Sieht man sich dem Vorwurf gegenüber, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben, so stellt die Möglichkeit einer Selbstanzeige eine durchaus ernstzunehmende Lösung dar, um den drohenden Geld- und Haftstrafen entgegenzuwirken. Doch in welchen Situationen ein solches Vorgehen tatsächlich als sinnvoll zu beurteilen ist, wird nachfolgend erläutert.

1. Die Selbstanzeige, § 371 AO

Um eine solche handelt es sich, wenn es zu einer Steuerhinterziehung gekommen ist, und dies der entsprechenden zuständigen Behörde durch die steuerpflichtige Person selbst angezeigt wurde. Werden bestimmte Bedingungen gewahrt und Voraussetzungen erfüllt, so kann eine Selbstanzeige zu einer Strafmilderung oder gar einer Straffreiheit führen. Insbesondere sind unter diese Erfordernisse zu fassen:

  • Berichtigung aller unwahren weitergegebenen Angaben
  • Eine fristgerechte Nachzahlung der Steuern inklusive angefallener Zinsen
  • Es ist noch keine ganze oder teilweise Entdeckung der Tat durch das Finanzamt gegeben
  • Die zu Unrecht erlangte Steuerverkürzung beträgt unter 25.000€

2. Wann ist diese sinnvoll?

  • Der Finanzbehörde zuvorkommen: Sind Anhaltspunkte erkennbar, dass zeitnah eine Steuerprüfung durch das Finanzamt eingeleitet und durchgeführt werden soll, so stellt eine Selbstanzeige eine Möglichkeit dar, dieser zuvor zu kommen. Im Ergebnis kann eine Selbstanzeige, unter Wahrung weiterer Voraussetzungen, zu einer Strafmilderung oder Straffreiheit führen, wenn die vorliegende Straftat noch nicht ganz oder teilweise aufgedeckt wurde.

 

  • Die Tat ist noch nicht verjährt: Strafrechtlich ist der Verjährungszeitraum für eine einfache Steuerhinterziehung bei 5 Jahren anzusetzen, wobei sich dieser in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren erstreckt. Liegen je nach Fall diese Zeiträume bereits zurück, so ist nicht zu einer Selbstanzeige zu raten, da eine etwaige Straftat bereits nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

  • Entdecken der unbeabsichtigten Steuerhinterziehung: Ist es zu einer Steuerhinterziehung gekommen, ohne dass dies beabsichtigt und bewusst war, so ist stets ratsam, eine Selbstanzeige durchzuführen, um die ungewollt vorliegenden Fehler schnellstmöglich zu beheben und bestehende Missverständnisse aufzulösen.

 

  • Korrekte und vollständige Selbstanzeige: Der Weg einer Selbstanzeige sollte lediglich dann gewählt werden, wenn eine solche im Anschluss ausführlich, umfassend und der Wahrheit entsprechend vorgenommen wird. Bei anderweitigem nachfolgenden Handeln besteht das Risiko, dass deren Unwirksamkeit festgestellt wird und, völlig gegenteilig zu dem gewünschten Ergebnis, weitere strafrechtliche Folgen begründet werden.

 

3. Fazit

In einer Selbstanzeige wird die Möglichkeit begründet, infolge einer Steuerhinterziehung eine Strafmilderung oder eine Straffreiheit zu erwirken. Dennoch ist dieser Weg nicht immer ratsam und sollte aufgrund zahlreicher zu beachtenden Aspekte lediglich nach Absprache und mit anwaltlichem Beistand in Erwägung gezogen werden.

 

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Steuerstrafrecht: Was passiert bei Steuerhinterziehung und wie Sie sich schützen können (Stand Oktober 2025)

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Das Begehen einer Steuerhinterziehung, sei es bewusst oder unbeabsichtigt, kann für die Beteiligten unangenehme und durchaus ernstzunehmende Folgen mit sich bringen. Dennoch bestehen einige Möglichkeiten, sich vor ihr zu schützen.

 

1. Die Steuerhinterziehung

Liegt ein vorsätzlich erzielter, ungerechtfertigt erlangter Steuervorteil vor, so wird von einer Steuerhinterziehung gesprochen. Dieser Vorteil kann im Rahmen der Steuererklärung insbesondere durch das Weiterreichen unvollständiger oder unwahrer Angaben erlangt werden, sowie durch das allgemeine Vorenthalten steuerlich relevanter Tatsachen.

