Freiberufler und Gewerbetreibende unterscheiden sich insbesondere in der Art der ausgeübten Tätigkeit und den sich daraus ergebenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Doch was genau bedeutet es, Freiberufler oder Gewerbetreibender zu sein? Wann fällt überhaupt eine Gewerbesteuer an? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Freiberufler vs. Gewerbetreibender.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn des jeweiligen Unternehmens fällig. Den Gewerbesteuerhebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, wobei es dann zu regionalen Unterschieden kommt. Doch wie viel Gewerbesteuer für wen anfällt, regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Was sind Freiberufler?

Freiberufler beziehen Ihre Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Hierzu zählen insbesondere:

  • Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
  • Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler
  • Unternehmensberater und wissenschaftliche Berufe

Freiberufler erbringen eine intellektuelle, kreative oder wissenschaftliche Leistung und sind meistens nicht auf den Handel oder die Produktion von Waren angewiesen.

Was sind Gewerbetreibende?

Gewerbetreibende Person üben eine gewerbliche Tätigkeit aus. Gewerbetreibende sind alle Unternehmer, welche nicht in den oben genannten freiberuflichen Berufen tätig sind, sondern vielmehr sind es:

  • Einzelunternehmen, die Handel betreiben oder Produkte herstellen
  • GmbHs, AGs und andere Kapitalgesellschaften
  • Freiberufler, die in ihrer Tätigkeit nicht mehr als solche anerkannt sind (z.B. ein Arzt, der gleichzeitig ein Krankenhaus betreibt)

Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kommt es grundsätzlich auf die Erzielung von Gewinn durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistung an.

Gewerbesteuer: Wann wird sie fällig?

Eine Gewerbesteuer fällt grundsätzlich nur für Gewerbetreibende an. Freiberufler müssen in der Regel keine Gewerbesteuer entrichten. Hierbei gibt es dennoch einige Punkte, die beachtet werden müssen:

  • Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit

Grundsätzlich sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit. Dies gilt insbesondere für Ärzte, Anwälte, Architekten und weite Berufe, welche unter die Definition der freien Berufe fallen.

  • Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen

Ist ein Unternehmen gewerblich tätig und erzielt Gewinne, ist es verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Hiervon sind sowohl Einzelunternehmen, welche im Handel tätig sind, betroffen, als auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs.

  • Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Aber auch hinsichtlich der Gewerbesteuer können Unternehmer auch von einem Freibetrag profitieren und so die Steuerlast minimieren. Einzelunternehmer oder Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag bis zu 24.500€. Bei einem Gewinn von weniger als 24.500€ entfällt also die Gewerbesteuer. Sobald der Gewinn diesen Betrag übersteigt, wird die Gewerbesteuer auf den übersteigenden Gewinn erhoben.

  • Gewerbesteuer bei gemischten Tätigkeiten

Üben Freiberufler in ihrer Tätigkeit auch gewerbliche Elemente aus, unterliegt der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit der Gewerbesteuer, während die andere Tätigkeit steuerlich anders behandelt werden muss.

  • Hinzurechnungen und Kürzungen für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können den Gewerbesteuermessbetrag durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen beeinflussen. Diese sind vor allem für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften von Bedeutung.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Aber wie wird die Gewerbesteuer genau berechnet? Die Gewerbesteuer wird auf den sogenannten Gewerbeertrag erhoben, welcher grundsätzlich dem steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens entspricht. Um die Steuerlast zu ermitteln, wird der Gewerbeertrag mit dem Steuermessbetrag (der bei 3,5 % liegt) multipliziert. Dieser Betrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

Fazit:

Die Gewerbesteuer stellt ein zentrales Thema für Gewerbetreibende da, welche nicht Freiberufler sind. Während Freiberufler von der Gewerbesteuerpflicht befreit sind, müssen Gewerbetreibende auf ihren Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Ob jemand als Freiberufler oder aber als Gewerbetreibender anzusehen ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Dies hat gleichzeitig auch direkten Einfluss auf die steuerliche Belastung.

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Kanzlei! Wir stehen Ihnen stets bei allen Fragen zur Seite.

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Körperschaftsteuer im Überblick: Ein Leitfaden für Unternehmen in Deutschland (Stand Juli 2025)

Was ist Umsatzsteuer? Ein Leitfaden für Unternehmer und Selbstständige (Stand Juli 2025)

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Körperschaftsteuer für Unternehmen in Deutschland.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftssteuer stellt eine Gemeinschaftssteuer dar, welche sowohl Bund als auch den Ländern zusteht. Von dieser Steuer sind hauptsächlich Unternehmen betroffen. Vergleichbar ist die Körperschaftssteuer mit der Einkommensteuer von natürlichen Personen. Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen bzw. auf den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens erhoben. Der Gewinn ergibt sich üblicherweise aus dem Jahresabschluss.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass juristische Personen wie Kapitalgesellschaften oder aber auch Genossenschaften einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.

