Hi, How Can We Help You?
Blog

Trennung nicht verheirateter Eltern: Wie wird das Sorgerecht geregelt? (Stand November 2025)

Im Falle einer Trennung zwischen Eltern ist häufig unklar, wer im Anschluss das Sorgerecht für das gemeinsame Kind innehat und wie Entscheidungen in der Zukunft zu treffen sind.

 

1. Grundlegendes

Grundsätzlich muss zunächst unterschieden werden, ob die unverheirateten Eltern schon vor der Geburt des Kindes oder auch im Anschluss an deren Trennung eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Eine Sorgeerklärung ist eine vom Jugendamt beurkundete Erklärung darüber, dass die Eltern die gemeinsame Sorge über das Kind übernehmen wollen.

Um eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben zu können, muss der Vater des Kindes ebenfalls die Vaterschaft offiziell beim Jugendamt, beim Standesamt, im Amtsgericht oder bei einem Notar anerkannt haben. Schließlich muss die Mutter diesem Vorgang zustimmen. Andernfalls hat der Vater die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht am Familiengericht, gegebenenfalls mit einer Vaterschaftsfeststellung, durchzusetzen. Das Gericht entscheidet schließlich danach, ob die elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Sofern eine solche Erklärung nicht abgegeben wurde, hat ab der Geburt des Kindes die Mutter die alleinige Sorge für das Kind.

 

2. Gemeinsame Sorgeerklärung

Im Fall, dass beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und sich anschließend trennen, haben beide weiterhin das gemeinsame Sorgerecht über das Kind. Die Eltern müssen sich gemeinsam darum kümmern, dass das Kindeswohl bei ihren Entscheidungen im Mittelpunkt steht.

Dabei ist zu beachten, wie bedeutend und wichtig die verschiedenen Angelegenheiten sind. So ist der Höhe des Taschengeldes oder ähnlichem weniger Gewichtung einzuräumen als die Auswahl der Schule oder der Ausbildung.

Alltägliche Entscheidungen können unabhängig vom Sorgerecht getroffen werden, während erhebliche Entscheidungen gemeinsam entschieden werden müssen.

Sofern sich die Eltern allerdings nicht einigen können und das Kindeswohl in Gefahr ist, können manche Entscheidungsbefugnisse oder im Zweifel auch die elterliche Sorge im Ganzen auf ein einzelnes Elternteil übertragen werden.

 

3. Keine gemeinsame Sorgeerklärung

Es besteht auch die Möglichkeit, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Dabei steht der Mutter des Kindes die alleinige Sorge zu. Zu beachten ist dabei, dass Väter neben dem Recht auf Umgang mit dem Kind auch die Pflicht dazu haben. Ein besonderes Maß ist hier allerdings nicht vorgesehen. Zu beachten ist dabei allerdings immer das Kindeswohl. Anhand dessen kann der genaue Umfang hinsichtlich der Dauer und der Häufigkeit gemeinsamer Begegnungen bestimmt werden und ist daher immer einzelfallabhängig. Sofern gemeinsam keine Einigung oder Regelung gefunden werden kann, entscheidet im Zweifel das Familiengericht über die genaue Ausgestaltung.

 

4. Fazit

Zusammenfassend hängen die genauen Folgen einer Trennung der Eltern damit zusammen, ob eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde oder nicht. Trotz Trennung kann dies auch später nachgeholt werden. Andernfalls steht grundsätzlich der Mutter das Sorgerecht zu, Väter haben allerdings dennoch im Rahmen des Kindeswohls ein Recht auf Umgang mit dem Kind.

 

Für eine individuelle Beratung und Vertretung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel sehr gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, einfach einen Termin mit uns zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation zu vereinbaren.

Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/

Weitere Blogbeiträge: 

Kindesunterhalt nach der Trennung: Was nichtverheiratete Eltern wissen müssen? (Stand 2025)

Kindesunterhalt nach der Trennung: Was Eltern wissen müssen (Stand Oktober 2025)

Jetzt kontaktieren