 

2. Die Strafen

Die Verwirklichung des Straftatbestands der vorsätzlichen Steuerhinterziehung kann nach § 370 AO mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden, wobei bei Vorliegen besonders schwerer Fälle der Haftrahmen sogar zwischen 6 Monaten und 10 Jahren anzusetzen ist. Darüber hinaus sind die hinterzogene Summe, sowie die angefallenen Zinsen zu begleichen.

 

3. So können Sie sich schützen

  • Gewissenhafte Steuererklärung: Es sollte sichergestellt und regelmäßig überprüft werden, dass alle Angaben, die im Rahmen der Steuererklärung weitergereicht werden, vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

 

  • Ausführliche Dokumentation: Auch bezüglich bereits abgegebenen Steuererklärungen ist es ratsam, die relevanten Unterlagen und Belege weiterhin aufzubewahren. Diese können bei im Nachhinein entstandenen Missverständnissen oder einer Steuerprüfung als Beweis herangezogen werden.

 

  • Überblick über die Fristen: Ein Verdacht des Versuchs einer Steuerhinterziehung, der ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann unter Umständen bereits dann begründet werden, wenn die Steuererklärung schlichtweg nicht im vorgegebenen Rahmen eingereicht wurde.

 

  • Konsultation einer fachkundigen Person: bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat, die nicht leichtfertig hingenommen werden sollte. Deswegen ist das zeitnahe Zurückgreifen auf die Unterstützung und das Fachwissen von Anwälten oder Steuerberatern stets zu empfehlen, mit denen unter Wahren und Berücksichtigung aktueller steuerrechtlicher Regelungen, die nächsten Schritte festgelegt werden können.

 

  • Selbstanzeige: Im Rahmen dieser Beratung sollte auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige in Betracht gezogen werden. Wenn die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind, insbesondere eine Anzeige vor ganz oder teilweiser Entdeckung der Tat durch die Behörden, kann eine solche zu einer Strafmilderung oder sogar einer Straffreiheit führen.

 

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Schenkungssteuer sparen: 5 wichtige Tipps für eine steueroptimierte Vermögensübertragung (Stand September 2025)

Internationale Steuerplanung: So optimieren Sie ihre Steuerstrategie über Grenzen hinweg (Stand September 2025)

  1. Freibeträge optimal nutzen

Jede Schenkung unterliegt in Deutschland der Schenkungssteuer – allerdings nur, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
  • Enkel (wenn Eltern verstorben): 400.000 €
  • Andere Personen (z. B. Freunde): 20.000 €

Tipp: Da sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen lassen, empfiehlt es sich, Vermögen frühzeitig und in Etappen zu übertragen – etwa durch wiederkehrende Schenkungen.

 

  1. Immobilien steuerfrei übertragen – mit Nießbrauchsvorbehalt

Wer eine Immobilie verschenkt, kann deren steuerlichen Wert deutlich reduzieren, wenn er sich ein sogenanntes Nießbrauchrecht vorbehält – also das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder zu vermieten.

Das hat zwei Vorteile:

  • Steuerliche Bewertung: Der Wert der Immobilie reduziert sich um den Wert des Nießbrauchs
  • Lebenslange Kontrolle: Der Schenkende bleibt wirtschaftlich abgesichert
  • Beispiel: Wird eine vermietete Immobilie mit Nießbrauch verschenkt, mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer – oft deutlich unterhalb des Freibetrags

 

  1. Frühzeitig planen – auch mit kleinen Beträgen

Nicht nur große Vermögenswerte lohnen sich für eine Schenkung. Auch regelmäßige kleinere Beträge (z. B. an Kinder oder Enkel) können über Jahre hinweg steuerfrei übertragen werden, sofern sie unterhalb des Freibetrags bleiben.

Tipp: Nutzen Sie z. B. monatliche oder jährliche Überweisungen auf Sparpläne oder Depots für Kinder oder Enkel, um diese Vermögen innerhalb der Freibeträge langfristig aufzubauen.

 

  1. Steuerfreier Hausrat und persönliche Gegenstände

Nicht alles was verschenkt wird, muss versteuert werden. Für Hausrat (z. B. Kleidung) gilt, sofern der Beschenkte zur Steuerklasse I gehört (z. B. Kinder oder Ehepartner), ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 €, für andere bewegliche Gegenstände weitere 12.000 €. Für Personen aus weiteren Steuerklassen gilt ein Freibetrag von zusammengefasst 12.000 €.

