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Scheidung einreichen: Diese Schritte müssen Sie für eine schnelle Trennung kennen (Stand November 2025)

Wenn sie die schwere Entscheidung getroffen haben, dass eine Scheidung zwischen Ihnen und ihrem Ehepartner der richtige Weg für die Zukunft ist, dann sollten Sie einige wichtige Schritte kennen, damit der ganze Scheidungsprozess so reibungslos und schnell wie möglich von statten geht. Die Langwierigkeit und emotionale Belastung, die die Scheidung mit sich führen, lassen sich mit der richtigen Vorbereitung erheblich verkürzen.

I. Überprüfen Sie, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind

Bevor Sie das Scheidungsverfahren anstrengen, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzung für eine Scheidung erfüllt sind. Dabei müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen beachten:

  • Trennungsjahr: Grundsätzliches müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr „von Tisch und Bett“ getrennt gelebt haben, bevor sie die Scheidung einreichen.
  • Zustimmung des anderen Ehepartners: Wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Das beschleunigt den Prozess erheblich, da in diesem Fall keine weiteren Beweise oder Streitigkeiten vor Gericht erforderlich sind.

II. Scheidungsantrag bei Gericht einreichen

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dies geschieht in der Regel durch einen Anwalt.

Dabei muss der Scheidungsantrag folgende Informationen enthalten:

  • Personaldaten beider Ehepartner
  • Eckdaten der Ehe und Informationen über das Trennungsdatum
  • ggf. Angaben zu gemeinsamen Kindern
  • ggf. Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung

III. Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn es keine strittigen Punkte gibt, dann kann eine Scheidung vergleichsweise schnell abgeschlossen werden. Schwieriger und insbesondere kostenintensiver wird es, wenn Konflikte über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, Unterhaltszahlungen oder die Vermögensverteilung bestehen und geklärt werden müssen.

Verläuft die Scheidung einvernehmlich so können die Ehepartner diese Fragen im Vorfeld gemeinsam klären und dem Gericht ihre Vereinbarungen vorlegen. In diesem Fall wird das Gericht in der Regel die Vereinbarungen bestätigen und den Scheidungsbeschluss aussprechen.

Sollte keine Einigung erzielt werden, kommt es zu einem Scheidungstermin vor Gericht, bei dem ein Richter die strittigen Punkte klärt. Dies kann den gesamten Scheidungsprozess erheblich verlängern. Wenn beispielsweise ein Ehepartner nicht einverstanden ist oder es zu komplizierten finanziellen oder rechtlichen Fragen kommt, kann der Scheidungsprozess mehrere Monate in Anspruch nehmen.

IV. Scheidungstermin vor Gericht

Der Scheidungstermin wird vom zuständigen Gericht anberaumt und ist, wenn alle formalen Schritte erledigt sind und keine strittigen Punkte mehr bestehen, kein großer Akt mehr. Im den meisten Fällen beschließt der Richter die Scheidung in einem kurzen Beschluss und legt die Scheidungsfolgen fest. Dies stellt das formale Ende der Ehe dar.

V. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft

Die Scheidung selbst wird nicht in der Form eines Urteils ausgesprochen, sondern in der eines Beschlusses. Dieser Scheidungsbeschluss ist kurz nach der Verkündung noch nicht rechtskräftig, das heißt beide Parteien können noch gegen diesen Rechtsmittel einlegen. In Rechtskraft erwächst der Beschluss, wenn er nicht mehr angefochten werden kann, in der Regel also innerhalb einiger Wochen.

Nach der Rechtskraft ist die Scheidung abgeschlossen. Die Ehepartner sind dann offiziell geschieden und können ihr Leben unabhängig voneinander fortsetzen.

VI. Fazit

Einen Scheidungsantrag einzureichen kann ein emotionaler und komplexer Prozess sein, aber wenn Sie gut informiert und vorbereitet an die Sache rangehen, dann können Sie den gesamten Prozess erheblich beschleunigen. Grundsätzlich ist natürlich eine einvernehmliche Scheidung ohne Streitigkeit der schnellste Weg, doch auch in komplizierten Angelegenheiten gibt es Möglichkeiten, die Scheidung so effizient wie möglich zu gestalten.

Sollten Sie Unsicherheiten oder Fragen zu Ihrer bevorstehenden Scheidung haben, so zögern Sie nicht, sich an unser Team in Regensburg zu wenden, dass ihre Situation individuell rechtlich prüft, absichert und begleitet.

Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/

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