Schenkungssteuer in der vorweggenommenen Erbfolge: Freibeträge optimal nutzen

Freibeträge für Schenkungen Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. In Deutschland sind die Freibeträge für die Schenkungssteuer gem. § 16 Abs.1 Nr. 1-7 ErbStG folgendermaßen gestaffelt: Verwandtschaftsgrad Freibetrag Ehegatten, eingetragene Lebenspartner 500 000 € Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder 400 000 € Enkel 200 000 € Geschwister, Neffen, … Schenkungssteuer in der vorweggenommenen Erbfolge: Freibeträge optimal nutzen weiterlesen