Tipp: Diese Zusatzfreibeträge werden häufig übersehen, bieten aber Spielraum für wertvolle Geschenke.

 

  1. Familiengesellschaften und Stiftungen clever nutzen

Wer große Vermögen, insbesondere Unternehmensanteile, weitergeben möchte, kann dies steueroptimiert über eine Familiengesellschaft oder eine Stiftung tun:

  • Familiengesellschaften: ermöglichen eine schrittweise Übertragung von Vermögen mit Einflussnahme durch den Schenker
  • Stiftungen: bieten langfristige Kontrolle und steuerliche Vorteile, insbesondere bei gemeinnützigen Zwecken

Hinweis: Diese Modelle sind komplex und sollten mit einem Steuerberater oder Fachanwalt geplant werden.

 

Fazit: Langfristige Planung zahlt sich aus

Wer frühzeitig plant und die gesetzlichen Möglichkeiten geschickt nutzt, kann erhebliche Beträge an Schenkungssteuer sparen. Besonders die Kombination aus Freibeträgen, Nießbrauchmodellen und regelmäßigen Schenkungen eröffnet viel Spielraum für eine steueroptimierte Vermögensübertragung.

Denken Sie daran: Jede Vermögenssituation ist individuell. Ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Fachanwalt ist deshalb unerlässlich, um die beste Lösung für Ihre persönlichen Ziele zu finden.

Tipp zum Schluss: Dokumentieren Sie jede Schenkung sauber – inklusive Schenkungsvertrag, Überweisungsbelegen und ggf. Meldung beim Finanzamt – so vermeiden Sie spätere Probleme oder Nachfragen.

 

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Internationale Steuerplanung: So optimieren Sie ihre Steuerstrategie über Grenzen hinweg (Stand September 2025)

Wie internationales Steuerrecht ihre Erbschafts- und Schenkungssteuer beeinflusst (Stand September 2025)

In einer globalisierten Welt mit grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen und digitalen Einkommensquellen gewinnt die internationale Steuerplanung zunehmend an Bedeutung – nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Investoren. Wer grenzüberschreitend tätig ist, sollte seine Steuerstrategie regelmäßig überprüfen, um Risiken zu vermeiden und legale Vorteile zu nutzen.

 

1. Was ist internationale Steuerplanung?

Internationale Steuerplanung beschreibt die gezielte Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten und Strukturen über Ländergrenzen hinweg, um steuerliche Belastungen zu minimieren – unter Einhaltung aller geltenden Gesetze. Dies kann durch Standortwahl, Holdingstrukturen, Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und gezielte Gewinnverlagerung geschehen.

Ziel ist dabei die rechtssichere Optimierung der Steuerlast.

 

2. Grundpfeiler der internationalen Steuerstrategie

a) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nutzen

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Einkünfte doppelt – also im Wohnsitzland und im Quellenstaat – besteuert werden. Deutschland hat eine Vielzahl solcher Abkommen. Eine gezielte Planung kann sicherstellen, dass Einkünfte im Staat mit der günstigeren Steuerregelung versteuert werden.

 

b) Rechtsformwahl und Holdingstruktur

Internationale Holdings, z. B. mit Sitz in Ländern wie den Niederlanden oder Luxemburg, können steuerliche Vorteile bieten – etwa durch niedrigere Körperschaftssteuern oder günstige Regelungen für Dividenden.

 

c) Verrechnungspreise

Bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Ländern ist die Preisgestaltung (Transfer Pricing) zentral. Diese muss dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Hier drohen bei unsachgemäßer Anwendung hohe Nachzahlungen und Strafen.

 

d) CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporations)

Viele Länder – auch Deutschland – haben Regeln eingeführt, die verhindern sollen, dass Einkünfte in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Solche Regelungen greifen bei „Zwischengesellschaften“ und können zu einer Hinzurechnungsbesteuerung führen.

 

3. Risiken und Fallstricke

Internationale Steuerplanung ist komplex und fehleranfällig. Risiken bestehen u. a. in:

  • Unklaren oder sich ändernden Gesetzeslagen
  • Strafzahlungen bei Verstößen gegen Verrechnungspreisvorgaben
  • Nicht oder falsch angewendeten DBA
  • Imageverlust bei aggressiver Steuerplanung

Eine umfassende Beratung durch Steuerexperten ist daher unerlässlich.