Wer ist steuerpflichtig?

Alle in Deutschland ansässigen Körperschaften, also Unternehmen, welche ihren Sitz oder eine Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind steuerpflichtig. Die wichtigsten Körperschaften sind:

  • Die Aktiengesellschaften (AG)
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Die Unternehmergesellschaften (UG)
  • Genossenschaften
  • Vereine (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Stiftungen

Aber auch ausländische Körperschaften, welche in Deutschland über eine Betriebsstätte verfügen oder Einnahmen aus deutschen Quellen erzielen, unterliegen der Körperschaftssteuer.

Steuersatz und Berechnung

Der Körperschaftssteuersatz in Deutschland beträgt momentan 15% auf den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens. Zusätzlich setzt das zuständige Finanzamt einen Solidaritätszuschlag von 5,5% fest. Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG), wonach die Steuer auf Basis des zu versteuernden Gewinn berechnet wird.

Die Körperschaftsteuererklärung

Alle Unternehmen, welche auch eine Körperschaftsteuer entrichten, sind verpflichtet eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich wird diese Online eingereicht und sollte bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wenn keine Fristverlängerung beantragt wurde.

Enthalten sein müssen alle relevanten Daten zum Gewinn, den Betriebsausgaben und den steuerlichen Sonderregelungen.

Steuerliche Besonderheiten und Freibeträge

Auch bezüglich der Körperschaftssteuer gibt es verschieden steuerliche Sonderregelungen und Freibeträge, von welchen Unternehmen profitieren können.

  • Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Die Verluste aus einem Jahr können auf die zukünftigen Jahre (Verlustvortrag) oder auf die vergangenen Jahre (Verlustrücktrag) angerechnet werden, sodass die Steuerlast sich minimiert.
  • Freibetrag: juristische Personen, welche keine Gewinnausschüttung vornehmen, wie z.B. Vereine, steht nach §24 KStG ein Freibetrag in Höhe von 5.000€ zu. Dieser Freibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, womit dir Körperschaftsteuer dann verringert wird.
  • Investitionsabzugsbetrag: Durch einen Investitionsabzugsbetrag kann die Steuerlast von Unternehmen verringert werden, sobald diese in naher Zukunft Investitionen geplant haben.
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben: Investitionen in Forschung und Entwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden.

Fazit

Von der Körperschaftsteuer sind alle Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, welche in Deutschland ansässig sind, betroffen. Unternehmen können durch gezielte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerlast minimieren.

Es ist von großer Bedeutung sich für die Gestaltung der Körperschaftsteuererklärung sich rechtlichen Rat einzuholen, um Fehler zu vermeiden und alle möglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

 

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Was ist Umsatzsteuer? Ein Leitfaden für Unternehmer und Selbstständige (Stand Juli 2025)

Steuertipps für Arbeitnehmer: So sparen Sie bei der Einkommensteuer 2025

Die Umsatzsteuer (in Deutschland auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine der wichtigsten Steuern im deutschen Steuerrecht und betrifft praktisch jeden Unternehmer sowie Selbstständigen. Welche Regelungen sind für Unternehmer und Selbstständige zu beachten? Wie handhabt man die Umsatzsteuer richtig?

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, ihre Bedeutung und erfahren, was Sie als Unternehmer oder Selbstständiger darüber wissen müssen.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer stellt eine Verbrauchsteuer dar, welche auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Nicht der Unternehmer oder Selbstständige trägt die Steuer, sondern diese Steuer stellt eine indirekte Steuer dar, welche vom Endverbraucher getragen wird. Der Unternehmer bzw. Selbstständige fungiert hier vielmehr als Steuereintreiber für den Staat. Er erhebt die Steuer von seinen Kunden und führt dann diese wieder an das Finanzamt ab.

Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer auf den Bruttoverkaufspreis von Waren und Dienstleistungen erhoben. Der Standardsteuersatz für die meisten Produkte und Dienstleistungen liegt bei 19%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten aber auch teilweise ermäßigte Steuersätze.

Wer muss die Umsatzsteuer erheben?

Jeder Unternehmer oder Selbstständige muss in Deutschland, sobald er eine steuerpflichtige Leistung erbringt, die Umsatzsteuer erheben. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmen, Freiberufler, Online-Shops und Freelancer.

Ausnahmen gelten für sogenannte Kleinunternehmen und einige weitere Branchen und Dienstleistungen.

  • Kleinunternehmerregelung: Für Unternehmen, bei welchen der Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000€ lag und voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000€ nicht überschreiten wird, gilt die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Aufgrund dieser Regelung muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen erhoben werden, wobei Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen.
  • Umsatzsteuerbefreiungen: Einige weitere Branchen und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu zählen zum Beispiel medizinische Leistungen, Bildungsangebote oder bestimmte Finanzdienstleistungen.

