Überstunden gehören für viele Arbeitnehmer zum Berufsalltag – sei es durch Termindruck, Personalengpässe oder saisonale Spitzen. Doch häufig ist unklar, welche Rechte und Pflichten bei Überstunden gelten und wie sie korrekt abgerechnet werden. In diesem Beitrag klären wir, was rechtlich zu beachten ist und wie Arbeitnehmer ihre Ansprüche sichern können.

Was sind Überstunden?

Als Überstunden gelten in der Regel Arbeitszeiten, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Wird beispielsweise eine 40-Stunden-Woche vereinbart, gilt jede darüber hinaus geleistete Stunde grundsätzlich als Überstunde.

Allerdings zählt nicht jede längere Anwesenheit im Büro automatisch: In der Praxis sind meist nur solche Überstunden relevant, die angeordnet, genehmigt oder zumindest geduldet wurden. Das kann zum Beispiel durch eine klare Anweisung, aber auch durch wiederholtes, stillschweigendes Hinnehmen durch den Arbeitgeber geschehen.

Wann dürfen Überstunden verlangt werden?

Ob Überstunden überhaupt verpflichtend sind, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, in einem geltenden Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung können Arbeitnehmer in der Regel nicht zur Mehrarbeit verpflichtet werden – es sei denn, es liegt eine besondere betriebliche Notsituation vor.

Wie werden Überstunden abgegolten?

In vielen Fällen stellt sich die Frage, wie Überstunden ausgeglichen werden – durch zusätzliche Vergütung oder durch Freizeit. Beides ist möglich und hängt davon ab, was im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. In einigen Arbeitsverhältnissen ist ein Freizeitausgleich üblich, in anderen wiederum eine Vergütung nach dem regulären Stundenlohn oder mit Zuschlägen.

Vorsicht ist bei pauschalen Klauseln im Arbeitsvertrag geboten, die sinngemäß lauten: „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten.“ Solche Formulierungen können unter bestimmten Umständen unwirksam oder angreifbar sein – vor allem dann, wenn sie zu unbestimmt sind.

Warum eine Dokumentation wichtig ist

Wer Überstunden geltend machen möchte, sollte möglichst genau dokumentieren, wann und in welchem Umfang diese geleistet wurden – und in welchem Zusammenhang. Besonders hilfreich ist ein übersichtliches Arbeitszeitprotokoll. Auch Kalendereinträge, Mails oder digitale Zeiterfassungssysteme können unterstützend wirken.

Hintergrund: Kommt es zu einer Auseinandersetzung, wird oft verlangt, dass nachvollziehbar dargestellt wird, dass und warum Überstunden notwendig waren – und dass der Arbeitgeber davon wusste.

Fristen nicht vergessen

In vielen Arbeitsverträgen gibt es sogenannte Ausschlussfristen. Das bedeutet: Ansprüche – etwa auf Überstundenvergütung – müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. drei Monate) schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Auch die gesetzliche Verjährung kann eine Rolle spielen, wenn ein Anspruch über längere Zeit nicht verfolgt wurde.

Fazit

Überstunden sind kein „freiwilliger Gefallen“, sondern rechtlich relevant – insbesondere, wenn sie regelmäßig anfallen. Arbeitnehmer sollten ihre Vertragslage prüfen, Arbeitszeiten dokumentieren und gegebenenfalls rechtzeitig Ansprüche geltend machen, um den Verlust von Vergütung zu vermeiden.

Bei konkreten Fragen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei gerne zur Seite.

Weitere Infos zum Arbeitsrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/arbeitsrecht/

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