 

4. Möglichkeiten für eine effektive Steuerstrategie

  • Regelmäßige Standortanalyse: Wo werden Gewinne erzielt und wo fällt Steuer an? Welche Standorte sind langfristig steuerlich attraktiv?
  • Dokumentation sichern: Verrechnungspreise, Gewinnverlagerungen und steuerliche Planungen müssen sauber dokumentiert sein
  • Compliance-Check: Alle internationalen Regelungen, inklusive Anti-Missbrauchsvorschriften, sollten eingehalten werden
  • Zusammenarbeit mit lokalen Beratern: Kenntnisse über nationale Sonderregelungen sind entscheidend

 

Fazit: Internationale Steuerplanung – strategisch, legal, nachhaltig

Internationale Steuerplanung ist kein bloßes Steuervermeidungsinstrument, sondern ein komplexes, strategisches Element moderner Unternehmensführung. Wer grenzüberschreitend agiert, muss sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern auskennen und diese optimal aufeinander abstimmen.

Professionelle Planung, rechtskonforme Strukturen und eine gute Dokumentation schaffen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Sicherheit im internationalen Wettbewerb. Unternehmen wie auch Privatpersonen mit internationalem Einkommensbezug sind daher gut beraten, ihre Steuerstrategie regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

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Wie internationales Steuerrecht ihre Erbschafts- und Schenkungssteuer beeinflusst (Stand September 2025)

Doppelbesteuerung in der Praxis: Wie sie Ihre Steuerlast bei grenzüberschreitenden Zahlungen minimieren (Stand September 2025)

Die Globalisierung macht auch vor der Vermögensnachfolge nicht halt. Immer häufiger leben Angehörige verschiedener Generationen in unterschiedlichen Ländern oder besitzen Vermögenswerte im Ausland. Doch was viele nicht bedenken: Internationale Verflechtungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dieser Beitrag beleuchtet, wie das internationale Steuerrecht die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen beeinflusst – und worauf Sie achten sollten.

 

Grundprinzipien der Erbschaft- und Schenkungssteuer

In vielen Ländern unterliegen Erbschaften und Schenkungen einer eigenen Steuer. In Deutschland etwa wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) erhoben. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie dem Wert des übertragenen Vermögens.

 

Steuerpflichtigkeit ergibt sich grundsätzlich dann, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers/Schenkers oder Erben/Beschenkten in Deutschland war bzw. ist.

 

Internationale Aspekte: Wann greift welches Steuerrecht?

Sobald mindestens eine beteiligte Person oder ein Vermögenswert außerhalb Deutschlands liegt, kommen internationale Regelungen ins Spiel. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind:

 

a) Wohnsitz und Staatsangehörigkeit

Eine Steuerpflicht kann sich aus dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ergeben.

 

b) Belegenheit des Vermögens

Immobilien und bestimmte Vermögenswerte werden häufig dort besteuert, wo sie sich befinden.

 

c) Doppelbesteuerung

Es kann passieren, dass sowohl das Wohnsitzland als auch das weitere Land Steuern auf dieselbe Schenkung oder Erbschaft erheben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwei Hauptlösungen:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese Abkommen regeln, welches Land in welchen Fällen besteuern darf.
  • Anrechnungsmethode: Gibt es kein DBA, kann unter Umständen die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden (§ 21 ErbStG).

 

Steuerplanung und Gestaltungsmöglichkeiten

Bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen sollte frühzeitig steuerliche Beratung eingeholt werden. Gestaltungsmöglichkeiten umfassen:

  • Schenkung zu Lebzeiten statt Erbschaft, um Freibeträge, die in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausfallen können, mehrfach zu nutzen
  • Nutzung von DBA-Regelungen, um Steuerbelastung zu optimieren
  • Rechtsformwahl und Strukturierung von Vermögen, z. B. durch Stiftungen (Vorsicht: steuerlich komplex!)

 

Fazit

Internationale Erbschaften und Schenkungen sind steuerlich komplex und bergen das Risiko der Doppelbesteuerung. Unterschiedliche nationale Regelungen, Wohnsitzverlagerungen und internationale Vermögenswerte können zu unerwarteten Steuerfolgen führen. Wer Vermögen international weitergeben möchte, sei es durch Erbschaft oder Schenkung, sollte unbedingt frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die Steuerlast möglicherweise deutlich reduzieren.