Umsatzsteuersätze in Deutschland

In Deutschland gelten drei Umsatzsteuersätze:

  1. Der Standardsteuersatz (19 %) Dieser Steuersatz gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Waren des täglichen Bedarfs, Maschinen, Büroartikel.
  2. Der ermäßigte Steuersatz (7 %) Der ermäßigte Steuersatz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie zum Beispiel:
    • Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen)
    • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
    • Hotelübernachtungen
  3. Umsatzsteuerbefreiungen Teilweise fällt für bestimmte Leistungen keine Umsatzsteuer an. Dazu gehören beispielsweise:
    • Ärzte und Heilpraktiker
    • Bildungsangebote
    • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Für Unternehmer und Selbstständige ist es wichtig zu wissen, welcher Steuersatz für Ihre Produkte und Dienstleistungen einschlägig ist.

Vorsteuer und Umsatzsteuer-Voranmeldung

Unternehmer und Selbstständige müssen nicht nur die Umsatzsteuer erheben, sondern gleichzeitig auch die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe zahlen. Es ist Ihnen hierbei möglich, die sogenannte Vorsteuer von der Umsatzsteuer, welche Sie von ihren Kunden erhalten haben, abzuziehen.

  • Vorsteuer abziehen

Sobald ein Unternehmer zum Beispiel Bürobedarf oder Maschinen für sein Unternehmen kauft, zahlt er hierfür eine Umsatzsteuer an den Verkäufer. Diese Umsatzsteuer kann dann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sobald derjenige zum Vorsteuerabzug auch berechtigt ist und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer ist von Unternehmern meist monatlich oder vierteljährlich an das zuständige Finanzamt zu melden, die sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung. Hierbei wird die eingenommene Umsatzsteuer (die auf Ihre Verkäufe) und die gezahlte Vorsteuer (die auf Ihre Einkäufe) angegeben. Am Ende des Jahres steht dann die sogenannte Umsatzsteuer-Jahreserklärung an, in welcher die endgültige Umsatzsteuer berechnet wird. Sollte der Unternehmer dann mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer gezahlt haben, erhält dieser eine Rückerstattung vom Finanzamt.

Rechnungen richtig ausstellen

Jede erhobene Umsatzsteuer muss auf der Rechnung korrekt ausgewiesen werden. Eine ordnungsgemäße Rechnung sollte somit folgende Angaben erhalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Adresse
  • Den Namen und die Adresse des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Das Rechnungsdatum
  • Eine Beschreibung der Lieferung oder Leistung
  • Den Nettobetrag, die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag
  • Den Umsatzsteuersatz (19 % oder 7 %) und den Betrag der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer (international)

Für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ins Ausland gibt es spezielle Regelungen. Ist der Käufer ebenfalls Unternehmer gelten innerhalb der EU zollfreie Lieferungen. Zu beachten sind hier bestimmte Meldeplichten. Aber auch für Lieferungen außerhalb der EU sind die speziellen Regelungen zur Export-Umsatzsteuer zu beachten.

Umsatzsteuer sparen als Unternehmer

Nutzen Sie die folgenden Maßnahmen, um Ihre Steuerlast durch die Umsatzsteuer zu optimieren:

  • Nutzung der Kleinunternehmerregelung: Wenn Ihr Umsatz unter den genannten Grenzen liegt, können Sie die Umsatzsteuer ganz umgehen.
  • Optimierung der Vorsteuerabzüge: Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Vorsteuerbeträge geltend machen. Dies reduziert Ihre Steuerlast.
  • Richtige Rechnungsstellung: Eine korrekte Rechnungsstellung sorgt dafür, dass Sie keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Fazit

Die Umsatzsteuer stellt ein komplexes Thema für jeden Unternehmer und Selbstständigen dar. Es wichtig die Umsatzsteuer korrekt zu erheben und die Vorsteuer richtig abzuziehen sowie die jeweiligen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Wenn Sie sich unsicher sind oder spezielle Fragen zur Umsatzsteuer haben, ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, der Ihnen hilft, alle steuerlichen Aspekte richtig zu handhaben und mögliche Risiken zu vermeiden.

 

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Schenkungssteuer in der vorweggenommenen Erbfolge: Freibeträge optimal nutzen

Konflikte bei der Erbfolge vermeiden: Wie Schenkungen richtig geregelt werden (Stand Juni 2025)

Die Einkommensteuer stellt für die meisten Menschen einen unliebsamen Teil des Jahresabschlusses dar. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles über Tipps und Tricks, um die Steuerlast zu minimieren und somit bei der Einkommensteuer sparen zu können.

Nutzen Sie den Arbeitnehmerpauschbetrag

Jedem Arbeitnehmer steht ein Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 € pro Jahr zu. Dieser wird schon automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

Übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Quittungen und Belege aufbewahren und einreichen können.

