Nach einer Trennung stehen viele rechtliche und organisatorische Fragen im Raum. Das gilt besonders, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Dabei ist der Kindesunterhalt ein zentrales Thema. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf den Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder nach der Trennung.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Es sind grundsätzlich beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil ist in der Regel zum Barunterhalt verpflichtet, d.h. zur Zahlung eines monatlichen Geldbetrags.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter des Kindes. Eine Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird.
Beispiel: Beträgt das Nettoeinkommen 2.500 € liegt der monatliche Unterhaltsbedarf eines Kindes zwischen 500 € und 600 €, abhängig vom Alter. Davon kann in der Regel das hälftige Kindergeld abgezogen werden.
Was zählt zum unterhaltsrelevanten Einkommen?
Zum unterhaltsrelevanten Einkommen gehören:
- Arbeits- und Nebeneinkünfte,
- Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen,
- Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).
Davon können aber berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Schulden sowie angemessene Altersvorsorgebeiträge abgezogen werden. Der gesetzlich garantierte Selbstbehalt (Existenzminimum) beträgt derzeit ca. 1.450 € monatlich für Erwerbstätige.
Wie lange besteht Unterhaltspflicht?
Grundsätzlich muss ein volljähriges Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen. Die Unterhaltspflicht besteht aber bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung, sofern diese zügig und zielstrebig absolviert wird. So kann die Unterhaltspflicht entfallen, wenn das Kind zum Beispiel nicht ernsthaft studiert. Nach Ausbildungsabschluss entfällt die Pflicht in der Regel, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Was tun bei Zahlungsverzug?
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder unregelmäßig, bestehen folgende Möglichkeiten für das betreuende Elternteil:
- Titel über das zuständige Jugendamt oder Familiengericht erwirken,
- Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt beantragen (für Kinder bis 18 Jahre),
- Zwangsvollstreckung, z. B. durch Lohnpfändung, veranlassen.
Fazit
Kindesunterhalt ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzlich geregelte Pflicht, die das Wohl des Kindes sichern soll. Eine frühzeitige Klärung – idealerweise auch mit fachkundiger Beratung – schützt das Kind und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/
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Kindesunterhalt im Trennungsfall: Wer muss wie viel zahlen? (Stand November 2025)
Das Trennungsjahr und seine Auswirkungen auf den Unterhalt: Ein Überblick (Stand November 2025)