 

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Doppelbesteuerung in der Praxis: Wie sie Ihre Steuerlast bei grenzüberschreitenden Zahlungen minimieren (Stand September 2025)

Doppelbesteuerung im internationalen Steuerrecht: Was Sie über Steuervorteile wissen sollten (Stand September 2025)

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sind heute für viele Unternehmen und Selbstständige Alltag. Dabei stellen sich häufig steuerliche Fragen – insbesondere dann, wenn Einkünfte in mehreren Ländern besteuert werden. Ein zentrales Problem ist dabei die Doppelbesteuerung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Doppelbesteuerung bedeutet, wie sie entsteht und wie Sie Ihre Steuerlast mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und anderen Regelungen wirksam minimieren können.

 

  1. Was bedeutet Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger für denselben Steuergegenstand (z. B. Einkommen, Gewinne) in zwei oder mehr Staaten steuerpflichtig ist. Das kann beispielsweise passieren, wenn:

  • eine Person in einem Land lebt, aber in einem anderen arbeitet
  • ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen in mehreren Ländern unterhält
  • Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland gehalten werden

In solchen Fällen könnten mehrere Staaten Anspruch auf Besteuerung erheben – das führt ohne Regelungen zu einer doppelten oder gar mehrfachen steuerlichen Belastung.

 

  1. Formen der Doppelbesteuerung

Man unterscheidet zwei Hauptarten:

  • Juristische Doppelbesteuerung: Derselbe Steuerpflichtige wird für dieselbe Einkunftsquelle in mehreren Ländern besteuert.
  • Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Zwei unterschiedliche Personen (z. B. Mutter- und Tochtergesellschaft) werden für denselben wirtschaftlichen Vorgang besteuert.

 

  1. Ursachen der Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung entsteht in der Regel durch Überschneidungen in den nationalen Steuergesetzen. Zwei Hauptprinzipien führen häufig zu Konflikten:

  • Wohnsitzprinzip: Ein Staat besteuert das weltweite Einkommen seiner Steuerinländer
  • Quellenprinzip: Ein Staat besteuert Einkommen, das in seinem Gebiet erzielt wurde – unabhängig vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Kollidieren diese Prinzipien, besteht das Risiko der doppelten Belastung.

 

  1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – das wichtigste Instrument

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mindern. Deutschland hat derzeit mit vielen Staaten ein solches Abkommen geschlossen.

 

DBA regeln unter anderem:

  • Welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (z. B. bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Renten).
  • Wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, z. B. durch:
  • Freistellungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert bestimmte ausländische Einkünfte nicht
  • Anrechnungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an

 

  1. Praktische Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

a) Prüfen Sie das DBA

Nutzen Sie offizielle Quellen (z. B. das Bundesfinanzministerium), um herauszufinden, ob ein DBA besteht und welche Regeln gelten.

b) Vermeiden Sie unnötige Quellensteuern

Durch Einreichen bestimmter Formulare (z. B. „Ansässigkeitsbescheinigung“) kann die Quellensteuer oft schon im Vorfeld reduziert oder vermieden werden.

c) Sorgfältige Dokumentation

Bei Betriebsstätten, Dienstreisen oder Lizenzzahlungen ist eine genaue Dokumentation entscheidend, um dem Finanzamt gegenüber die tatsächlichen Gegebenheiten nachzuweisen.

d) Steuerliche Beratung einholen

Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Vorgänge ist komplex – eine spezialisierte Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

  1. Sonderfall: Digitale Dienstleistungen & Lizenzgebühren

Gerade bei digitalen Leistungen (z. B. Software-as-a-Service, Lizenzen, Werbung) kommt es häufig zu Abgrenzungsfragen: Liegt eine Betriebsstätte vor? Wo entsteht die Steuerpflicht? Hier sind neben dem DBA auch EU-Vorgaben und nationale Regelungen relevant.

 

Fazit: Doppelbesteuerung vermeiden – mit System

Doppelbesteuerung kann erhebliche finanzielle Folgen haben – muss aber nicht sein. Wer frühzeitig prüft, welche Abkommen gelten, welche Dokumente nötig sind und wie man grenzüberschreitende Zahlungen steuerlich optimiert, kann seine Steuerlast oft deutlich senken. Besonders für Unternehmen und Selbstständige mit internationalem Bezug ist die aktive Steuerplanung kein Luxus, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit.