Fahrtkosten richtig angeben

Auch die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte stellen für viele Arbeitnehmer einen der größten Posten bei den Werbungskosten dar. Für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag wird für die ersten 20 Kilometer ein Pauschalbetrag von 30 Cent gezahlt. Ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Falls Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, können Sie ebenfalls die Kosten für ein Monats- oder Jahresticket absetzen.

Sonderausgaben absetzen

Neben Werbungskosten können Sie auch Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen.

  • Spenden: Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie steuerlich absetzen. Achten Sie darauf, Quittungen für Ihre Spenden zu sammeln.
  • Kirchensteuer: Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
  • Ausbildungskosten: Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können ebenso als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Steuervorteile durch die Nutzung eines Arbeitszimmers

Verfügen Sie über ein häusliches Arbeitszimmer, ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür steuerlich abzusetzen. Hierfür muss das Arbeitszimmer überwiegend beruflich genutzt werden und der Raum muss ein klar abgegrenztes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer sein. Auch die Strom- und Heizkosten sowie die Möbel und Arbeitsmittel können von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese das beruflich genutzte Arbeitszimmer betreffen.

Die steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers stellt jedoch ein komplexes Thema dar, weshalb es empfehlenswert ist, sich rechtlichen Rat einzuholen.

Berufliche Fortbildungskosten

Auch die Kosten für bestimmte Fortbildungen können von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere Kursgebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel, welche speziell für die Weiterbildung genutzt werden.

Steuervorteile durch die Nutzung von Dienstwagen

Vielen Arbeitnehmer ist es möglich einen Dienstwagen zu nutzen und diesen auch privat verwenden zu dürfen. Hierbei stellt sich aber die Frage der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Eine gängige Regelung ist die 1 %-Regelung, bei welcher monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Einkommen versteuert wird. Eine andere Methode ist die sogenannte Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird der private Anteil an den Fahrten genau erfasst und versteuert.

Sonderzahlungen und Extras

Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Doppelte Haushaltsführung angeben

Sobald sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort benötigen, können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen. Zu den absetzbaren Kosten gehören:

  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der Zweitwohnung
  • Verpflegungskosten (z.B. Pauschalen für Essen)

Von besonderer Bedeutung ist die Nutzung der zweiten Wohnung. Diese darf überwiegend nur aus beruflichen Gründen genutzt werden. Bewahren Sie hierfür alle Belege und Nachweise auf, um die Steuererklärung korrekt einzureichen.

Steuererklärung rechtzeitig einreichen

Die rechtzeitige und vollständige Einreichung Ihrer Steuererklärung ist entscheidend, um keine Steuervorteile zu verpassen. Sie haben in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, um Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Sobald Sie einen Steuerberater zur Hilfe heranziehen, kann sich die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verlängern.

Fazit

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen viele Optionen zur Verfügung, um die Einkommensteuer zu optimieren und so Ihre Steuerlast zu verringern. Wichtig ist, dass Sie alle Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bei der Erstellung der Steuererklärung beachten und so von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Sammeln und bewahren Sie grundsätzlich alle relevanten Belege und Nachweise auf, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig einzureichen.

Melden Sie sich jederzeit bei Unsicherheiten in unserer Kanzlei, um sicher zu stellen, keine Steuervorteile zu verpassen und Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

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Schenkungssteuer in der vorweggenommenen Erbfolge: Freibeträge optimal nutzen

Vorweggenommene Erbfolge gestalten: Tipps für einen harmonischen Übergang (Stand Juli 2025)

Einen essenziellen Bestandteil der Vermögensnachfolge stellt die Erbplanung dar. Hierbei müssen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachlasses berücksichtig werden, sondern insbesondere die steuerliche Optimierung spielt hier eine entscheidende Rolle. Für das Jahr 2025 treten möglicherweise wichtige Änderungen in Kraft, welche Erben aber auch Beschenkten steuerliche Vorteile verschaffen sollen.

Von den Änderungen sind wahrscheinlich vor allem die Freibeträge betroffen.

I. Erhöhung der Freibeträge:

Insbesondere die eventuelle Erhöhung der Freibeträge würde einen enormen Vorteil für Schenkungen und Erbschaften verbergen. Es würde die Möglichkeit entstehen, Vermögen in größerem Umfang steuerfrei zu übertragen. Die jeweilige Steuerlast würde somit durch gezielte Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge erheblich reduziert werden können.

II. Strategien zur Steuerersparnis:

Neben der eventuellen Erhöhung der Freibeträge bestehen aber auch noch andere Optionen, um Ihre Erbplanung so effizient wie möglich zu gestalten.

