Wenn eine Ehe in die Brüche geht, beginnt nicht sofort das Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber sieht in den meisten Fällen ein sogenanntes Trennungsjahr vor. Dieses Jahr dient nicht nur der emotionalen und praktischen Neuorientierung, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Unterhalt. Doch was genau bedeutet das Trennungsjahr, wie wirkt es sich auf die Unterhaltsansprüche aus und worauf sollten Betroffene achten?
- Was ist das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, in der Ehepartner getrennt leben müssen, bevor ein Gericht die Scheidung aussprechen kann. Die Trennung kann grundsätzlich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, sofern eine „Trennung von Tisch und Bett“ vollzogen wird. Wichtig ist, dass lediglich ein räumliches Nebeneinander ohne große Überschneidungspunkte besteht. Ziel ist es, die Ernsthaftigkeit der Trennung sicherzustellen und beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken.
- Trennungsunterhalt: Wer hat Anspruch darauf?
Während des Trennungsjahres besteht in der Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser unterscheidet sich vom nachehelichen Unterhalt und soll die wirtschaftliche Situation des wirtschaftlich schwächeren Partners stabilisieren.
Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt:
- Die Ehepartner leben getrennt
- Einer der Ehepartner ist im rechtlichen Sinne finanziell bedürftig
- Der andere ist leistungsfähig, das heißt er verfügt über ein ausreichendes Einkommen
Der Trennungsunterhalt wird nicht automatisch gewährt – er muss schriftlich mit einem konkreten Betrag eingefordert und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung.
- Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?
Der Trennungsunterhalt gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung. In der Praxis bedeutet das:
- Während des Trennungsjahres: Der Unterhalt besteht in vollem Umfang, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Nach dem Trennungsjahr: Auch nach Ablauf des Trennungsjahres kann Trennungsunterhalt beansprucht werden – bis zur Scheidung. Danach kann ggf. nachehelicher Unterhalt greifen, was jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft ist
- Höhe des Unterhalts
Die Höhe des Unterhalts hängt davon ab, ob ein oder beide Ehepartner arbeiten und ob sie Kinder haben.
Wenn nur einer der beiden Ehepartner arbeitet, muss der Arbeitende von seinem bereinigten Nettoeinkommen 45 Prozent an den anderen Ehepartner zahlen.
Falls beide Ehepartner arbeiten, erhält der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen 45 Prozent des Differenzbetrags der beiden bereinigten Nettoeinkommen.
Falls das Ehepaar allerdings Kinder hat, ändert sich nichts an den 45 Prozent, allerdings wird der Kindesunterhalt unter Bezugnahme der Düsseldorfer Tabelle bereits im Vorfeld vom Nettoeinkommen abgezogen.
- Wie wird das bereinigte Nettoeinkommen berechnet?
Das bereinigte Nettoeinkommen errechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:
- Einkommen aus Arbeit
- Mieteinnahmen
- Selbstständige Tätigkeiten
- Abzüglich z. B. berufsbedingter Aufwendungen (grundsätzlich pauschal 5 % des Nettoeinkommens), bestimmter Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und berücksichtigungsfähiger Darlehenstilgung
- Fazit: Das Trennungsjahr ist mehr als eine Wartezeit
Das Trennungsjahr ist nicht nur eine formale Voraussetzung für die Scheidung, sondern ein rechtlich und finanziell relevanter Zeitraum. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt bietet in dieser Phase wichtige Unterstützung – allerdings nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig geltend gemacht werden. Wer sich frühzeitig informiert, kann Streit vermeiden und sich auf eine faire finanzielle Regelung vorbereiten. Es lohnt sich, dieses Jahr nicht nur als Übergangsphase, sondern als aktive Gestaltungszeit zu nutzen.
Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung und Unterstützung bzw. Vertretung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/
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