren und Lücken in der Strafbarkeit zu schließen. Darüber hinaus soll ein einheitlicher Strafzumessungskatalog aufgestellt werden, welche von den Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden muss. Compliance-Maßnahmen können sich hierbei strafmildern auswirken.
  2. Änderung des StGB – § 108f StGB
    Durch die Einführung des neuen § 108f StGB im Juni 2024 wird die unzulässige Interessenwahrnehmung strafbar gemacht, um Lücken, wie sie im Masken-Deal-Urteil des BGH aufgedeckt wurden, zu schließen.
  3. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKGB)
    Seit dem 28. Juni 2024 beinhaltet der Entwurf des FKGB strengere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung. Die Verfahren zur Finanzkriminalitätsprävention müssen von Unternehmen verschärft werden. Zusätzlich soll eine Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden.

Auswirkungen auf Unternehmen und Führungskräfte

Unternehmen müssen Ihre Compliance-Systeme an die verschärften Anforderungen anpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Für Verstöße im Unternehmen sind immer mehr Führungskräfte verantwortlich, wodurch präventive Mittel noch wichtiger werden.

 

Fazit

Im Jahr 2025 kommen voraussichtlich wichtige gesetzliche Neuerungen, die Unternehmen und Führungskräfte dazu zwingen, ihre Compliance-Maßnahmen zu verstärken. Die Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht erfordern eine enge Überwachung von Unternehmenspraktiken und eine Anpassung der internen Kontrollsysteme. Strafprozesse wie der gegen Winterkorn zeigen, dass Führungskräfte auch für die Unternehmensführung und -struktur haftbar gemacht werden können.

Jetzt kontaktieren