1. Frühzeitige Schenkungen nutzen:

Zum einen stellt eine der effektivsten Methoden, die Steuerlast zu reduzieren, die frühzeitige Schenkung von Vermögenswerten dar. Es ist möglich, alle zehn Jahre Schenkungen steuerfrei durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schenkung innerhalb der Freibeträge liegt. Die vorweggenommene Erbfolge stellt eine gute Option dar, um Steuern zu sparen, indem Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen.

2. Immobilien geschickt übertragen:

Oftmals stellen Immobilien einen bedeutenden Bestandteil des Nachlasses dar und ziehen meist eine hohe Steuerlast mit sich. Hierbei ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Übertragung von Immobilien zu wählen um Steuern zu sparen. Möglicherweise werden Immobilien im Laufe der Zeit mehr wert, sodass es sinnvoll ist, die Immobilie zu einem günstigen Verkehrswert zu übertragen um somit die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Tipp:

Durch eine frühzeitige Immobilienschenkung können Sie von den bisherigen Bewertungsverfahren profitieren, die eventuell zu einer geringeren Steuerlast führen können.

3. Optimierung der Unternehmensnachfolge:

Ebenso sind die Möglichkeiten bezüglich einer Unternehmensnachfolge zwecks der Steuerersparnis zu prüfen. Wichtig ist es auch hier die Unternehmensnachfolge steuerlich zu optimieren.

III. FAQ:

Wie hoch sind die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften 2025?

Für das Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, dass die Freibeträge für Schenkungen steigen könnten. Wie hoch diese eventuelle Steigung ausfallen könnte, hängt von den Bundestagswahlen im Februar 2025 ab.

Wie kann ich Immobilien steueroptimiert übertragen?

Sollten sich die Bewertungsregelungen für Immobilien im Jahr 2025 ändern, kann es sinnvoll sein, Immobilien vor Inkrafttreten der neuen Bewertungsregelungen zu übertragen. Möglicherweise werden Immobilien durch die eventuell kommenden Bewertungsregelungen einen höheren Verkehrswert erlangen, sodass die Übertragung dann wieder steuerpflichtig werden kann.

IV. Checkliste für eine steueroptimierte Erbplanung 2025:

Um eine erfolgreiche Erbplanung zu vollziehen und dabei Steuern zu sparen, sollten Sie folgende Schritte beherzigen:

  • Frühzeitige Schenkungen durchführen
    Schöpfen Sie die Freibeträge alle zehn Jahre aus, um Steuern zu sparen.
  • Freibeträge regelmäßig ausschöpfen
    Sie sollten Ihre Schenkungen planen, um alle verfügbaren Freibeträge auch zu nutzen.
  • Immobilien zum richtigen Zeitpunkt übertragen
    Immobilien sollten Sie rechtzeitig übertragen, um sich die aktuellen Bewertungsverfahren zunutze zu machen..
  • Unternehmensnachfolge steuerlich optimieren
    Vergessen Sie nicht die steuerlichen Erleichterungen bei der Unternehmensübergabe.
  • Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen
    Ziehen Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu, um eine individuelle Beratung zu erhalten und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Optimieren Sie Ihre Erbplanung für 2025 um Steuern zu sparen! Kontaktieren Sie mich noch heute für eine persönliche Beratung zur Erbplanung in Regensburg und lassen Sie uns gemeinsam eine individuell auf Sie abgestimmte Nachlassregelung entwickeln, die Ihre Steuerlast reduziert und Ihr Vermögen effektiv sichert.

 

Durch die Erbschaftssteuer kann es zu einer hohen finanziellen Belastung bei den Erben kommen. Durch eine frühzeitige individuelle Erbplanung kann die Erbschaft nicht nur organisiert werden, sondern auch die Steuerlast kann reduziert werden.

In diesem Blogbeitrag möchte Ich Ihnen erläutern, weshalb eine frühzeitige Erbplanung von Nöten ist und inwiefern diese Ihnen steuerliche Vorteile bieten kann. Ebenso können mögliche Erbstreitigkeiten durch eine individuelle Erbfolge vorgebeugt werden und so den Übergang des Vermögens so angenehm und effizient wie möglich gestalten.

Die häufige Belastung durch Erbschaftssteuer

In Deutschland ist es üblich, dass Erben auf das erhaltene Vermögen Steuern zahlen müssen. Hierbei können diese auf bestimmte Freibeträge, welche sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad richten, zurückgreifen.

Mithilfe einer durchdachten und frühzeitigen Erbplanung kann die Steuerlast minimiert oder ganz vermieden werden. Dies kann durch Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten unter der Ausnutzung von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geschehen.

Warum frühzeitige Erbplanung wichtig ist:

Eine frühzeitige Erbplanung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Mit ihr können hohe Steuerlasten vermieden werden und das Erbe kann reibungslos und ohne Konflikte übertragen werden.

  1. Steuerliche Vorteile

Doch welche steuerlichen Vorteile bringt eine frühzeitige Erbplanung mit sich?

