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Wohnrecht vs. Nießbrauch: Die Unterschiede bei Immobilien (Stand Mai 2025)

Bei der Nutzung von Immobilien gibt es zwei zentrale Rechte, die oft miteinander verwechselt werden: das Wohnrecht und der Nießbrauch. Beide gewähren einer Person das Recht zur Nutzung einer Immobilie, doch sie unterscheiden sich erheblich in ihrem Umfang und den damit verbundenen Rechten. Im Folgenden erklären wir, worin genau diese Unterschiede liegen und welche rechtlichen Grundlagen für beide Rechte relevant sind.

  1. Was ist ein Wohnrecht?

Das Wohnrecht gewährt einer Person das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne deren Eigentümer zu sein. Es wird meist auf Lebenszeit eingeräumt und kann nicht an andere Personen übertragen werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Wohnberechtigte die Immobilie nur zu Wohnzwecken nutzen darf und keine Einkünfte daraus erzielen kann. Auch für die Instandhaltung ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Das Wohnrecht wird im Gesetz unter den §§ 1093 – 1096 BGB geregelt.

  1. Was ist der Nießbrauch?

Der Nießbrauch hingegen erlaubt dem Berechtigten, eine Immobilie nicht nur zu bewohnen, sondern auch daraus Einkünfte zu ziehen, etwa durch Vermietung. Der Nießbraucher hat damit umfassendere Rechte als der Wohnberechtigte und kann die Immobilie auch wirtschaftlich nutzen. Auch die Verantwortung für die Instandhaltung der Immobilie liegt meist beim Nießbraucher. Dieser Anspruch wird in § 1030 BGB festgelegt.

  1. Die wesentlichen Unterschiede
MerkmalWohnrechtNießbrauch
Nutzung der ImmobilieNur zu WohnzweckenAuch für Vermietung oder Verpachtung
Einkünfte aus der ImmobilieKeine Einkünfte möglichEinkünfte durch Vermietung oder Verpachtung möglich
Verantwortung für InstandhaltungIn der Regel beim EigentümerIn der Regel beim Nießbraucher
DauerMeist auf LebenszeitAuf Lebenszeit oder für einen festgelegten Zeitraum
  1. Rechtliche Auswirkungen

Sowohl das Wohnrecht als auch der Nießbrauch sind dingliche Rechte, die auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleiben. Das bedeutet, dass der Schenker oder Berechtigte diese Rechte nur unter bestimmten Bedingungen kündigen kann. Eine Änderung der Rechte ist daher nicht einfach möglich, weshalb eine sorgfältige Planung erforderlich ist.

  1. Fazit

Der Hauptunterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch liegt im Umfang der Rechte. Während das Wohnrecht nur das bloße Bewohnen der Immobilie erlaubt, bietet der Nießbrauch dem Berechtigten auch die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und Einkünfte zu erzielen. Bei der Wahl zwischen diesen beiden Rechten sollten die individuellen Bedürfnisse sowie die langfristigen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen beachtet werden. Eine rechtliche Beratung ist hierbei ratsam.

 

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Immobilienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/immobilienrecht/

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