Die Unternehmensnachfolge ist ein sensibles und komplexes Thema – sowohl aus emotionaler als auch steuerlicher Sicht. Besonders die Erbschaftssteuer spielt bei der Übertragung von Unternehmensvermögen eine zentrale Rolle. Ohne eine durchdachte Planung kann sie zur finanziellen Belastung für die Nachfolger und sogar zur Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens führen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche steuerlichen Vorteile es gibt und welche Strategien Sie für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge nutzen können.
- Grundlagen der Erbschaftssteuer bei Unternehmensvermögen
Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögen – darunter auch Unternehmensanteile – vererbt oder verschenkt wird. Der Steuersatz richtet sich dabei nach:
- dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben (Steuerklasse),
- dem Wert des übertragenen Vermögens
- und möglichen Steuerbefreiungen oder Verschonungsregelungen.
Unternehmen fallen grundsätzlich unter die Kategorie Betriebsvermögen, das unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt wird.
- Steuerliche Vorteile für Betriebsvermögen
- Verschonungsabschlag (Regelverschonung)
Bis zu 85 % des begünstigten Betriebsvermögens können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit werden. Voraussetzungen sind u.a.:
- Der Betrieb muss mindestens fünf Jahre nach der Übertragung fortgeführt werden
- Die Lohnsummenregel muss eingehalten werden: bei Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern gilt eine Lohnsummenregel die abhängig von der Mitarbeiterzahl von 400% (ab 16 Mitarbeitern) auf 300% (11-15 Mitarbeiter) oder 250% (6-10 Mitarbeiter) reduziert werden kann, unter 6 Mitarbeitern gilt keine Lohnsummenregelung
- Schwellenwert von 26 Millionen Euro wird nicht überschritten à Darüber kann eine Verschonungsbestandsprüfung beantragt werden, zusätzlich gelten weitere Regelungen, um trotz der Schwellenwertüberschreitung eine prozentual geringere Regelverschonung zu erhalten
- Optionsverschonung (100 %-Verschonung)
Wenn noch strengere Voraussetzungen erfüllt werden, kann sogar eine vollständige Steuerbefreiung (100 %) erreicht werden:
- Der Betrieb muss mindestens sieben Jahre weitergeführt werden
- Die Lohnsummenregel muss eingehalten werden: bei Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern gilt eine Lohnsummenregel die abhängig von der Mitarbeiterzahl von 700% (ab 16 Mitarbeitern) auf 565% (11-15 Mitarbeiter) oder 500% (6-10 Mitarbeiter) reduziert werden kann, unter 6 Mitarbeitern gilt keine Lohnsummenregelung
- Der Anteil des Verwaltungsvermögens darf nicht mehr als 20 % betragen
- Schwellenwert von 26 Millionen Euro wird nicht überschritten
- Stundungsregelungen
Falls keine oder nur teilweise Verschonung greift, kann das Finanzamt die Erbschaftssteuer zinslos stunden, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Das gilt insbesondere für Erben, die das Unternehmen weiterführen wollen.
- Strategien für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge
- Frühzeitige Nachfolgeplanung: Eine frühzeitige Planung der Nachfolge – idealerweise 5–10 Jahre im Voraus – ermöglicht es, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen
- Unternehmensbewertung optimieren: Je nach Bewertungsverfahren kann der Unternehmenswert (und somit die Steuerlast) stark variieren. Eine strategische Unternehmensstrukturierung oder das Herauslösen von nicht begünstigtem Vermögen kann sinnvoll sein
- Nutzung von Freibeträgen und Schenkungen zu Lebzeiten: Private Vermögensbestandteile oder Unternehmensanteile können steuerfrei im Rahmen der Freibeträge (z. B. 400.000 € bei Kindern) alle 10 Jahre verschenkt werden. Dies kann zu einer spürbaren Reduktion der Steuerlast führen
- Holding-Strukturen und Familiengesellschaften: Die Gründung einer Familiengesellschaft kann helfen, Vermögen zu bündeln und Nachfolgeprozesse flexibler und steuerlich effizienter zu gestalten
- Testamentarische und gesellschaftsrechtliche Regelungen: Testamente, Erbverträge sowie angepasste Gesellschaftsverträge sind essenziell, um Konflikte unter Erben zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen
- Fazit
Die Erbschaftssteuer stellt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Unternehmensnachfolge vor große Herausforderungen – bietet aber auch erhebliche steuerliche Entlastungsmöglichkeiten. Wer frühzeitig plant, strukturiert überträgt und steuerliche Vorteile wie Verschonungsabschläge gezielt nutzt, kann die Belastung für die Nachfolger minimieren und den Fortbestand des Unternehmens sichern.
Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
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