Vermeidung von Erbschaftssteuer durch Schenkungen

Alle 10 Jahre können für Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG voll ausgeschöpft werden. Eltern können demnach ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Ein solcher Schenkungsfreibetrag kommt auch Ehegatten, Enkelkindern sowie allen übrigen Beschenkten zugute. Der genaue Freibetrag richtet sich dann hierbei nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Somit kann durch Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer erheblich minimiert werden.

  1. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Ein weiterer Vorteil der Erbplanung ist die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Häufig kommt es nach dem Tod eines Angehörigen zu Konflikten. Insbesondere, wenn das Erbe nicht klar aufgeteilt ist. Mittels einer frühzeitigen und klaren Erbplanung können viele dieser Erbstreitigkeiten vermieden werden. Sobald das Vermögen genau verteilt wird, können Missverständnisse und Auseinandersetzung nicht mehr einfach entstehen.

Der Prozess der Erbplanung: Schritte zur steuerlichen Optimierung

Eine gut strukturiere Erbplanung ist daher nicht mehr wegzudenken und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung mit samt einer fundierten rechtlichen Beratung.

Hier finden Sie die wesentlichen Schritte, welche Sie bei Ihrer persönlichen Erbplanung beachten müssen:

  1. Vermögensübersicht erstellen

Als allererstes erscheint es wichtig, sich einen vollständigen Überblick über das eigene Vermöge zu verschaffen. Hierzu gehören auch Immobilien, Unternehmensanteile, Bankguthaben, Aktien, Kunstwerke und andere wertvolle Vermögenswerte.

  1. Wahl der richtigen Instrumente zur Vermögensübertragung

Für die Vermögensübertragung gibt es unterschiedliche rechtliche Instrumente.

  • Schenkungsverträge: Bei Schenkungsverträgen handelt es sich um eine vorzeitige Übertragung von Vermögen, wobei der Schenkende sein Vermögen noch zu Lebzeiten überträgt.
  • Testamente: Durch ein Testament wird die Vermögensübertragung im Falle des Todes geregelt. Dies kann genutzt werden, um den Übergang des Erbes zu regeln.
  • Unternehmensnachfolgevereinbarungen: Vor allem für Unternehmer ist es von Bedeutung, die Nachfolge des Unternehmens deutlich zu regeln, damit eine Weitergabe an die nächste Generation ohne Konflikte und steuerliche Belastungen erfolgen kann.
  1. Steuerliche Optimierung durch Freibeträge und Schenkungen

Es ist wichtig, die Schenkungsfreibeträge optimal auszuschöpfen. Dies fordert eine rechtzeitige Planung.

  1. Klare und eindeutige Formulierung

Um Missverständnisse vorzubeugen, sollte die Erbplanung klar und eindeutig formuliert sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wie kann ich die Steuerlast durch frühzeitige Erbplanung verringern?

Durch die Nutzung von den Freibeträgen für Schenkungen und frühzeitige Schenkungen kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Welche Schritte werden von einer Erbplanung umfasst?

Folgende Schritte umfasst eine umfassende Erbplanung:

  • Erstellung einer Vermögensübersicht
  • Wahl der richtigen rechtlichen Instrumente (z.B. Schenkungsvertrag, Testament, Unternehmensnachfolge)
  • Verfassung eines Testaments und ggf. notarielle Beurkundung
  • Ausschöpfen von den Freibeträgen für Schenkungen zu steuerlichen Optimierung
  • Rechtliche Beratung zu Schenkungen und steuerlichen Konsequenzen

Eine frühzeitige Erbplanung ist nicht nur eine steuerliche Maßnahme, sondern Sie hilft bei der Minimierung der Erbschaftssteuer. Ebenso kann der Übergang von Vermögen reibungslos und ohne Streitigkeiten gestaltet werden, sodass Konflikte unter den Erben vermieden werden können.

Nehmen Sie Ihre Erbplanung frühzeitig in Angriff, um von zahlreichen Vorteilen profitieren zu können und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen effizient übertragen wird.

Eine effektive Methode um Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben stellt die vorweggenommene Erbfolge dar. Hierbei wird das Vermögen nicht wie üblich nach dem Tod des Erblassers übertragen, sondern schon zu Lebzeiten.

Vorweggenommene Erbfolge und ihre steuerlichen Vorteile:

Die vorweggenommene Erbfolge stellt eine strategische Möglichkeit dar, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben zu übertragen, um die Steuerlast zu verringern. Die Nutzung der Freibeträge für Schenkungen und eine gezielte Planung bieten die Möglichkeit, großes Vermögen zu einer geringen Steuerlast oder gar steuerfrei zu übertragen.

