In einer zunehmend globalisierten Welt ist es nicht ungewöhnlich, Einkünfte aus dem Ausland zu erzielen – sei es durch Arbeit, Investitionen oder Unternehmensbeteiligungen. Doch internationale Einkünfte bringen eine zentrale steuerliche Herausforderung mit sich: die Doppelbesteuerung. Was das genau bedeutet, wie sie vermieden werden kann und was Sie konkret tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Was ist Doppelbesteuerung?
Doppelbesteuerung liegt vor, wenn dieselbe Einkunft im selben Zeitraum in mehreren Staaten einer vergleichbaren Steuer unterliegt. Ein klassisches Beispiel: Sie leben in Deutschland, erhalten aber Dividenden aus den USA. Ohne Regelung müssten Sie theoretisch in beiden Ländern Steuern auf diese Einkünfte zahlen.
2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Die Lösung im Fokus
Um diese steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden, schließen viele Länder sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Deutschland hat mit über 90 Staaten solche Verträge abgeschlossen.
Ziele der DBA:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Aufteilung der Besteuerungsrechte
- Förderung des internationalen Austauschs
- Vermeidung von Steuerflucht
Zwei gängige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
- Freistellungsmethode: Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen (eventuell mit Progressionsvorbehalt). Die genannten Einkünfte unterliegen so dem Steuerniveau im jeweiligen Land
- Anrechnungsmethode: Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. In Deutschland wird dabei maximal der Betrag angerechnet, der für diesen Punkt selbst erhoben werden würde.
3. Was gilt ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Grundsätzlich kann ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen sowohl Deutschland als auch der ausländische Staat gleichzeitig Steuern erheben, allerdings gibt es in Deutschland einen teilweisen Schutz vor einer solchen Doppelbesteuerung. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit die bereits im Ausland erhobene Steuer bei der Einkünfteermittlung abzuziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Es gibt auch die Möglichkeit bereits gezahlte ausländische Steuern unter Umständen auf die deutsche Einkommenssteuer anzurechnen.
4. Pflichten für Steuerpflichtige
Wer internationale Einkünfte erzielt, hat besondere Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt:
- Anlage AUS in der Steuererklärung ausfüllen
- Nachweise zu ausländischen Einkünften beifügen
- Ggf. Vorlage des Steuerbescheids der ausländischen Behörde
Fehlende oder falsche Angaben können beispielsweise zu Nachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder Bußgeldern führen.
5. Fazit: Klarheit schaffen, Risiken vermeiden
Internationale Einkünfte bieten oft attraktive Möglichkeiten – sei es durch bessere Jobangebote oder renditestarke Investitionen. Doch ohne fundiertes Wissen über steuerliche Pflichten, kann es schnell zu Doppelbelastungen kommen. Wer sich frühzeitig informiert, vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen nutzt und korrekt dokumentiert, kann unnötige Kosten vermeiden und steuerlich sauber agieren.
Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
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