Tipp: Beziehen Sie steuerliche Beratung mit grenzüberschreitendem Fokus frühzeitig ein – schon bei der Vertragsgestaltung oder Standortwahl kann das entscheidende Vorteile bringen.

 

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Doppelbesteuerung im internationalen Steuerrecht: Was Sie über Steuervorteile wissen sollten (Stand September 2025)

Schenkungssteuer bei Kindern und Ehepartnern: Wie sie die Freibeträge richtig nutzen (Stand September 2025)

In einer zunehmend globalisierten Welt sind immer mehr Menschen und Unternehmen grenzüberschreitend tätig. Ob Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten, oder Unternehmen mit internationalem Geschäft – sie alle können mit einem steuerlichen Problem konfrontiert werden: der Doppelbesteuerung. Doch was bedeutet das konkret? Welche Regelungen greifen? Und wie können Betroffene Steuervorteile nutzen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Thema Doppelbesteuerung im internationalen Steuerrecht und zeigt, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen.

  1. Was ist Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger für denselben Steuergegenstand (z. B. Einkommen, Gewinne) in zwei oder mehr Staaten steuerpflichtig ist. Das kann beispielsweise passieren, wenn:

  • eine Person in einem Land lebt, aber in einem anderen arbeitet
  • ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen in mehreren Ländern unterhält
  • Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland gehalten werden

In solchen Fällen könnten mehrere Staaten Anspruch auf Besteuerung erheben – das führt ohne Regelungen zu einer doppelten oder gar mehrfachen steuerlichen Belastung.

  1. Die Rolle von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mindern. Deutschland hat derzeit mit vielen Staaten ein solches Abkommen geschlossen.

DBA regeln unter anderem, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (z. B. bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Renten).

Die Doppelbesteuerungsabkommen bieten in der Praxis mehrere Schutzmechanismen:

  • Zuweisung von Besteuerungsrechten: Das DBA legt genau fest, welcher Staat für welche Einkunftsart das vorrangige Besteuerungsrecht hat. Dadurch werden Konflikte minimiert
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Die Staaten verpflichten sich, auf bestimmte Einkünfte zu verzichten oder bereits gezahlte Steuern anzurechnen
  • Verständigungsverfahren: Kommt es trotz DBA zu Meinungsverschiedenheiten oder Doppelbesteuerung, können die betroffenen Staaten ein Verständigungsverfahren einleiten und gemeinsam eine Lösung finden
  • Transparenz und Rechtssicherheit: DBA sorgen für klar definierte Regeln und geben Steuerpflichtigen und Unternehmen Planungssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten.
  1. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

In den meisten Abkommen kommen zwei Methoden zur Anwendung:

  • Freistellungsmethode

Dabei verzichtet der Wohnsitzstaat auf eine Besteuerung bestimmter ausländischer Einkünfte, wenn diese im Quellenstaat bereits besteuert wurden.

  • Anrechnungsmethode

Der Wohnsitzstaat besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an.

  1. Welche Steuervorteile können sich ergeben?

Eine clevere Nutzung von DBAs kann zu Steuervorteilen führen:

  • Vermeidung doppelter Steuerlast: Durch korrekte Anwendung der DBA-Regelungen lässt sich eine Überbesteuerung verhindern
  • Steueroptimierung: Unternehmen können durch gezielte Standortwahl oder Gestaltung von Lieferketten steuerlich profitieren – natürlich im rechtlichen Rahmen
  • Ausnutzung von Steuerfreibeträgen: In manchen Ländern gelten niedrigere Freibeträge oder günstigere Steuersätze, was sich unter Umständen vorteilhaft auswirken kann
  • Günstigere Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen: Durch das Vorlegen von Ansässigkeitsbescheinigungen kann die Quellensteuer im Ausland reduziert werden
  1. Was Sie in der Praxis beachten sollten
  • DBA prüfen: Informieren Sie sich, ob zwischen Ihrem Wohnsitz- und Tätigkeitsland ein DBA besteht und welche Regelungen gelten
  • Dokumentation: Bewahren Sie Belege und Nachweise gut auf, insbesondere Steuerbescheide aus dem Ausland
  • Ansässigkeitsbescheinigung: Diese wird oft benötigt, um Steuervorteile im Ausland geltend zu machen
  • Steuerexperten einschalten: Internationale Sachverhalte sind komplex. Ein spezialisierter Experte hilft bei der optimalen Gestaltung und bei der Vermeidung von Fehlern