  1. Vermeidung von Erbschaftssteuer

Durch die Erbplanung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann die Erbschaftssteuer in manchen Fällen ganz vermieden werden. Besondere Vorteile bringt dies mit sich, wenn große Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile weitergegeben werden sollen. Dies geschieht meist durch eine sog. strategische Schenkung.

  1. Freibeträge und strategische Schenkungen

Mithilfe der vorweggenommenen Erbfolge besteht die Möglichkeit, die Freibeträge gezielt auszunutzen. Diese Freibeträge, welche von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad abhängen, könne alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Taktik zur Steuervermeidung:

  • Jährliche Schenkungen: Es ist sinnvoll, die Freibeträge für Schenkungen voll auszuschöpfen und so große Vermögenswerte über einen längeren Zeitraum hinweg steuerfrei zu übertragen.

Vorweggenommene Erbfolge und Immobilienübertragung:

Es ist möglich, Immobilien bereits zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen, um die Steuerlast zu reduzieren. Mithilfe einer gezielten Schenkung von Immobilien können die Freibeträge optimal genutzt werden.

Steuerliche Optimierung durch vorweggenommene Erbfolge in der Unternehmensnachfolge:

Auch die Übertragung von Unternehmensanteilen kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen. Die Freibeträge für Schenkungen bieten hier eine ideale Grundlage für die Steueroptimierung. Durch eine frühzeitige Übertragung von Unternehmensanteilen an die nächste Generation fördert nicht nur eine optimale Steuerplanung, sondern sorgt auch für eine stabile Unternehmensnachfolge.

Steuerliche Veränderungen 2025: Was erwartet uns?

Möglicherweise ändern sich 2025 steuerliche Regelungen, wovon auch die Freibeträge für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge betroffen sein können. Diese Änderungen hängen jedoch von den kommenden Bundestagswahlen im Februar 2025 ab. Eine zusichernde Aussage kann daher zu eventuellen Änderungen nicht getroffen werden. Im Folgenden werden die möglichen Änderungen im Jahr 2025 erläutert.

Erhöhung der Freibeträge

In Betracht kommt eine Erhöhung der Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften. Eine solche mögliche Anpassung könnte für Familien sowie Unternehmer von großer Bedeutung sein.

Die Freibeträge für Schenkungen liegen momentan für Ehepartner bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €, für Enkelkinder bei 200.000 € und für alle übrigen Beschenkten bei 20.000 €. Inwiefern diese erhöht werden, hängt von den kommenden Bundestagswahlen im Februar 2025 ab. Sollten die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaft tatsächlich erhöht werden, könnte mehr Vermögen steuerfrei oder mit verringerten Steuerkosten übertragen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wann sollte die Schenkung erfolgen?

Es ist ratsam, Schenkungen spätestens 10 Jahre vor dem Tod des Schenkers zu vollziehen, um so von den Steuerfreibeträgen zu profitieren. Je früher die Schenkung vorgenommen wird, desto länger haben Sie Zeit, diese komplett unter die Freibeträge zu platzieren.

Wie kann ich Immobilien steueroptimiert übertragen?

Die Schenkungssteuern werden vermieden, indem Immobilien z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden und hierbei die Nutzung der Freibeträge für Schenkungen beachtet werden.

Durch die vorweggenommene Erbfolge werden Ihnen zahlreiche steuerliche Vorteile geboten. Diese sollten Sie stets in Ihre individuelle Erbplanung mit einbeziehen. Für eine steueroptimierte Erbfolge ist es auch in 2025 wichtig, eine vorausschauende Erbplanung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu vollziehen. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten, um ihre Erbplanung bestmöglich zu gestalten.

-> BFH-Urteil: Urt. v. 01.12.2021 – Az. II R 18/20

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass sich Erben eines Hauses, welches sich im Familienbesitz befand, erhebliche Steuersummen sparen können, wenn sie die geerbte Immobilie über zehn Jahre als Eigenheim bewohnen würden. Fraglich war jedoch, ob dies auch dann gilt, wenn die Erben des Hauses beispielsweise aus gesundheitlichen frühzeitig ausziehen müssen und somit keine zehn Jahre vergehen konnten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Dezember 2021, dass Erben eines Familienheims bereits nach sieben Jahren ausziehen können, ohne die Steuerbefreiung zu verlieren, wenn die eigene Nutzung des Hauses aufgrund von gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf wurde dahingehend aufgehoben.

Eine Erbin hatte geklagt, da sie das geerbte Einfamilienhaus nach sieben Jahren verließ, obwohl die Steuerbefreiung gemäß § 13 I Nr. 4c ErbStG normalerweise eine Selbstnutzung des Familienheims für mindestens zehn Jahre voraussetzt. Die Ausnahme greift jedoch eben dann, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen daran gehindert wird (hier: vor allem Pflegebedürftigkeit)

Das Finanzgericht hatte die Klage abgewiesen, da es die gesundheitlichen Einschränkungen der Erbin nicht als zwingenden Grund für den Auszug ansah. Der BFH widersprach und betonte, dass „zwingend“ nicht nur die Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung umfasse. Reine Zweckmäßigkeitserwägungen seien dabei nicht ausreichend.