Fazit

Die Doppelbesteuerung ist ein zentrales Thema im internationalen Steuerrecht – insbesondere für international tätige Personen und Unternehmen. Dank zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen können viele Fälle jedoch steuerlich günstig gelöst werden. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und frühzeitig plant, kann nicht nur Doppelbesteuerung vermeiden, sondern auch Steuervorteile nutzen. Dabei lohnt sich eine professionelle Beratung, um die komplexen Regelungen richtig zu deuten und rechtssicher anzuwenden.

 

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Doppelbesteuerung vermeiden: Wie sie ihre internationalen Einkünfte richtig versteuern (Stand September 2025)

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In einer zunehmend globalisierten Welt ist es nicht ungewöhnlich, Einkünfte aus dem Ausland zu erzielen – sei es durch Arbeit, Investitionen oder Unternehmensbeteiligungen. Doch internationale Einkünfte bringen eine zentrale steuerliche Herausforderung mit sich: die Doppelbesteuerung. Was das genau bedeutet, wie sie vermieden werden kann und was Sie konkret tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

1. Was ist Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn dieselbe Einkunft im selben Zeitraum in mehreren Staaten einer vergleichbaren Steuer unterliegt. Ein klassisches Beispiel: Sie leben in Deutschland, erhalten aber Dividenden aus den USA. Ohne Regelung müssten Sie theoretisch in beiden Ländern Steuern auf diese Einkünfte zahlen.

 

2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Die Lösung im Fokus

Um diese steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden, schließen viele Länder sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Deutschland hat mit über 90 Staaten solche Verträge abgeschlossen.

Ziele der DBA:

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Aufteilung der Besteuerungsrechte
  • Förderung des internationalen Austauschs
  • Vermeidung von Steuerflucht

Zwei gängige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

  • Freistellungsmethode: Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen (eventuell mit Progressionsvorbehalt). Die genannten Einkünfte unterliegen so dem Steuerniveau im jeweiligen Land
  • Anrechnungsmethode: Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. In Deutschland wird dabei maximal der Betrag angerechnet, der für diesen Punkt selbst erhoben werden würde.

 

3. Was gilt ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Grundsätzlich kann ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen sowohl Deutschland als auch der ausländische Staat gleichzeitig Steuern erheben, allerdings gibt es in Deutschland einen teilweisen Schutz vor einer solchen Doppelbesteuerung. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit die bereits im Ausland erhobene Steuer bei der Einkünfteermittlung abzuziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Es gibt auch die Möglichkeit bereits gezahlte ausländische Steuern unter Umständen auf die deutsche Einkommenssteuer anzurechnen.

 

4. Pflichten für Steuerpflichtige

Wer internationale Einkünfte erzielt, hat besondere Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt:

  • Anlage AUS in der Steuererklärung ausfüllen
  • Nachweise zu ausländischen Einkünften beifügen
  • Ggf. Vorlage des Steuerbescheids der ausländischen Behörde

Fehlende oder falsche Angaben können beispielsweise zu Nachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder Bußgeldern führen.

 

5. Fazit: Klarheit schaffen, Risiken vermeiden

Internationale Einkünfte bieten oft attraktive Möglichkeiten – sei es durch bessere Jobangebote oder renditestarke Investitionen. Doch ohne fundiertes Wissen über steuerliche Pflichten, kann es schnell zu Doppelbelastungen kommen. Wer sich frühzeitig informiert, vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen nutzt und korrekt dokumentiert, kann unnötige Kosten vermeiden und steuerlich sauber agieren.

 

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1. Grundlagen

Die Schenkungssteuer wird auf den Wert des übertragenen Vermögens erhoben, wenn das Vermögen als Schenkung übertragen werden soll. Die Höhe dieser Steuer ist abhängig vom Wert des zu übertragenden Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem und dem Freibetrag des Beschenkten.

2. Freibeträge für Kinder und Ehepartner

Der Freibetrag für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner beläuft sich auf 500 000 €. Bis zu diesem Betrag erfolgt eine Schenkung an den Ehepartner grundsätzlich steuerfrei.

Der Freibetrag für Kinder beträgt 400 000 €. Das gilt für leibliche als auch für adoptierte Kinder

Für Enkelkinder gibt es den Freibetrag in Höhe von 200 000 €, sofern das Kind des Schenkers (ergo: Elternteil des Enkels) bereits verstorben ist. Ansonsten gelten für Enkelkinder die Freibeträge der Kinder.

Darüber hinaus gilt für andere Verwandte wie Geschwister, Neffen, Nichten und auch nicht verwandte Personen ein Freibetrag von 20 000 €.

3. Steueroptimierte Nutzung der Freibeträge

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Freibeträge optimal zu nutzen.

Durch häufige Schenkungen über mehrere Jahrzehnte kann die Steuerlast erheblich verringert werden, da die Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten und Schenkungen somit alle zehn Jahre ohne Schenkungssteuer durchgeführt werden.

Auch der Vollzug der Schenkung noch zu Lebzeiten des Schenkers (und späteren Erblassers) bringt mehrere Vorteile mit sich: die Vermögenswerte werden schneller auf die Nachkommen übertragen und das Vermögen unterliegt nicht der Erbschaftssteuer, die ggf. höhere Steuersätze und geringere Freibeträge beinhaltet.

Gibt es mehrere Nachkommen besteht auch die Möglichkeit, die Schenkungen auf die Kinder aufzuteilen, sodass jeder einzelne Freibetrag von 400 000 € ausgenutzt wird. Eine solche gleichmäßige Aufteilung des Vermögens kann die Steuerlast verringern und das Vermögen verteilen.

 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung im Zuge von Schenkungen, aber auch erbrechtlichen Gestaltungen, wenden Sie sich gerne an unser Team.

 

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Erbschaftssteuer für Unternehmen: Steuerliche Vorteile und Strategien für die Unternehmensnachfolge (Stand September 2025)

In Deutschland muss der Beschenkte die Schenkungssteuer bezahlen, die immer dann anfällt, wenn jemand eine Immobilie geschenkt bekommt und der Wert dieser den gesetzlichen Freibetrag übersteigt.

1. Ausnutzen der Freibeträge

Der Vorteil der Freibeträge gegenüber der Erbschaft liegt darin, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut beansprucht werden können. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten. Bei einer Erbschaft hingegen kann der Freibetrag nur einmal im Leben genutzt werden.

Liegt der Wert der Immobilie unterhalb des Freibetrags, muss keine Schenkungssteuer bezahlt werden. Übersteigt der Wert der Immobilie den Freibetrag, kann die Schenkung zwischen mehreren Beschenkten aufgeteilt werden, sodass die Beschenkten ihre jeweiligen Freibeträge nicht überschreiten.

2. Teilweise Schenkung und Schenkungen über mehrere Jahre

Es gibt die Möglichkeit, eine Schenkung in mehreren Teilschenkungen über mehrere Jahre hinweg vorzunehmen. Jede Schenkung bleibt dabei innerhalb der Freibeträge, wodurch Steuern vermieden werden.

3. Schenkung von Immobilien in Kombination mit Nießbrauchrecht

Bei der Schenkung einer Immobilie kann das Nießbrauchrecht an der Immobilie vorbehalten werden. So kann der Schenker weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, während das Eigentum an der Immobilie bereits auf den Beschenkten übergeht.

Der Wert des Nießbrauchs wird bei der Berechnung der Schenkungssteuer berücksichtigt, was den zu versteuernden Wert der Schenkung reduziert.

4. Berücksichtigung von Bewertungsmethoden

Der Wert einer Immobilie ist für die Berechnung der Schenkungssteuer entscheidend. Hier können verschiedene Bewertungsmethoden eingesetzt werden. Es lohnt sich somit in eine professionelle Immobilienbewertung, die den Wert der Immobilie korrekt einschätzt, zu investieren, um später unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

5. Immobilienübertragung gegen Renten

Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Immobilie gegen die Übertragung einer lebenslangen Rente zu schenken. Dies kann zu einer steuerlichen Entlastung führen, da der Wert der Rente von der anfallenden Schenkungssteuer abgezogen wurde.

6. Beratung durch einen Steuerberater

Aufgrund der Komplexität der Schenkungsteuer und der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen oder sich anderweitig rechtlich beraten zu lassen.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

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