Der BFH verwies die Entscheidung an das Finanzgericht zurück, um das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin zu prüfen. Falls diese zu einer Unzumutbarkeit der Nutzung führe, sollte der Erbin die Steuerbegünstigung gewährt werden.

 

Quelle: https://www.lto.de/persistent/a_id/48969/ (abgerufen am: 12.03.2024)

Die Anwälte der Kanzlei Hufnagel stehen Ihnen auch auf dem Gebiet des Strafrechts als verlässlicher Partner zur Seite. Wir sind uns der belastenden Situation für unsere Mandanten bewusst und legen daher großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir unterstützen Sie mit Fachwissen auf einem breitgefächerten Rechtsgebiet, welches von einem Anwalt aber immer die gleichen Qualitäten verlangt: Flexibilität, Zuverlässigkeit, schnelles Handlungsvermögen und vor allem Begeisterung für dieses komplexe Rechtsgebiet.

Unsere Anwälte bringen diese Qualitäten mit und sind auf Grund Ihrer unterschiedlichen Qualifikationen in der Lage gerade an den Schnittstellen des Strafrechts zum Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht tätig zu werden und mit Fachwissen auf den Gebieten zu überzeugen.

Anwalt für Steuerstrafrecht Regensburg

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein besonders brisantes Rechtsgebiet. Die Gefahr als Unternehmer einen Gesetzesverstoß zu begehen ist auf Grund der unübersichtlichen und stark regulierten Rechtslage nicht von der Hand zu weisen. Hier möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen ist daher in jedem Fall empfehlenswert. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Steuerberater kann dadurch die gemeinsame Vorgehensweise frühzeitig ausgearbeitet und aufeinander abgestimmt werden. Dies ist essentiell für eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung.

Denn sobald die Staatsanwaltschaft involviert ist, muss ein Rechtsanwalt für Steuerrecht konsultiert werden. Daher gilt: Je früher dieser in den Prozess eingebunden wurde, desto effektiver kann auch die rechtliche Verteidigung erfolgen.

Wir beraten Sie daher diskret und umfassend bei Fragen rund um das Steuerstrafrecht insbesondere bezüglich Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerhinterziehung und einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Strafrecht an der Schnittstelle zum Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht

Auch an den Schnittstellen des Strafrechts zu den übrigen Rechtsgebieten stehen wir an Ihrer Seite. Insbesondere bei Unterhaltsbetrug, häuslicher Gewalt, Kindesentführung oder bei der Angabe falscher Vermögenswerte im Scheidungsverfahren bieten wir Betroffenen eine empathische und lösungsorientierte Rechtsberatung, um diese häufig extrem belastenden Situationen schnell zu Ihren Gunsten aufzulösen.

Auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Strafrecht ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg der richtige Ansprechpartner. Stehen Vorwürfe wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, eine Arbeitsvertragsverletzung oder Verstöße gegen den Datenschutz im Raum, sind neben den arbeitsrechtlichen Vorschriften auch Strafvorschriften beziehungsweise Ordnungswidrigkeitstatbestände zu prüfen. Ein rechtlicher Beistand ist hier essentiell, um die entscheidenden Punkte vor Gericht nachvollziehbar darlegen und begründen zu können.

Überschneidungen ergeben sich auch zum Immobilienrecht. Gerade betrügerische Handlungen in Form von Dokumentenfälschung oder die Angabe falscher Tatsachen bezogen auf den Zustand einer Immobilie spielen immer wieder eine Rolle.

Rechtlich gesehen ist es wichtig, die rechtlichen Schritte für eine Trennung oder Scheidung gemäß den geltenden Gesetzen Ihres Landes zu befolgen. Dies kann die Einreichung eines Scheidungsantrags, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder und die Festlegung von Unterhaltszahlungen umfassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zu beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und den Prozess reibungslos zu gestalten.

Rechtsanwalt für Trennung und Scheidung Regensburg Kanzlei Hufnagel

Steuerlich gesehen können sich bei Trennung und Scheidung ebenfalls verschiedene Aspekte ergeben. Dies kann die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen, die Aufteilung von Vermögen und Schulden sowie die steuerliche Absetzbarkeit von bestimmten Ausgaben betreffen. Die steuerlichen Auswirkungen können je nach Land und individueller Situation unterschiedlich sein. Es ist ratsam, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Steuerrecht hinzuzuziehen, um die steuerlichen Fallstricke zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Trennung und Scheidung komplexe rechtliche und steuerliche Angelegenheiten sind, die von vielen individuellen Faktoren abhängen. Daher ist es ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten für Familienrecht der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.

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